Haus kaufen bei ALG 1

Ich beziehe ALG 1.Bin ledig. Möchte aber bevor Alg 2 zuschlägt (ca. in 8 Monaten)eine Immobilie kaufen. Zum Teil vermieten. Mieter habe ich schon.Ungefähr 120qm., bis 400 qm Grundstück. 80% Eigenkapital. Die VB hat schon einen Kredit zugesagt weil ich in spätestens zwei Jahren Rentner bin.
Kann die ARGE mein ALG 2 kürzen?
Wäre bei qualifizierten Antworten dankbar.

Wuddel

Nicht nur kürzen, je nach dem wieviel Sie an der Vermietung verdienen dürfen die sogar alles kürzen so das Sie aus der Mieteinnahmen leben müssen.

Hallo Windhund,
danke für die schnelle Antwort.
Eine Info habe ich vergessen.
Das Darlehen wird so gestaltet das die Zinsen und
die Tilgung von den Mieteinnahmen gezahlt werden. Plus, minus Null.
Ich denke die Arge wird mir meinen Lebensunterhalt zahlen müssen?!

Nicht nur kürzen, je nach dem wieviel Sie an der Vermietung
verdienen dürfen die sogar alles kürzen so das Sie aus der
Mieteinnahmen leben müssen.

Dann aber auch nur ein Teil. Und wegen der größe der Unterkunft dürfen Sie sich auch rechtfertigen da diese ja eindeutig zu groß ist. Und ich weiß nicht so richtig, aber Sie müssen die Schulden vom Darlehen ja mit angeben. Wie die das dann sehen mit dem ± Null wird sich zeigen.

Danke für die Info,
ich denke man sollte das vorher gut planen.
Die ortsübliche Miete deckt sich übrigens laut VB mit den Darlehenskosten.
Ich bewohne dann ca.60 qm. Laut meinen Informationen darf ich als Eigentümer bis zu 80qm.
Probleme gibt es garantiert. Die mus ich meistern.

Viele Grüße
Wuddel

Wuddel

Soviel ich in Erfahrung bringen konnte soll es auch schon Fälle gegeben haben da sollte der ALG2 Empfänger sein Haus verkaufen und davon erst mal leben.

Das habe ich auch schon gelesen. Es gibt da unterschiedliche Rechtsprechungen.
Selbstgenutztes Wohneigentum ist geschützt.
Bei einer Belegung von zwei Personen bis 80 qm.
Es werden aber zwei Haushalte je einer Person geführt.
Reduzierung bei Belegung von einer Person kommt im Regelfall nicht in Betracht (laut BSG).
Aufteilung 70 qm Eigentümer, 50 qm Mieter.
Die ARGE wird trotzdem alles versuchen um geltende Gesetze zu unterlaufen.

Gruß
Wuddel

Soviel ich in Erfahrung bringen konnte soll es auch schon
Fälle gegeben haben da sollte der ALG2 Empfänger sein Haus
verkaufen und davon erst mal leben.

Sonst wäre es ja nicht die Arge. Aber meine Erfahrungen sind dass das sehr Stark vom Bearbeiter abhängt. Wo der eine Sie gut leiden kann und alles etwas locker sieht kann der andere richtig Menschen verachtend sein und einen nicht mal den Dreck unter den Nägel gönnt. Ich hatte schon alle Exemplare.

Das stimmt genau.
Eine Klage gegen die ARGE scheue ich nicht.
Gruß
Wuddel

Auf jeden Fall viel Glück

Das stimmt genau.
Eine Klage gegen die ARGE scheue ich nicht.
Gruß
Wuddel

Vielen Dank dafür.
Gruß
Wuddel