Wenn ein Haus verkauft werden soll das seit 20 Jahren vermietet ist und der Verkäufer den Mietvertrag Fristgerecht gekündigt hat, was muß der Käufer beachten um selbst so schnell wie möglich selbst einziehen zu können.
Auch ein nettes Hallo,
Wenn ein Haus verkauft werden soll das seit 20 Jahren
vermietet ist und der Verkäufer den Mietvertrag Fristgerecht
gekündigt hat, was muß der Käufer beachten um selbst so
schnell wie möglich selbst einziehen zu können.
Da gibt es sehr viel zu beachten:
Ist die Kündigung durch den Vermieter wirksam geworden; der Vermieter kann ja nicht wegen Eigenbedarf gekündigt haben.
Die Kündigungsfrist bei 20 Jahren Mietzeit beträgt aufgrund der gesetzlichen Regelung 8 Monate, aber:
Kündigungsfristen in alten Formularmietverträgen (vor September 2001) sind daher für neuere Kündigungen unter Umständen noch gültig.
Es wäre daher abzuklären, ob der Mieter die Kündigung angenommen hat bzw. wie der Vermieter und aufgrund welchen Mietvertrag gekündigt hat.
Der neue Eigentümer tritt in bestehende Verträge ein; als ein erhebliches Risiko für den Käufer.
Sollte der Mieter nicht ausziehen, müsste Räumungsklage erhoben werden, was nicht nur kosten- sondern auch sehr zeitintensiv ist.
Man könnte hier von 6 - 12 Monaten Verfahrensdauer ausgehen.
Also sollte im Kaufvertrag geregelt werden, dass der Verkäufer für evtl. Kosten, welche durch den Nichtauszug des Mieters entstehen, aufzukommen hat.
Falls noch Fragen, gerne,
schönen Tag noch.
Hallo,
was muß der Käufer beachten um selbst so
schnell wie möglich selbst einziehen zu können.
mit dem Kauf warten, bis die Mieter ausgezogen sind. Dann kann man quasi direkt nach dem Notartermin anfangen den Möbelwagen zu packen (wenn man nicht vielleicht vor dem Einzug renovieren will), wenn man das so mit dem Verkäufer vereinbart.
Cu Rene
…hallo…ich würde auf den Kauf verzichten. Die Probleme mit dem Mieter könnten sich über Jahre hinziehen.
mfG liebertee