Haus kaufen, dass noch vermietet ist

Hallo,

wir beabsichtigen ein Haus in der Nachbarschaft zu kaufen, was derzeit noch vermietet ist.
Die Mieter haben ein schriftliches Dokument unterzeichnet, dass sie zum September nächstes Jahres (2013) ausziehen werden. Sie werden arbeitstechnisch diese Gegend verlassen.
Dieses Schriftstück liegt zurzeit beim Eigentümer. Wir besichtigen dieses Objekt morgen.

Im Falle des Kaufs, würden wir die Mieter bis zum nächsten Jahr übernehmen und dann im September selbst einziehen.

Weiß vielleicht irgendjemand, worauf wir bei diesm Objekt bzgl. der Mieter, zusätzlichen Kosten etc. achten sollten?

Danke schonmal für die Hilfe

LG

Hallo,

besorgt Euch unbedingt das „Schriftstück“, und durchsucht es nach evtl. Fallstricken (Ausschlüsse, Bedingungen, etc.)

Ihr braucht außerdem rechtzeitig den Mietvertrag. Auch darin können Besonderheiten geregelt sein.

Der jetzige Besitzer muss Euch außerdem das Kautionskonto überlassen (Das kann mit Bankgebühren verbunden sein…).

Ihr müsst außerdem ein Übergabeprotokoll machen, in dem der Zustand des Hauses festgehalten wird. Sonst kann der Mieter ggf. nach dem Hausverkauf vom Euch bestimmte Reparaturen verlangen.

Ich würde nach dem Kauf auch sicherheitshalber den Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen! Dann seid Ihr auf der sicheren Seite. Eine einjährige Kündigungsfrist ist mehr als fair.

Soweit
Viel Erfolg!

svasta

Leider kann ich nicht helfen, weiss nur, dass bei dieser Sache wirklich Vorsichtig geboten ist.
Sorry und viel Glück

Hallo,

wenn die Sache mit dem Mieter geklärt ist, so steht dem Kauf aus der Sicht eigentlich nichts im Wege. Sie kaufen das Objekt und vermieten es an den Mieter. Hierfür zahlt dieser den vereinbarten Mietzins.
Konnten Sie die Immobilie denn richtig anschauen? Aus unserer Sicht sollten Sie unbedingt einen Gutachter mit in die Immobilie nehmen, der Sie über Zustand, Mängel, Kosten und den Wert berät.
Gucken Sie mal bei uns, ob es in Frage kommt: www.der-Hausinspektor.de

MfG

Jens Gause
Geschäftsführer
Der Hausinspektor GmbH

ich würde darauf achten, daß bei Übergabe nächstes Jahr der Verkäufer mit dabei ist. Der Mieter redet sich mit Beschädigungen raus, daß alles schon so übernommen wurde.

Und sonst würde ich die Wohnung so gut wie es geht besichtigen (hinter die Schränke schauen, Beschädigungen im Fußboden, Rolladengurte etc. . Schließlich ist das RIsiko nächstes Jahr beim neuen Inhaber…

Gibt es bei Euch keine Häuser die direkt frei sind??? Mir wäre das Risiko zu groß. Was wäre wenn…??? Dem Mieter (?) liegt das Schrieben vor, dass sie ausziehen… Nein-Nein-Nein!!! Nicht für MICH! Gibt es die Möglichkeit auf ein Vorkaufsrecht für Euch? Das wäre noch eine annehmbare Möglichkeit (in meinen Augen). Sollte Euch das Haus -nach Besichtigung- wirklich sooo gut gefallen, dass Ihr es 2013 kaufen wollt, dann lasst Euch ein Vorkaufsrecht einräumen…sobald es frei ist. Ansonsten würde ich abraten.

leider keine Erfahrung.