Hallo an Alle,
ich hab mal eine Frage - also mein Freund und ich sind inzwischen seit 7 Jahren zusammen (haben keine Kinder). Mein Freund hat im Jahr 2003 eine GmbH gegründet und im Jahr 2005 musste die Fa. wegen Insolvenz schließen. Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse eingestellt. Die Gläubiger haben natürlich trotzdem geklagt und wollten ihr Geld. So hat mein Freund im Februar diesen Jahres die Privatinsolvenz eröffnet. Er arbeitet in Österreich und verdient durch die Spesen jeden Monat um die 2.200 € NETTO!! Da ist die Pfändung die er abführen muss von knapp 260 € schon weg. Ich selbst verdiene jeden Monat auch 1.300 € Netto. Gerne würden wir unseren Traum von einem eigenen Häuschen verwirklichen. Besteht den überhaupt eine Chance das die Bank uns ein Haus finanziert?! Oder bleibt unser Traum ein Traum???
Hallo an Alle,
ich hab mal eine Frage - also mein Freund und ich sind
inzwischen seit 7 Jahren zusammen (haben keine Kinder). Mein
Freund hat im Jahr 2003 eine GmbH gegründet und im Jahr 2005
musste die Fa. wegen Insolvenz schließen. Das
Insolvenzverfahren wurde mangels Masse eingestellt. Die
Gläubiger haben natürlich trotzdem geklagt und wollten ihr
Geld. So hat mein Freund im Februar diesen Jahres die
Privatinsolvenz eröffnet. Er arbeitet in Österreich und
verdient durch die Spesen jeden Monat um die 2.200 € NETTO!!
Da ist die Pfändung die er abführen muss von knapp 260 € schon
weg. Ich selbst verdiene jeden Monat auch 1.300 € Netto. Gerne
würden wir unseren Traum von einem eigenen Häuschen
verwirklichen. Besteht den überhaupt eine Chance das die Bank
uns ein Haus finanziert?!
Die Chance besteht höchstens nach der PI. Die Gläubiger würden sich reichlich ver***** vorkommen. Bei deutschen Banken werden die Spesen, Nachtzuschläge etc,gar nicht erst mit in die Bonitätsrechnung einbezogen, das sie als nicht dauerhaftes Einkommen zählen. Es zählt nur der Nettolohn der Stunden oder eben das Nettogehalt. Wenn da nur 1000€s über bleiben wird auch nur das angerechnet…
Oder bleibt unser Traum ein Traum???
So ne Hütte kann auch ganz schnell zum Albtraum werden…
das könnt ihr solange die Privatinsolvenz läuft vergessen! Während der PI dürfen keine neuen Schulden gemacht werden. Ansonsten wäre dein Freund direkt aus der PI raus und müsst die Schulden in voller Höhe zahlen.
Ich finde es sowieso verwunderlich, dass das ganze nicht neu berechnet wurde nachdem dein Freund nun so viel verdient. Ich als Schuldner würde mir da ganz schön vera…t vorkommen. Ist es deinem Freund nicht irgendwie peinlich, dass er noch nie Menge Schulden hat und die inzwischen zu besseren Konditionen für die Gläubiger zurückzahlen könnte - dies aber nicht tut. Ich finde das schon fast unverschämt, sorry.
ich muss hier wirklich allen recht geben - es wäre eine Unverschämtheit, ein Darlehen für ein Haus aufzunehmen während einer PI.
Persönlich finde ich die Möglichkeit einer PI sehr gut. Auch wenn die Gläubiger erhebliche Abstriche machen müssen. Und eben drum ist es doch recht frech, mehr Geld zu verdienen, das nicht zur Schuldentilgung abgeführt wird. An einer PI hängen Gläubiger, die auch um ihre wirtschaftliche Existenz bangen.
Was würdest Du als Gläubiger denken, wenn Du das von jemandem erfährst, der Dir eine Menge Geld schuldest?
Solche Methoden stellen eine PI in ein sehr schlechtes Licht. Denn es gibt tatsächlich Menschen, die völlig unschuldig dort hineingeraten sind und so eine Möglichkeit haben, nach wenigen Jahren wieder finanziell besser da zu stehen.
Hoffentlich machen solche Modelle wie das Eure keine Schule. Sorry, aber da krieg ich nen Hals! PI anmelden, und dann ein feines Leben führen. Jeder, der in einer PI steckt und jeden Cent zweimal umdrehen muss, wird sich grausen, wenn er liest, dass man während einer PI auch noch ein Haus kaufen will… weißt Du eigentlich, wie viele in einer PI stecken und ALG bekommen und keine Möglichkeit sehen, auch nur ihre Sozialwohnung zu halten?
Frag doch mal Herrn Zwegat von RTL, was er davon hält?
neben den moralischen Bedenken am Rande nur auch noch mal etwas juristisches, was Dir auch nicht schmecken wird.
Die Höhe dessen was an die Gläubiger abzuführen ist, ist nicht einmalig und auf Dauer festgeschrieben, sondern bemisst sich flexibel am zur Verfügung stehenden Einkommen. D.h. wenn sich die Einkommenssituation dermaßen bessert, dann ist der Schuldner verpflichtet dies mitzuteilen und entsprechend neu berechnete Beträge abzuführen. Unterlässt er die Mitteilung und dies kommt heraus, wird ihm die Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase verweigert werden! Darüber hinaus droht sogar strafrechtliche Verfolgung wenn z.B. vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden!
Also den Traum vom Haus noch etwas aufschieben und erstmal die Insolvenz ordnungsgemäß zu Ende bringen.
wenn du mal das Wort „zusammen“ beiseite laest… „du“ nicht fuer deinen Freund gebuergt hast, dann sehen „deine“ Chancen dir „deinen“ Traum eines Tages zu verwirklichen nicht schlecht aus, dein Gehalt sollte sich allerdings signifikant steigern.
Hi der Rest der Truppe,
also ich halte mittlerweile das Insolvenzverfahren als nichts anderes als legalisierten Betrug zu Ungunsten der Glaeubiger. Die Personen die ich kenne geben offiziell die Arbeit auf und haengen sich bei H4 rein - arbeiten dann schwarz… oder machen unter dem Namen von Verwandten (Ehefrau, Kinder usw.) und Strohleuten ihre Laeden wieder auf und machen munter weiter (mit dem Schuldenmachen).
Wohlverhaltensphase… so ein Bloedsinn was soll denn ueberprueft werden wenn der Schuldner ploetzlich „Hausmann“ ist, kein Einkommen erziehlt und nichts besitzt? Ganz Schlaue machen eine Wehruebung nach der anderen und/oder schreiben sich als Studenten ein.
leider gibt es schwarze Schafe - die wird es bei jeder Gelegenheit geben, weil denen die Möglichkeiten geboten werden.
Ich kenne Leute, für die war die PI letztendlich ein Segen und die halten sich an alles, was denen vorgegeben wird.
Bin übrigens selbst PI-Opfer als Gläubiger. Mein Geld werde ich wohl abschreiben können - dank eines schwarzen ebay-Schafes.
Grundsätzlich fänd ich es dennoch unfair, wenn Lajana sich ihren Traum vom eigenen Haus erfüllen kann. Auch wenn sie nichts dafür kann - ihr Freund hat Schulden ohne Ende. Und wenn sie ihn in einem eigenen Haus mit durchziehen kann - wo bleiben denn die Gläubiger??? Dann kann sie doch auch seine Schulden mittragen, oder?!
(sorry, mich bringt so etwas auf die Palme - arbeite hart für mein Geld und muss niemandem danke sagen und ziehe H4 & Konsorten mit durch - und dann können die schwarz arbeiten gehen …)
LG, Tibas
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im Ergebnis - nicht im Detail, und auch nicht bezüglich der moralischen Bedenken - stimme ich mit meinen Vorrednern überein - der Traum vom eigenen Haus wird wohl noch etwas warten müssen.
Zu Phoebe:
Wenn man nach Insolvenzeröffnung neue Schulden macht (also auch ein Darlehen aufnimmt), hat das keinen Einfluss auf die Restschuldbefreiung. Es ist nicht verboten, neue Schulden zu machen, nur bleiben diese neuen Schulden nach dem Insolvenzverfahren bestehen.
Das eigentlichen Probleme kommen von zwei anderen Seiten, die hier noch gar nicht genannt wurden:
Solange das Insolvenzverfahren läuft (also noch nicht in die Wohlverhaltensperiode (WVP) übergegangen ist), ist das, was man als Darlehen aufnimmt, Teil der Insolvenzmasse (so genannter Neuerwerb). Die Auszahlung des Darlehensbetrags ist somit an den Insolvenzverwalter abzuführen. Man hat also gar nicht die Möglichkeit, während des Insolvenzverfahrens ein Darlehen aufzunehmen und es anders als für das Insolvenzverfahren einzusetzen. Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und die WVP übergegangen ist, kann man das machen.
Wenn ein Geschäftsführer einer GmbH von seinen Gläubigern persönlich in Haftung genommen wird, ist das nur möglich, weil der GF entgegen seinen Pflichten gehandelt hat (z.B. Insolvenzverschleppung). Das hat wiederum zur Folge, dass es sich dabei um so genannte „Deliktforderungen“ handelt (Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung), die von der Restschuldbefreiung (RSB) ausgenommen sind. Man bekommt zwar die RSB, aber nicht auf diese Forderungen. Allerdings müssen die Forderungen mit diesem Zusatz angemeldet werden. Macht der Gläubiger dies nicht, hat er das Vorrecht endgültig verloren.