Haus Kaufen und Verkäufer mietfrei wohnen lassen

Hallo zusammen! Jemand würde gern von einer älteren Dame ein Haus Kaufen. Sie wohnt im EG und möchte auch dort wohnen bleiben, allerdings mietfrei. Die Nebenkosten würde sie selbst zahlen. Ist das überhaupt rechtlich möglich und was muß man beachten? Einen Mietvertrag im herkömmlichen Sinn Könnte man ja nicht abschließen wenn sie keine Miete zahlt. Vielen Dank schonmal für eure Ratschläge!

Hallo,

Ist das überhaupt rechtlich möglich …

Möglich ist das. Das Recht, das die alte Dame bekäme, wäre ein Recht auf Nießbrauch, und das kann man wohl im Grundbuch eintragen lassen.

Hier mal zum Einlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch
Hier werden immer wieder einmal Wohnungen zum Verkauf angeboten, bei denen irgendjemand ein Nießbrauchrecht hat. Ist ein ziemlich makaberes Glücksspiel für den Käufer - der Bewohner kann 100 Jahre alt werden oder noch am nächsten Tag vom Auto überfahren werden. Dann ist die Wohnung, die ja erheblich billiger war als ein gleichgroßes Vergleichsobjekt, frei. Kann man sich darüber wirklich freuen?

Das ist der Grund, warum ich die Finger von solchen Nießbrauchgeschichten lasse.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Ist das überhaupt rechtlich möglich …

Möglich ist das. Das Recht, das die alte Dame bekäme, wäre ein
Recht auf Nießbrauch, und das kann man wohl im Grundbuch
eintragen lassen.

nein, das nennt man Wohnrecht. Und das kann man nicht nur, das muss man sogar eintragen lassen. Von einem Notar, der einen auch gern dazu berät.
Gruß
kasper

Nießbrauch und Wohnrecht wurden hier ja schon genannt. Der Unterschied ist, dass bei einem Wohnrecht eben nur das Recht, selbst in der Wohnung zu wohnen eingeräumt wird.
Ein Nießbrauch schließt dagegen auch das Recht ein, die Wohnung z.B. zu vermieten, wenn die Nießbrauchsberechtigte etwa ins Pflegeheim muss.
Das sollte man sich sehr genau überlegen.
In beiden Fällen muss eine notarielle Eintragung ins Grundbuch erfolgen.