Haus kaufen - uneheliches Kind - wie regeln?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:
mein Mann und ich möchten gerne ein Haus kaufen und dann auch mit der Kinderplanung starten. Unser „Problem“: es gibt ein uneheliches Kind von meinem Mann, zu welchem allerdings kein Kontakt besteht.
Damit das Kind bei einem Todesfall nur seinen Pflichtteil bekommt und ich als Frau abgesichert bin, überlegen wir nun, wie wir das am Besten mit dem Haus machen. Soll ich das Haus kaufen, damit nur ich in den Papieren stehe? Dann kann da doch nicht dran, oder? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Ich bin da völlig überfragt und möchte nicht in die Situation kommen, dass ich mal das Haus verkaufen muss, weil ich das Kind ausbezahlen muss… Generell hoffe ich, das ich nie in diese Situation komme…

Danke für Hilfe!!

Ihr seid vermutlich verheiratet, oder? Dann müsstet Ihr wohl einen Ehevertrag mit Ausschluss des Zugewinnausgleichs abschließen. Sonst kannst Du nämlich gar nicht „alleine kaufen“ - Deinem Mann würde immer die Hälfte gehören und die dem Kind als Erbe zustehen. Wenn Ihr keinen Ehevertrag wollt, könnte Dein Mann vielleicht ein Testament aufsetzen. Dass solltet Ihr mal bei einem Notar erfragen.

Gruß
svasta

leider üerhaupt keine Ahnung. viel Erfolg trotzdem!

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:
mein Mann und ich möchten gerne ein Haus kaufen und dann auch
mit der Kinderplanung starten. Unser „Problem“: es gibt ein
uneheliches Kind von meinem Mann, zu welchem allerdings kein
Kontakt besteht.
Damit das Kind bei einem Todesfall nur seinen Pflichtteil
bekommt und ich als Frau abgesichert bin, überlegen wir nun,
wie wir das am Besten mit dem Haus machen. Soll ich das Haus
kaufen, damit nur ich in den Papieren stehe? Dann kann da doch
nicht dran, oder? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Ich bin da völlig überfragt und möchte nicht in die Situation
kommen, dass ich mal das Haus verkaufen muss, weil ich das
Kind ausbezahlen muss… Generell hoffe ich, das ich nie in
diese Situation komme…

Danke für Hilfe!!

Hallo,

zuerst einmal möchte ich dir sagen, dass ich es sehr befremdlich finde, wenn du von einem „Problem“ sprichst und damit das Kind deines Mannes meinst - Kontakt hin oder her!!

Ein Haus kann man auch gemeinsam kaufen - 50 % für jeden. Testamentarisch kann man regeln, dass im Todesfall der andere Ehepartner erst einmal alles erbt und dass, sobald auch der zweite Ehepartner verstorben ist, die jeweiligen Anteile auf die entsprechenden Kinder aufgeteilt werden. Fair wäre es doch dann, wenn auch das uneheliche Kind den ihm zustehenden Anteil deines Mannes erben würde, oder? Denke einmal darüber nach und berücksichtige auch, dass DU vielleicht sterben könntes, wenn IHR ein gemeinsames Kind habt. Soll dann die spätere Partnerin/Ehefrau deines Mannes genauso mit deinem Kind umgehen, wie du es jetzt mit dem unehelichen planst? Es ist und bleibt das Kínd deines Mannes - stelle du doch den Kontakt zu euch allen her und sei offen für das Kind, das irgendwann sehr leiden wird, wenn der Vater keinen Kontakt will.

Ich wünsche euch allen, besonders dem Kind, gutes Gelingen.

Hulda aus Fulda

Von der rechtlichen Seite her,habe ich keine Ahnung,aber von der menschlichen Seite empfehle ich dir nimm dieses Kind in Liebe auf und du wirst nie was zu befürchten haben.

Leider kann ich nicht weiterhelfen. Denke, dass es wahrscheinlich dann besser wäre, wenn Du allein in den Unterlagen stehst (auch wegen evtl. Trennung des Partners??). Wünsche Euch alles Gute

Hallo,

vielen Dank für die Info. Es gibt dazu eine Geschichte, die ich hier nicht weiter erläutern möchte, dann könnte man meine Situation verstehen.

Grüße

das Problem ist, dass Sie beide wirtschaftliche Eigentümer sind, da Sie ja beide den Kredit abbezahlen…

Leider keine Erfahrungen. Viel Erfolg, Stefan

Hallo,
ich kenn mich da wirklich nicht aus. Ich glaube aber kaum, daß man einem leiblichen Kind sein Erbe vorenthalten kann.
MfG

Die Anfrage ist zeitlich abgelaufen! -