Wir hätten die Möglichkeit ein Haus vom Liegenschaftsamt zu kaufen.
Verkauft wird über Abgabe eines schriftlichen Gebotes im „Briefumschlag“.
Der Mindestkaufpreis von 86.000€ für 700m² Grundstück/80m² Wohnfläche ist atraktiv und zumindest für Berlin mindestens 40% unter marktüblichen Preisen.
Geht man vom Bodenrichtwert und Alter des Hauses (50er Jahre) aus wäre der Preis allerdings gerechtfertigt, wobei noch ca. 30-40.000€ Renovierungskosten dazu kommen.
Ich denke aber das dieser Mindest-Preis nicht der sein wird, der den Zuschlag erhält.
Nun meine Frage: Wer hat schon mal über so eine Art „Biet-Auschreibung“ eine Immobilie gekauft?
Nach welchen Kriterien entescheidet der Beamte des Amtes über den Zuschlag, da ja anscheindend das Höchstgebot nicht das einzigtse Kriterium sein soll.
Bietet man zuviel, zahlt man eine überhöhten Kaufpreis / sinds zuwenig bekommt man keine Zuschlag.
Kann man nachverhandeln, wie bei einer Auktion?
Melden sich die Beamten bei einem,nach Angebotsabgabe?
Die Beamten sind verpflichtet das beste Angebot zu berücksichtigen, sofern es über dem Mindestgebot liegt.
Bei mir wurde (leider) nicht nachverhandelt.
vnA
Hallo,
Wir hätten die Möglichkeit ein Haus vom Liegenschaftsamt zu
kaufen.
Nach welchen Kriterien entescheidet der Beamte des Amtes über
den Zuschlag, da ja anscheindend das Höchstgebot nicht das
einzigtse Kriterium sein soll.
Das kann sehr unterschiedlich sein. Wie wäre es morgen mit einem Anruf, bei dem nach den „allgemeinen Kriterien“ gefragt wird?
Hier wird niemand nur auf Grund Deiner Angaben wissen, was mit dem Haus wirklich los ist.
Bietet man zuviel, zahlt man eine überhöhten Kaufpreis / sinds
zuwenig bekommt man keine Zuschlag.
Das Risiko besteht immer wenn es mehrere Bewerber gibt.
Kann man nachverhandeln, wie bei einer Auktion?
Melden sich die Beamten bei einem,nach Angebotsabgabe?
Telefonieren, siehe oben …
Gruß
Jörg Zabel