Liebe/-r Experte/-in,
zwei Fragen hätte ich gerne an Sie gestellt.
- Wie kauft/bezahlt man ein Haus, wenn das Geld aus dem
Verkauf des Hauses stammen muss, in dem man noch wohnt und
dieses bis zum Tag des Kaufs noch nicht verkauft hat?
Möglichst natürlich ohne Kreditaufnahme oder vergleichbare
entstehende (Zusatz-)Kosten.
Gibt es hierfür eine juristische Regelung (§ XYZ), die eine
Art ‚Bezahlungsaufschub‘ vorsieht?
Hallo F.Vierzig,
so was ist natürlich immer unangenehm, aber letztendlich einfacher als andersherum.
Wenn man das momentan bewohnte Objekt verkauft hat und aber selbst noch nichts neues gefunden hat.
Und der Käufer drängt, wann er endlich einziehen kann. Aber das nur am Rande.
Meines Wissens gibt es keinen gesetzlich verankerten Zahlungsaufschub. Wenn man keine Kosten verursachen möchte, liegt es an Kooperationsbereitschaft des Verkäufers, im Grunde ist alles verhandelbar.
Hat der Verkäufer natürlich mehr potentielle Käufer und es ist ihm egal wer letztendlich den Zuschlag bekommt, könnte es schwierig werden.
In dem Fall bleibt nur der Weg zur Hausbank etc., um über eine sog. Zwischenfinanzierung zu sprechen. Je nach sonstiger Bonität bzw. den Sicherheiten die sie anbieten können, halten sich die Kosten dabei normalerweise im erträglichen Rahmen. Weiß ja nicht um welche Summe es geht, aber vielleicht gibt es ja die Möglichkeit eines Privatdarlehens, Beleihung einer Lebensversicherung. Leider mir dazu nicht mehr ein.
- Wenn man einen Sichtzaun zum Nachbargrundstück bauen
möchte, gibt es dazu eine Frist nach dem Bau des
Nachbarhauses/Einzug des Nachbarn, die man einzuhalten hat
(das Grundstück für das Nachbarhaus hat zuvor dem Besitzer des
Hauses gehört, in dem er wohnt und das er nun mit einem
Sichtzaun abgrenzen möchte) - oder kann man dies noch nach
Jahren tun bzw. dann, wenn man durch Schenkung oder Erbe neuer
Besitzer des Hauses A geworden ist?
Es ist meiner Meinung nach völlig egal wann man einen Sichtzaun errichtet, so lange die damit verbundenen Anforderungen erfüllt sind, wie z.B. Maximalhöhe etc.
Hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Leo007
Ich hoffe, beide Fragen sind nicht zu kompliziert, danke Ihnen
für Ihre Mühe und freue mich für die Klärung meiner Fragen von
Ihnen zu hören.
Mit herzlichem Dank und besten Grüßen
F. Vierzig