Haus kaufen - Zaun bauen

Liebe/-r Experte/-in,

zwei Fragen hätte ich gerne an Sie gestellt.

  1. Wie kauft/bezahlt man ein Haus, wenn das Geld aus dem Verkauf des Hauses stammen muss, in dem man noch wohnt und dieses bis zum Tag des Kaufs noch nicht verkauft hat? Möglichst natürlich ohne Kreditaufnahme oder vergleichbare entstehende (Zusatz-)Kosten.
    Gibt es hierfür eine juristische Regelung (§ XYZ), die eine Art ‚Bezahlungsaufschub‘ vorsieht?

  2. Wenn man einen Sichtzaun zum Nachbargrundstück **bauen möchte, gibt es dazu eine Frist nach dem Bau des Nachbarhauses/Einzug des Nachbarn, die man einzuhalten hat (das Grundstück für das Nachbarhaus hat zuvor dem Besitzer des Hauses gehört, in dem er wohnt und das er nun mit einem Sichtzaun abgrenzen möchte) - oder kann man dies noch nach Jahren tun bzw. dann, wenn man durch Schenkung oder Erbe neuer Besitzer des Hauses A geworden ist?

Ich hoffe, beide Fragen sind nicht zu kompliziert, danke Ihnen für Ihre Mühe und freue mich für die Klärung meiner Fragen von Ihnen zu hören.

Mit herzlichem Dank und besten Grüßen
F. Vierzig**

Hallo,

zu 1.
Wenn man das Geld nicht hat, muss man es wohl doch zwangsläufig von einer Bank leihen. Ein Zahlungsaufschub gibt es gesetzlich nicht. Was notariell vereinbart wird, ist natürlich Käufer und Verkäufer überlassen.

zu 2.
Die Regelung über die Höhe, Abstände usw. von Zäunen und Sichtschutzen ist in der Regel in jeder Stadt/Gemeinde anders geregelt. Am besten bei der zuständigen Baubehörde nachfragen.
In der Regel hat der Bau eines Zaunes/Sichtschutzes nichts mit einem Eigentümerwechsel zu tun.

Liebe Grüße
Stephanie

Liebe/-r Experte/-in,

zwei Fragen hätte ich gerne an Sie gestellt.

  1. Wie kauft/bezahlt man ein Haus, wenn das Geld aus dem
    Verkauf des Hauses stammen muss, in dem man noch wohnt und
    dieses bis zum Tag des Kaufs noch nicht verkauft hat?
    Möglichst natürlich ohne Kreditaufnahme oder vergleichbare
    entstehende (Zusatz-)Kosten.
    Gibt es hierfür eine juristische Regelung (§ XYZ), die eine
    Art ‚Bezahlungsaufschub‘ vorsieht?

Hallo F.Vierzig,

so was ist natürlich immer unangenehm, aber letztendlich einfacher als andersherum.
Wenn man das momentan bewohnte Objekt verkauft hat und aber selbst noch nichts neues gefunden hat.

Und der Käufer drängt, wann er endlich einziehen kann. Aber das nur am Rande.

Meines Wissens gibt es keinen gesetzlich verankerten Zahlungsaufschub. Wenn man keine Kosten verursachen möchte, liegt es an Kooperationsbereitschaft des Verkäufers, im Grunde ist alles verhandelbar.

Hat der Verkäufer natürlich mehr potentielle Käufer und es ist ihm egal wer letztendlich den Zuschlag bekommt, könnte es schwierig werden.
In dem Fall bleibt nur der Weg zur Hausbank etc., um über eine sog. Zwischenfinanzierung zu sprechen. Je nach sonstiger Bonität bzw. den Sicherheiten die sie anbieten können, halten sich die Kosten dabei normalerweise im erträglichen Rahmen. Weiß ja nicht um welche Summe es geht, aber vielleicht gibt es ja die Möglichkeit eines Privatdarlehens, Beleihung einer Lebensversicherung. Leider mir dazu nicht mehr ein.

  1. Wenn man einen Sichtzaun zum Nachbargrundstück bauen
    möchte, gibt es dazu eine Frist nach dem Bau des
    Nachbarhauses/Einzug des Nachbarn, die man einzuhalten hat
    (das Grundstück für das Nachbarhaus hat zuvor dem Besitzer des
    Hauses gehört, in dem er wohnt und das er nun mit einem
    Sichtzaun abgrenzen möchte) - oder kann man dies noch nach
    Jahren tun bzw. dann, wenn man durch Schenkung oder Erbe neuer
    Besitzer des Hauses A geworden ist?

Es ist meiner Meinung nach völlig egal wann man einen Sichtzaun errichtet, so lange die damit verbundenen Anforderungen erfüllt sind, wie z.B. Maximalhöhe etc.

Hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Leo007

Ich hoffe, beide Fragen sind nicht zu kompliziert, danke Ihnen
für Ihre Mühe und freue mich für die Klärung meiner Fragen von
Ihnen zu hören.

Mit herzlichem Dank und besten Grüßen
F. Vierzig

  1. Die Bezahlung des neuen Hauses können Sie über den Notarvertrag regeln. Dort kann z.B. vereinbart werden, dass die Kaufsumme erst in drei Monaten fließt. Nur, ob Sie in dieser Zeit Ihr altes Haus wirklich verkauft bekommen und ob dies zu Ihrem Wunschpreis geschehen wird, das steht natürlich in den Sternen. Sicherer wäre, Sie würden zunächst das alte Haus verkaufen und dann erst ein neues Haus kaufen.

  2. So lange Sie sich an die Bestimmungen des örtlichen Bebauungsplans bzw. der Gemeindesatzung halten, dürfen Sie auf Ihrem Grundstück jederzeit einen Gartenzaun errichten.

Die Fragen sind weder kompliziert noch unlösbar; sie lassen sich nur nicht hier lösen:
Das Problem mit der Kaufpreisbegleichung bei sogenannten Kettenverkäufen (2 Verträge, 3 Beteiligte, 2 Immobilien) ist ein Alltagsgeschäft im Notariat und in Maklerbüros, wobei man Erfahrung mitbringen muss. Dazu gibt´s keine Paragrafen. Wenn Sie ein Notarbüro mit erfahrenen und freundlichen
Mitarbeitern haben/finden, dann ist die Lösung nicht mehr weit. Alle persönlichen Daten und die Objektfakten müssen erfragt und entsprechend zu einem Plan verarbeitet werden. Das geht im Web nicht! Ein Notariat mit einem Bürovorsteher ist bereit die „halbe Miete“…
Zu der letzten Frage: Die Antwort ergibt sich aus dem Landesrecht und der Satzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. aus dem Bebauungsplan. Fragen Sie bitte dort oder Ihrer Landkreisverwaltung.

Das neue Objekt wird z.g. der Bank, die auf dem Altobjekt eingetragen ist, nachverpfändet (Gessamtgrundschuld). Im Zuge des Verkaufes des Altobjektes fließt der Kaufpreis im erforderlichen Umfang an die Bank. Die Bank gibt im gleichen Zuge das Altobjekt aus der Pfandhaft frei und das neue Objket haftet über das dort weiterhin eingetragene Recht für evtl. noch verbleibende Restforderugnen der Bank.

Einen Sichtschutz kann man jederzeit in der gemäß örtlicher Bausatzung zulässigen Weise errichten. Für einen einfachen Sichtschutz braucht man im allgemeinen keine Genehmigung. - Sicherheitshalber aber beim Bauamt einfach mal anfragen.

Sehr geehrte Frau Sun-Christin,

leider etwas spät aber dann doch möchte ich mich für
Ihre Experten-Antwort auf meine Laien-Frage bedanken.
Sie haben mir weitergeholfen und ich werde nun zusehen,
wie sich die Sache entwickelt.

Herzlichen Dank noch einmal
und
beste Grüße

F. Vierzig

Sehr geehrter Herr Gintemann,

leider etwas spät aber dann doch möchte ich mich für
Ihre Experten-Antwort auf meine Laien-Frage bedanken.
Sie haben mir weitergeholfen und ich werde nun zusehen,
wie sich die Sache entwickelt.

Herzlichen Dank noch einmal
und
beste Grüße

F. Vierzig

Sehr geehrter firstguardian,

leider etwas spät aber dann doch möchte ich mich für
Ihre Experten-Antwort auf meine Laien-Frage bedanken.
Sie haben mir weitergeholfen und ich werde nun zusehen,
wie sich die Sache entwickelt.

Herzlichen Dank noch einmal
und
beste Grüße

F. Vierzig

Sehr geehrter Herr Leo007,

leider etwas spät aber dann doch möchte ich mich für
Ihre Experten-Antwort auf meine Laien-Frage bedanken.
Sie haben mir weitergeholfen und ich werde nun zusehen,
wie sich die Sache entwickelt.

Herzlichen Dank noch einmal
und
beste Grüße

F. Vierzig

Sehr geehrte Frau Stephanie,

leider etwas spät aber dann doch möchte ich mich für
Ihre Experten-Antwort auf meine Laien-Frage bedanken.
Sie haben mir weitergeholfen und ich werde nun zusehen,
wie sich die Sache entwickelt.

Herzlichen Dank noch einmal
und
beste Grüße

F. Vierzig

Gern geschehen.

Sun-Christin

Sehr geehrter/e Herr/Frau Vierzig,

freut mich wenn Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat.

Es freut mich auch, dass Sie sich die Mühe gemacht haben um mir zu danken, macht nicht jeder.

Wünsche Ihnen gutes Gelingen bei Ihrem Vorhaben.

Liebe Grüße

Ronald Maier

Hallo F. Vierzig,

zu 1:

im Kaufvertrag ist normaler Weise ein Termin zur Kaufpreiszahlung genannt; wenn nun das Geld aus einem noch nicht getätigten Verkauf eines Hauses fließen soll, muß man mit dem Käufer reden.

Es ein privater Vertrag; hier kann man alles über Stundung der Kaufpreiszahlung, deren Verzinsung oder über einen Mietzins bis zur Zahlung des KP vereinbaraen.

Der Norar für den Kaufvertrag berät.

zu 2:

Einen Sichtzaun kann man m. E. jederzeit bauen. Aber bitte im Bebauungsplan über evtl. Beschränkungen nachsehen.

Es können auch noch Vorschrift über Nachbarschaftsrecht zu beachten sein; aber hier kenne ich mich nicht aus.

Aber bei einem handelsüblichen Holzzaun von ca. 2 m Höhe sollte es keine Vorschriften geben.

Empfehlung:

Freundschaftlich mit dem Nachbar sprechen; alles andere gibt sonst nur Ärger.

MfG

Stefan Seidel