Was muss man beachten, wenn man ein Haus mietet was der Vermieter (Privat) noch bei der Bank abzahlt?
Was würde passieren wenn der Vermieter Privatinsolvenz anmeldet.
Im Vertrag würde ein Kündigungsschutz bei Eigenbedarf für 10 Jahre und eine nicht steigende Miete für 10 Jahre festgesetzt werden.Ebenfalls würde ein spätere Mietkauf möglich sein und die Mieter hätten Vorkaufsrecht.
die meisten Häuser - auch zur Miete - sind noch finanziert. Geht der Vermieter in Insolvenz, dann wird das Objekt versteigert und erhält einen neuen Eigentümer, Ihr einen neuen Vermieter, der dann wegen Eigenbedarf kündigen kann.
Vollen Schutz kann nur die Eintragung im Grundbuch abhelfen. Z. B. ein Wohnrecht auf Zeit.
zu beachten gibt es da gar nichts!
ie meisten Mieter wissen doch gar nicht, wie es um die Finanzen der Vermieter bestellt ist. Es sei denn, es handelt sich um ein kleines Dorf, wo jeder jeden kennt oder der Vermieter ist aus meinem Bekanntenkreis. Letzteres vermute ich mal bei Dir!
Ansonsten kommt mit einer PI nicht immer gleich die Immobilie mit unter den Hammer. Hier sind die Grundbucheinträge entscheident und WER der/den Banken Geld schuldet
Wenn es trotzdem zum Extremfall kommt, ist der NEUE Besitzer der Immobilie nicht an die Verträge des bisherigen Vermieters gebunden. Hier gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen.
in der PI ist es möglich, dass z.B. der Mieter das Haus kaufen könnte. Die Bank ist immer froh, wenn sie einen Käufer nicht lange suchen muss. Und der TH muss ja auch die Interessen der Gläubiger (meist Banken) vertreten u. würde das dann auch nicht verhindern. Sollte der Mieter dann aber das Haus nicht kaufen, kann es sein, dass er nach dem Verkauf des Hauses o. der Zwangsversteigerung raus muss.
Aber im Prinzip ist das Risiko, so wie Du es beschreibst mit Vorverkaufsrecht ja nicht groß. Ich würde es machen!
:Was muss man beachten, wenn man ein Haus mietet was der :Vermieter (Privat) noch bei der Bank abzahlt?
:Was würde passieren wenn der Vermieter Privatinsolvenz
anmeldet.
:Im Vertrag würde ein Kündigungsschutz bei Eigenbedarf für 10
Jahre und eine nicht steigende Miete für 10 Jahre festgesetzt
werden.Ebenfalls würde ein spätere Mietkauf möglich sein und
die Mieter hätten Vorkaufsrecht.
Wer weiß Rat?
Guten Tag,
ich bin als Experte für Arbeitsrecht eingetragen.
Kurze Info aus meiner Berufserfahrung:
das ist wahrscheinlich der Regelfall
dann wird die Miete uU an einen Treuhänder oder ggfs an die Bank direkt zu zahlen sein. Im schlimmsten Fall wird das Gebäude verkauft. Aber Kauf bricht nicht Miete.
3.Nur in der Zwangsversteigerung bekommt der Erwerber ein Sonderkündigungsrecht, so dass er sich von den Regeln des Vertrages befreien könnte.