Vor kurzem ist mein Vater gestorben, in dessen Haus ich mit ihm wohnte. Meine Mutter ist schon länger tot.
Nun bin ich nur Miterbe mit 4 Geschwistern. Diese wollen mich schnellstmöglich in eine Wohnung befördern, und das Haus verkaufen.
Meine Frage: Wenn ich alle Kosten bezahle, darf ich dann eine gewisse Zeit drin wohnen bleiben? Ich würde gern meinen Führerschein machen, um für den Umzug selbst auch Fahrten übernehmen zu können, allgemein bringt mich ein baldiger Umzug in ziemliche schwierigkeiten.
Ich hatte mit dem Ableben meines Vaters so schnell nicht gerechnet, und für den Ausbau der hinteren Hälfte (Rohbau) einige Materialien besorgt. Diese und andere Gegenstände besitze ich in Mengen, die schwerlich in eine Wohnung passen würden.
Gibt es da irgendeine Regelung? Meine Nachbarin behauptet, ich könne die Sache als Bewohner durchaus etwas verzögern. Wie ist das?
hallo stro.,
versuche mit den miterben eine miete zu vereinbaren.
wenn diese nicht wollen bleibe in dem haus, es kann dich niemand rauswerfen. als erbengemeinschaft müsst ihr alles zusammen machen! sollte einem der erben „der kragen platzen“ kann er in diesem fall auch alleine eine teilungsversteigerung beim amtsgericht bestellen, die sich aber lange hinzieht. während dieser versteigerung könntest du wiederum diese versteigerung „kippen“. deine anderen drei geschw. müssen aber alle für eine mietzahlung durch dich einverstenden sein ist nur einer dabei der „bockt“ hast du schon wieder gewonnen und kannst wohnen bleiben.
versuche auf alle fälle erst einmal eine geringe miete anzubieten. das haus kann auch nicht durch einen bruder alleine verkauft werden.
m.f.g
Pete
weitere fragen gerne
Es ist wohl davon auszugehen, dass Sie mit Ihrem Vater weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen haben. Dennoch dürfte zumindest ein ähnlicher Nutzungsvertrag als vereinbart gelten. Offen ist allerdings, für welche Zeit er anzunehmen ist. Ist eine Einigung möglich?
Wenn nein, dann ist im ungünstigsten Fall folgendes:
Jeder der Miterben kann die Versteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung beantragen. Bis zum Ende dieser V. vergehen viele Monate. Ferner haben Sie ein Rechtsmittel gegen die kurzfristige V.
Für Laien ist das Verfahren zu kompliziert, weshalb ich für diesen Fall anrate, einen erfahrenen Anwalt zu nehmen.
Vielen Dank, Leute.
Das beruhugt mich ein wenig.
Da wird´s mir wohl gelingen, den FS gleich hier
beginnen, und in „Ruhe“ fertig machen zu können.
Merci! MfG,