Haus mit denkmalgesch. Schrottscheune

Hallo,

wir haben ein Angebot bekommen, was uns gut gefällt. Haken, Scheune und Haus waren Teil der Stadtmauer und sind in bestimmten Hinsichten denkmalgeschützt. Das Haus ist ganz ok, aber die Scheune ist außer den unteren 3 m (Steinmauer) ziemlich hinfällig.

Ich wollte die Finger davon lassen. Aber der Makler sagt, wenn ich die Scheune nicht brauche, solle ich doch den oberen Teil abreißen, und die Mauer so stehen lassen. Gefällt mir gut. Ist mir auch klar, dass ich da Behörden fragen muss.

Kann mir aber hier jemand sagen, welche Behörden das alles sind? Wer hat was zu sagen? Bauamt, Denkmalbehörde, noch eine andere? Und wenn die mir sagen, so uns so ist es, kann ich mich dann darauf verlassen? Oder können die später auch noch kommen und mehr verlangen oder weitere Einschränkungen draufgeben?

Dank im Voraus
Hans Schieker

Hallo Hans,

die Denkmalbehörde ist der Ansprechpartner. Deren Aufgabe ist der Erhalt und die zeitgemäße und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung schützenswerter Bausubstanz. Schon diese Aufgabenstellung beeinhaltet regelmäßig bestimmte Kompromisse. Es geht also nicht darum, Bausubstanz um jeden Preis im Urzustand zu erhalten. Ich würde deshalb im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz nur von Einschränkungen reden, wenn jemand beabsichtigt, ein mittelalterliches Gebäude mit Baumarkt-Schönheiten, Normfenstern aus Tropenholz, Rolläden, Fassadenverkleidungen und Glasbausteinen zu verzieren (*grusel*). Solche Verirrungen, die aus einem stilvollen Gebäude schnell einen abrissreifen Kasten machen, kann man überall bewundern. Um das zu verhindern, machen die Denkmalämter Auflagen, wobei diese in vernünftigen Grenzen verhandelbar sind.

In aller Regel wirst Du bei den Denkmalschützern neben Auflagen auch finanzielle Hilfe und sachkundigen Rat bekommen können.
Halte deshalb den persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter des Amtes, bespreche die Maßnahmen vor Ort, also im zu sanierenden Gebäude und fixiere alles zusammen mit dem Denkmalamt schriftlich.

Gruß
Wolfgang

Danke, das macht mir Mut
Hallo Wolfgang,

das hört sich ja alles gar nicht so schlimm an. Ich werde mal Kontakt mit den Leute aufnehmen. Die Renovierung mit Fertigbauteilen aus dem Baumarkt liegt mir sowieso nicht.
Danke
Hans

Kann mir aber hier jemand sagen, welche Behörden das alles
sind?

Hi Hans,

wie Wolfgang schon sagte, ist die Denkmalbehörde zuständig.

Oder können die später auch noch
kommen und mehr verlangen oder weitere Einschränkungen
draufgeben?

Denkmale sind in einem Kataster aufgeführt. Aber Vorsicht, es gibt mehrere Stufen des Schutzes -> genau erfragen, welcher Schutz für die jeweiligen Gebäude vorliegt, es kann nämlich unterschiedlich sein (Haus sehr schützenswert, Scheune nur bedingt …). Im Nachhinein kann es schon passieren, daß die Schutzstufe verändert wird, aber das ist nicht sehr häufig.

Auf alle Fälle solltest Du handwerklich sehr begabt sein und/oder einiges an Geld zur Verfügung haben, wenn Du Dir ein Denkmal kaufst. Die Zuschüsse decken in den seltensten Fällen die Zusatzkosten. Mein Nachbar hat ein denkmalgeschütztes Haus geerbt und kann ein Lied davon singen, obwohl er „nur“ ein Haus hat, bei dem die Fassade geschützt ist. Wenn es ein vollgeschütztes Haus ist, könnte er noch nicht einmal die Inneneinteilung verändern. Also genau(!) nachfragen!

Gandalf