Haus mit Einliegerwohnung

Hallo liebe w-w-w- Gemeinde,

ich habe einige Fragen bzgl. eines Hauskaufs.
Folgender theoretischer Fall:

Ein verlobtes Paar möchte gerne ein Einfamilienhaus erwerben, in dem derzeit die obere Etage als Einliegerwohnung vermietet ist.
Das Paar beschließt, den Mieter vorerst im Obergeschoss wohnen zu lassen, da noch keine Kinder da sind und beabsichtigt, von der oberen Wohnung erst Gebrauch zu machen, wenn der Platz zu eng ist.

Nun meine Fragen:

  • Was passiert mit dem Mietvertrag des Mieters bei Hauskauf? Muss der geändert werden?
  • Ich habe gehört, dass das Paar eine GBR gründen muss, da sie noch nicht verheiratet sind. Wie geht das und an wen kann man sich hier wenden?
  • Ist es problematisch, wenn man in bspw. 3 Jahren Eigenbedarf anmeldet und die obere Wohnung wieder ins Haus ingetrieren will? Muss hierfür eine Klausel im Mietvertrag stehen?

Ich würde mich sehr über Antworten zu diesem Thema freuen.

VG Carmen

hallo,

Das Paar beschließt, den Mieter vorerst im Obergeschoss wohnen
zu lassen, da noch keine Kinder da sind und beabsichtigt, von
der oberen Wohnung erst Gebrauch zu machen, wenn der Platz zu
eng ist.

klingt vernünftig

  • Was passiert mit dem Mietvertrag des Mieters bei Hauskauf?

nichts, denn es gilt „kauf bricht nicht miete“, d.h. der mietvertrag besteht unverändert fort.

Muss der geändert werden?

nein, es wird aber zweckmäßig sein, dem mieter mitzuteilen, wer denn der neue vermieter ist. :wink:

  • Ich habe gehört, dass das Paar eine GBR gründen muss, da sie
    noch nicht verheiratet sind. Wie geht das und an wen kann man
    sich hier wenden?

wenn das paar gemeinsam kauft, hat es automatisch eine gbr gegründet.

  • Ist es problematisch, wenn man in bspw. 3 Jahren Eigenbedarf
    anmeldet und die obere Wohnung wieder ins Haus ingetrieren
    will? Muss hierfür eine Klausel im Mietvertrag stehen?

es gelten die regeln zur kündigung wegen eigenbedarf. es könnte allerdings sinnvoll sein, beim mieter sich vorab mal einen eindruck zu verschaffen, ob der gewillt ist, dann auch auszuziehen.

anderenfalls lernt das paar möglicherweise den unterschied zwischen theorie und praxis kennen.

lg dev

Hallo!

  • Ist es problematisch, wenn man in bspw. 3 Jahren Eigenbedarf
    anmeldet und die obere Wohnung wieder ins Haus ingetrieren
    will? Muss hierfür eine Klausel im Mietvertrag stehen?

Gute Nachricht: Eine Eigenbedarfskündigung dürfte gar nicht nötig sein. Es gibt für 2-Familien-Häuser, in denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, eine besondere Regelung (BGB § 573a), nach der man ohne Angabe von Gründen kündigen kann, allerdings mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist. Praktisch kann es natürlich ähnliche Probleme geben, wie bei einer Eigenbedarfskündigung.

Jan

Vielen Dank erst mal für die schnellen Antworten!

Jetzt mache ich diese Modell noch etwas komplizierter:
Zu dem Haus gehört eine Doppelgarage. Eine der Garagen ist derzeit an den Mieter der Einliegerwohnung vermietet. Da das neue Eigentümerpaar zwei Autos hat, würde es gerne beide Garagen nutzen. Wie kann man dieses Problem lösen?

Vielen Dank schon vorab!

MfG Carmen

Hallo!

Vielen Dank erst mal für die schnellen Antworten!

Jetzt mache ich diese Modell noch etwas komplizierter:
Zu dem Haus gehört eine Doppelgarage. Eine der Garagen ist
derzeit an den Mieter der Einliegerwohnung vermietet. Da das
neue Eigentümerpaar zwei Autos hat, würde es gerne beide
Garagen nutzen. Wie kann man dieses Problem lösen?

Ganz einfach: man kauft das Haus nicht bzw. nur zu einem stark ermässigten Preis. Ein vorhandener Mieter bedeutet eine hohe Wertminderung.

Ich persönlich würde so etwas niemals machen. Im Zweifel wird man den Mieter trotz der schönsten Rechtstitel nur sehr schwer los. Im selben Haus mit dem Ziel, irgendwann relativ kurzfristig die Wohnung für die Kinder frei zu bekommen, kann man das ohnehin vergessen. Bei einem unwilligen Mieter kann das schon mal 2-4 Jahre dauern. Danach ggf. noch 6 Monate Renovierung.
Die Gesetzeslage ist hier ganz klar übersozial und massiv vermieterfeindlich. Habe das hinter mir und vor einiger Zeit die Mietwohnungen an Selbstnutzer verkauft.
Nun gibt es eben 2 familiengerechte Wohnungen weniger auf dem Münchner Mietmarkt.

Für die Garage: diesen Teil des Mietvertrages fristgerecht zu kündigen, müsste eigentlich möglich sein, vielleicht kommt noch etwas dazu.

Gruß,
M.