Hallo,
wenn jemand ein Haus erwirbt, in dem sich im Erdgeschoß eine Gaststätte befindet und er diese Gaststätte in Wohnraum umwandeln möchte,
welche Gesetze, Vorschriften könnten das evtl. dauerhaft verhindern ?
Freundliche Grüße
Peter
Hallo,
wenn jemand ein Haus erwirbt, in dem sich im Erdgeschoß eine Gaststätte befindet und er diese Gaststätte in Wohnraum umwandeln möchte,
welche Gesetze, Vorschriften könnten das evtl. dauerhaft verhindern ?
Freundliche Grüße
Peter
Hallo Peter,
das ist im Enzelfall zu entscheiden. Sicherlich stehen da die jeweilige Bauordnung und der Denkmalschutz an der obersten Stelle.
Christian
Hallo,
für eine solche Umnutzung muss bei der zuständigen Gemeinde ein Umnutzungsantrag gestellt werden. Dieser kommt faktisch einer Baugenehmigung für die Neuerstellung gleich. D.h., ein bauvorlageberechtigter Architekt muss entsprechende Pläne zeichnen, es muss der Bebauungsplan (bzw. die §§30 - 35 BauGB), die Landesbauordnung, Brandschutzrichtlinien, usw. beachtet werden.
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Hallo,
Gilt das auch dann, wenn ich den Gastraum gar nicht baulich verändern will ? Ein 80qm großes Wohnzimmer hätte es mir schon angetan.
Ich hatte ganz naiv angenommen, dass so gut wie alle Vorschriften bezüglich Gaststätten - wo sich ja meist viele Menschen aufhalten - so scharf gefasst sind, dass das für Wohnraum allemal ausreicht.
Gruß
Peter
für eine solche Umnutzung muss bei der zuständigen Gemeinde
ein Umnutzungsantrag gestellt werden. Dieser kommt faktisch
einer Baugenehmigung für die Neuerstellung gleich. D.h., ein
bauvorlageberechtigter Architekt muss entsprechende Pläne
zeichnen, es muss der Bebauungsplan (bzw. die §§30 - 35
BauGB), die Landesbauordnung, Brandschutzrichtlinien, usw.
beachtet werden.
Hallo,
wenn jemand ein Haus erwirbt, in dem sich im Erdgeschoß eine
Gaststätte befindet und er diese Gaststätte in Wohnraum
umwandeln möchte,welche Gesetze, Vorschriften könnten das evtl. dauerhaft
verhindern ?Freundliche Grüße
Peter