Haus mit Grundstück übernehmen, auf Unkostenbasis - welche Optionen gibt es?

Hallo, die Sache ist etwas komplex, aber vielleicht hat hier irgendwer einen Tipp. Folgender Sachverhalt:

Unverkäufliches kleines Haus mit Grund (renovierungsbedürftig) in Hessen, der Besitzer hat nur Unkosten (Grundsteuer etc.) und will es loswerden, aber niemand nimmt es geschenkt, wegen der anfallenden Grunderwerbssteuer/Schenkungssteuer.

Ich würde es sofort nehmen, bin aber selbst nur kleiner Rentner ohne Ersparnisse. Kauf nicht möglich. Nießbrauch nicht möglich, aufgrund der anfallenden Steuern. Mietvertrag auch nicht möglich, da der Eigentümer HartzIV bezieht und das Geld angerechnet würde, er aber trotzdem weiter die Unkosten tragen müsste.

Es sollte so funktionieren, dass ich Haus und Grund nutzen kann, gegen Entrichtung der Grundsteuern und Nebenkosten, wie Wasser, Müll, etc. pp.

Gibt es irgendeine Option, die Sache so zu regeln, dass alle zufrieden sind, ohne irgendwelche horrenden Summen an Steuern entrichten zu müssen?

Es geht hier nicht um Steuerhinterziehung, es geht einfach nur darum, dass der Eigentümer und ich über kein Geld verfügen und eine Lösung zu beiderseitigem Vorteil suchen. Danke im Voraus,
falls wer 'ne Ahnung hat. :slight_smile:

Nein aber um Sozilaleistungsbetrug.

Naja, ob das Sozialleistungsbetrug ist, wenn ich als kleiner Rentner in ein renovierungsbedürftiges Haus ziehe, das niemand auch nur geschenkt nimmt … :slight_smile:

Ein Leihvertrag wäre möglich, soviel ist bekannt. Das wäre das Simpelste. Allerdings geht es auch darum, dass ich hier kein sicheres Mietverhältnis aufgebe, um dann ohne irgendwelche Zukunftssicherheit in Selbstregie ein Haus zu sanieren.

Das war im Übrigen eine ernstgemeinte Frage, bitte keine Trollereien hier, sondern kompetente Kommentare - oder ist das hier Jappy? :slight_smile:

Servus,

wenn der Kaufpreis nicht mehr als 2.500 € ist, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Nada.

Die Schenkungsteuer ließe sich bei einem unverkäuflichen Haus wohl auch auf einen komfortablen Betrag drücken - würde aber wohl ein paar Markfünfzig für einen Steuerberater kosten, der das gut kann.

Wie hast Du denn die Steuer berechnet, vor der Du bei Nießbrauch Angst hast?

Warum würden Mieteinnahmen beim Eigentümer angerechnet, wenn sie nicht höher sind als die Werbungskosten, also nicht zu Einkünften führen?

Schöne Grüße

MM

Servus,

wegen der Vermietung gegen Übernahme der laufenden Kosten und Reparaturen/Instandhaltung: Da gibt es keine Anrechnung. Der Begriff ‚Einnahmen‘ aus § 11 SGB II ist sehr missverständlich und schlecht gewählt - in Wirklichkeit geht es hier um Einkünfte im Sinn des EStG ohne Abschreibungen.

Intern werden da bei den Jobcentern keine Einnahmen angesetzt, sondern Einkünfte - man muss sich darüber auch nicht dem Jobcenter streiten, sondern bloß drauf achten, dass der Vertrag sauber formuliert ist und dass nachvollziehbar belegt ist, dass der Mieter nicht mehr zahlt als die notwendigen Ausgaben für das Haus.

Schau mal [hier][1] auf S. 27

Schöne Grüße

MM
[1]: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/

Danke für den Hinweis, ich mache mich da mal kundig. Wir werden sowieso einen Notar o. Anwalt einschalten, um das schlussendlich klarzumachen - aber zuerst brauchen wir einmal eine halbwegs praktikable Lösung, sonst nutzt ja alles nichts.

Der Schätzwert der Liegenschaft liegt bei knapp 36.000,- €, da brächen mir schon die 6% Grunderwerbssteuer das Genick, wo ich den Kaufpreis eh nicht hätte. Man würde es mir Schenken, aber wir sind nur Bekannte, da fiele der höchste Schenkungssteuersatz an - und bei Nießbrauch, was ja ideal wäre, besteht dasselbe problem, dass es ein Geldwerter Vorteil wäre, den ich entsprechend versteuern müsste.

Und wie gesagt, ich bin arm wie eine Kirchenmaus. Aber erstmal danke für den Tipp … :slight_smile:

Hallo,
Du kannst grundsätzlich einen Pachtvertrag (keinen Mietvertrag!) mit der Verpflichtung „zur Unterhaltung an Dach und Fach“ abschließen, also anders als im Sinne des §535 BGB. Dort steht leider drin, dass der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch sicherzustellen hat und das ist bei einem wirtschaftlich nicht verwertbaren Einfamilienhaus „am Rande des Bauschutts“ schrecklich unpraktisch für den, deshalb ist es auch tunlichst kein Mietvertrag :wink: Ein gewievter Notar oder Anwalt könnte auch irgendeine andere Art „nicht näher definierten“ Dauerschuldverhältnisses draus basteln, das hängt aber alles vom Einzelfall ab. Das ist zwar eine eigentumsrechtlich nicht ganz saubere „Krücke“, aber wird bei „schuldrechtlich im Eigentum des Mieters stehenden Gebäuden“ schon mal hin und wieder verwendet.

Was mich allerdings stutzig macht: zum einen wird ein Verkehrswert von 36.000 EUR festgestellt. Das liegt zum Teil deutlich über den mir bekannten Vermögensfreigrenzen für nicht selbstgenutzten Wohnraum des ALG 2. Zum anderen würde ein Jobcenter eigentlich auf die Idee zur Selbstnutzung kommen, wenn das Gebäude noch irgendwie bewohnbar wäre (insbesondere wenn Wohngeld o.ä. Leistungen erbracht würden). Hat das Amt dazu nichts zu sagen? Andernfalls könnte der Schuss sehr schnell nach hinten losgehen, wenn er das gerade frisch von Dir renovierte Häuschen entsprechend verwerten müsste!

Gruß vom
Schnabel

Servus,

nochmal: Grunderwerbsteuer fällt nur auf die Bemessungsgrundlage an, in deren Höhe für den Erwerb eines Grundstücks eine Gegenleistung erfolgt = Geld bezahlt wird. Wenn keine 36.000 € bezahlt werden, ist der Wert für die Grunderwerbsteuer ganz egal.

Außerdem: Wer sagt denn, dass Du das Grundstück erwerben sollst? Wenn es unverkäuflich ist, kann man es ‚verwerten‘ wie man lustig ist - da ist bereits die Überlassung gegen Übernahme der Kosten, die ich Dir bereits ans Herz gelegt habe, eine angemessene Verwertung, weil dadurch der ALG-2-Bezieher Kosten loswird, die er sonst zu tragen hätte.

Warum glaubst Du mir denn nicht, dass das Ganze ohne Schenkung oder Verkauf oder Nießbrauch prima funktioniert? Ich hab Dir doch alles auseinandergesetzt?

Schöne Grüße

MM

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Danke, das werde ich mal prüfen - deswegen bin ich ja hier, um ein paar kompetente Vorschläge zu sammeln, die und weiterbringen. Man kann nicht alles wissen, deswegen. :slight_smile:

„Überlassung“, pardon, danke, war im Stress - hab jetzt schon 'ne Anwältin für Sozialrecht kontaktiert, was die dazu sagt, wie man da rauskommt, dabei hatte ich den Begriff nicht bedacht, das schicke ich gleich nach.

Nur, damit ihr es euch vorstellen könnt: Das ist ein Grundstück von exakt einem Hektar, drei Ställe, eine Scheune und ein Wohnhaus stehen drauf. Das Haus ist doppelgeschoßig und komplett entkernt. Es gibt dazu aber einen Anbau (1 Raum), der bewohnbar ist. Der Wert wurde vom Gutachter festgelegt, da kann ich auch nix für. Das ist mitten in einem Urlaubsgebiet quasi, in Nordhessen.

Ich komme selbst aus Hessen (Süden), lebe aber seit Jahren in Berlin (die Hölle ist das hier), wie der Eigentümer (Erbe desselben) auch. Das ist die Story dahinter.

… wenn ich das sehe, das derlei unqualifizierte Kommentare hier „geliked“ werden, dann weiß ich schon, wie es um den Geisteszustand der deutschen Bevölkerung bestellt ist. :slight_smile:

Servus,

an Verkehrswerten kann man in Nordhessen immer was machen. Ich habe ein wundervolles Dreivierteljahr in Machtlos verbracht.

Die Sozialrechtsanwältin sollte vor allem beurteilen, wie man den Wunsch der Jobagentur nach einer nicht möglichen ‚Verwertung‘ abbügeln kann; der Rest ist dann nicht schwer.

Lecker sind dabei die am Rande dabeistehenden Leistungen ‚Schutz eines erhaltungswürdigen Ortsbildes‘ usw.: Den Bürgermeistern und Landräten geht der A*** auf Grundeis, wenn sie sich den vorhersehbaren Zerfall ihrer hübschen Fachwerk-Ortsbildlein vor Augen führen, der auf die Entvölkerung folgen wird. Tourismus ist ihre einzige Chance - die Plastikgranulatfabrik in Bäwer hat es ja nicht rausgerissen, offenbar.

Schöne Grüße

MM

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Es geht ja im Endeffekt nur darum, dass „Er“ keine Unkosten mehr hat und ich hier wegkomme. Ich kann das schon halten und nach und nach renovieren/sanieren, das handwerkliche Können besitze ich schon, nur am Geld mangelt es halt, daher ist das quasi eine Lebensaufgabe bis zum Ende. Ich will es nicht besitzen, da ich gar keinen Besitz benötige - aber ich würde es nehmen, nachdem ich schon einmal ein ähnliches Angebot hatte, das ich ausschlug, da ich den Besitzer auf Grund und Boden gehabt hätte und nunmal lieber mein eigenes Ding mache. Wenn der Eigentümer stirbt, fällt es eh dem Staat zu, da es keine Erben gibt. Ich hab auch keine Erben. Insofern ist die Besitzfrage erstmal irrelevant. Wenn es nicht klappt, dann bleib ich vorerst hier und ziehe irgendwann weg, das ist nicht das Problem - aber es wäre halt eine schöne Möglichkeit, um sich selbst zu verwirklichen, nur darum geht es.

Wir probieren alle hier gesammelten Vorschläge aus, keine Sorge.

Vielen Dank erstmal, ihr Lieben! :slight_smile:

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