Haus mit Mietern und Ärger gekauft

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben im Dezember 2010 ein Haus gekauft, in dem bis Ende Mai 2011 eine 3 er WG aus chinesischen Studenten bestand.
Der Mietvertrag bestand seit 2004. Er wurde mit einer anderen Person abgeschlossen und dann 2007 auf die neue Wg übertragen. Also nach meiner Logoik besteht der Mietvertrag seit 2004, auch wenn sich derHauptmieter geändert hat.

Jetzt sind die Studenten ausgezogen und ich habe gedacht ich falle um. Sauber ist wirklich etwas anderes, der erste Zimmer hat Schäden im Laminat und Schimmel von zuvielen zu eng gestellten Möbeln an der Abschlussleiste. Die Küche ( unsere mit kekauft )war voller Feuchtschäden, teilweise Schimmel, verdreckt. Konnten wir wegschmeißen. An den Küchenwänden wurde so oft mit Farbe über 2 Flecken gestrichen, dass die Tapete geplatzt ist.
Weitere Wohnräume, dreckige Wände, Rolladengurte kaputt usw.
Bad alles total verkalkt, kaputt, dreckig.
Der Sperrmüll sollte nach Absprache mit uns in die Garage gestellt werden. Es wurde alles vor die Garage in den Vorgarten gestellt. Also bin ich hin, habe über 3 Stunden alles in die Garage und 3 Wochen später wieder hin und alles Stundenlang wieder raus.
Die Wohnungübergabe wurde nicht mit der Hauptmieterin gemacht. Sie war zu der Zeit nicht in DEutschland. Da am 03.06. am Tag der Übergabe sogar noch geputz und geräumt wurde, haben wir auf gegenseitiges Einverstäntniss vermerkt im Übergabeprotokoll, dass alle Reperaturen und Instandsetzungen durch uns an die Mieter berechnet werden.
Ist das überhaupt vertraglich haltbar. Ist ja doch sehr schwammig. Aber es war eben nicht ales überschaubar, an dem Übergabetag.

Nun frage ich mich hauptsächlich :

  1. Ich habe überhaupt keinen Wissenstand, wie in 2004 die Wohnung übernommen wurde, es gibt keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wie die Wohnung vor 7 Jahren aussah. Das sie allerdings 1998 komplett saniert, Tapeziert und alles erneuert wurde, darüber haben wir eine Rechnung. Als omussich im Zweifel die Kosten tragen, wenn mir die Mieter zBsp sagen, das Laminat war schon kaputt und die Küche auch ?

2.Gehe ich davon aus, das wenn von einer WG zur anderen Schäden übernommen werden , es nicht mein Problem ist, das hätte die Studis wohl unter sich klären müssen (?)

3 Was kann ich berechnen für meinen Zeitaufwand. Wir haben zBsp die ganze Wohnung gestrichen, Küche tapeziert. Laut Quellen im www kostet der Maler 40 € / Sunde.
Also berechne ich für meinen Zeitaufwand 20 €
Wir hatten, nach Kündigung - vor Auszugstermin,
um einen vorab Besichtigungstermin gebeten um zu klären, was gemacht werden muss. Leider ist darauf nicht eingegangen worden von den Mietern.

Ich möchte die Schäden gerne , zumindest Anteilig umlegen. Auch denke ich nach 7 Jahren Mitvertrag sollte da mal gestrichen werden, von der geplatzen Tapete in der Küche ganz zu schweigen.
In wiefern kann man eigenen Zeitaufwand eigentlich berechnen ?

Vielen Dank für eine Antwort,

Antje

Gemäß Kaufvertrag haben Sie das Kaufobjekt unter Auschluß jeglicher Gewährleistung durch den Verkäufer in dem Ihnen bekannten Zustand übernommen. Das bestehende Mietverhältnis war Ihnen gemäß kaufvertrag bekannt und wurde von Ihnen übernommen.
Da Sie keinerlei Ansatzpunkte bezüglich des Übernahmezustandes bei Mietbeginn in 2004 haben, sollten Sie sich bescheiden, renovieren und Ihr Vermietungsglück neu versuchen.

Putzen kann man bis zur Übergabe= Rückgabe.

Was wurde im Mietvertrag vereinbart?? Renovierung nach x jahren?? oder nach Notwendigkeit??

Haben Sie Kaution??

Die Zeit können Sie berechnen, aber wie wolen Sie das Geld bekommen?
War die Wohnung schon vor diesen Mietern so oder erst dannach?? Orientieren Sie sich nicht an (unser) Sauber-empfinden.

Sie müssen letzendlich beweisen, das der Zustand bei der neuen Übernahme (wie neu) war. sonst wurde eine Burucjbude übernommen und diese bekommen Sie jetzt zurück.

Gemäß Kaufvertrag haben Sie das Kaufobjekt unter Auschluß jeglicher Gewährleistung durch den Verkäufer in dem Ihnen bekannten Zustand übernommen. Das bestehende Mietverhältnis war Ihnen gemäß kaufvertrag bekannt und wurde von Ihnen übernommen.
Da Sie keinerlei Ansatzpunkte bezüglich des Übernahmezustandes bei Mietbeginn in 2004 haben, sollten Sie sich bescheiden, renovieren und Ihr Vermietungsglück neu versuchen.

Investieren Sie jezt in eine glückliche Vermieterzukunft und haken Sie Gewesenes unter der Rubrik „Lehrgeld“ ab!