Im Jahre 1999 überschrieben mir meine Eltern ihr Eigenheim. Es wurde ein notarieller Vertrag geschlossen der meine Pflichten benennt und meinen Eltern ein Niesbrauchsrecht einräumte. Außerdem ließen sie einen Rückauflassungsvermerk ins Grundbuch eintragen.
Jetzt ist mein Vater gestorben, meine Mutter lebt seit1 1/2 Jahren im Pflegeheim (Pflegestufe 3), stark dement u. psychisch krank und wird somit nicht mehr in das Haus zurückkehren.
Ich muss jetzt das Haus (Baujahr 1965) von Grund auf renovieren um es dann vermieten zu können. Die Mieteinnahmen fließen in die Heimkosten mit ein.
Meine Frage: Kann ich dieses Haus für diesen Zweck beleihen?
Ich freue mich über eine fachlich fundierte Antwort.
LG
Angie