Haus mit Rückauflassungsvermerk im Grundbuch beleihen?

Im Jahre 1999 überschrieben mir meine Eltern ihr Eigenheim. Es wurde ein notarieller Vertrag geschlossen der meine Pflichten benennt und meinen Eltern ein Niesbrauchsrecht einräumte. Außerdem ließen sie einen Rückauflassungsvermerk ins Grundbuch eintragen.
Jetzt ist mein Vater gestorben, meine Mutter lebt seit1 1/2 Jahren im Pflegeheim (Pflegestufe 3), stark dement u. psychisch krank und wird somit nicht mehr in das Haus zurückkehren.
Ich muss jetzt das Haus (Baujahr 1965) von Grund auf renovieren um es dann vermieten zu können. Die Mieteinnahmen  fließen in die Heimkosten mit ein.

Meine Frage: Kann ich dieses Haus für diesen Zweck beleihen?

Ich freue mich über eine fachlich fundierte Antwort.

LG
Angie

Eine Rückauflassungsvormerkung sichert normalerweise Pflichten aus dem Kaufvertrag wie eine bestimmte Nutzung oder ein Rück- oder Vorkaufsrecht im Verkaufsfall. Sind diese Pflichten beleihungsfeindlich, können sie den Beleihungswert des Hauses beeinträchtigen. Ein Nießbrauchrecht ist grundsätzlich in der Lage, die Beleihung zu erschweren, da der Sicherungsgegenstand für den Gläubiger schwerer bis gar nicht zu verwerten ist.

Hier sollte man mal (ggf. gemeinsam mit einem Notar) über ein „Aufräumen“ des Grundbuchs nachdenken oder der Bank, die das Objekt beleihen soll, mal die familiären Umstände schildern bzw. glaubhaft machten. Bleibt alles wie es ist, wird eine Grundschuld allenfalls nachranigig im Grundbuch eingetragen, was in der Regel schlechtere Konditionen bedeutet.

Gruß vom
Schnabel