Hallo Leute,
ich habe folgende Frage:
Mein Vater ist gestorben, als meine Schwester und ich sehr jung waren (unter 10 Jahren). Zu diesem Zeit war das Haus etwa zu 90% verschuldet und es gab leider keine Risikoversicherung. In den letzten 15 Jahren hat meine Mutter das Haus bis auf 30% Restschulden abbezahlt, aber nun wieder (mit unserem Einverständnis) 2 neue Darlehen gemacht, womit wir wieder bei ca. 60% sind…
Meine Mutter hat nun Angst, dass meine Schwester über ihren Teil des Hauses verfügen möchte und ausbezahlt werden möchte…
Geht das so einfach?
Im Endeffekt haben wir ja damals jeweils 1/8 des Hauses geerbt… gehen wir mal von bei Veräußerung von 2000€ pro Person aus…
aber mittlerweile ist das Haus ja „viel mehr Wert“. Welcher Wert wird zugrunde gelegt? Falls der letztere Zugrunde gelegt wird, gibt es mit Sicherheit eine Anrechnung meiner Mutter über die eingebrachten Mittel , zumindest der letzten 10 Jahre (Schenkung?) oder?
Mittlerweile dürfte 1/8 des Hauses ca. 10.000€ (abzgl. der Schulden) wert sein…
Besten Dank
Hallo,
nein so einfach geht das nicht.Sie haftet ja auch mit für die Schulden und wenn ihr dann am ende nur 10000 euro ausbezahlt würden,macht das ja keinen sinn.sie sollten einfach mal das gespräch mit ihr suchen!
Grundsätzlich hätte die Schwester den Anspruch auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft - notfalls sogar auf Versteigerung-. Dagegen könnte ggf. folgendes helfen:
a) Da die Mutter evtl. im eigenen Namen einen bestimmten Schuldenteil getilgt hat, und für die Hauptschuld eine Grundschuld eingetragen steht, könnte sie vom Gläubiger einen Teil dieser Grundschuld auf sich übertragen lassen, um bei der Versteigerung im Vorteil zu sein.
b) Aufgrund des Treu-und-Glauben-Paragrafen kann versucht werden, den Anspruch der Schwester infrage zu stellen, zumindest was die Schwere des Eigentumsverlustes und die Zeitfrage betrifft. Hiezu benötigen Sie einen erfahrenen und durchsetzungswilligen Anwalt. Über einen Notar oder Anwalt könnten und sollten Sie vorher eine Einigung mit der Schwester versuchen.
Hallo,
alle haben damals anteilmäßig geerbt.
Soweit nur die Mutter die Verbindlichkeiten abgetragen hat, sollte Sie für Klarheit sorgen, dass nicht eines oder mehrerer Kinder diese Tatsache leugnen könne. Sie sollte auf jeden Fall Beweise für alle Zahlungen stets haben und halten!
Ich gehe mal davon aus, dass zu keiner Zeit eine Erbteilsauseinandersetzung stattgefunden hat, so dass Sie hinsichtlich des geerbten Anteils immer noch in Erbengemeinschaft im Grundbuch stehen.
Wenn der Vater damals ohne Testament gestorben ist, die Mutter die Hälfte hatte und die andere Hälfte zur Hälte von ihr geerbt wurde, haben die Kinder -auch Sie- die andere Hälfte des Vatererbteils geerbt, oder?
Gehen Sie zu einem Notar und setzen Sie sich hinsichtlich des Erbteils an dem Hause auseinander, wobei nicht der Verkauf, sondern nur die anteilmäßige Aufteilung gemeint ist. In diesem Zusammenhang kann auch die von der Mutter allein aufgebrachte Abzahlung geregelt werden.
Wenn es nämlich „böse“ kommt, könnte ein Kinde die Arbeitslauseinandersetzung im Wege der Versteigerung fordern.
Also, alles sehr kompliziert. Nur ein Notar -gar nicht so teuer- kann hier gut weiterhelfen.
MfG
PB
Es steht hier nicht geschrieben ob Testament oder gesetzliche Erbfolge. Im Falle der gesetzlichen Erbfolge wird dies eine Erbengemeinschaft.