Haus mit Wohnrecht

Hallo ihr Lieben!

Ich habe ein Haus gekauft. Dabei der Verkäuferin ein Wohnrecht eingeräumt und eine Rentenzahlung vereinbart.
Da ich ja nun das Haus nicht selbst bewohne, noch dafür Miete erhalte, weiss ich nicht wie ich das jetzt Steuerlich behandeln soll. Es geht um die Erhaltungsaufwendungen, die Werbungskosten ect pp.

Dankbar für Hilfe
Jaques.

hallo jaques,

das musst du nur grunderwerbsteuerlich behandeln. d.h. für den kaufpreis (die rente multipliziert mit der Laufzeit der rente, wahrscheinlich das voraussichtliche lebensalter der verkäuferin) 3,5 % grunderwerbsteuer an den fiskus abführen. den grest-bescheid hast du wahrscheinlich schon bekommen.

einkommensteuerlich ist bis zum ablauf des rentenrechts (wahrscheinlich das ableben der wohnungsberechtigten) nichts veranlasst. du kannst das haus wegen der ausübung des wohnungsrechtes der verkäuferin nicht vermieten, hast also keine einkunftserzielungsmöglichkeit und damit -absicht und darfst deshalb keine aufwendungen für dieses haus von deiner einkommensteuer als werbungskosten absetzen.

hoffentlich hast du dein haus wenigstens entsprechend billiger bekommen? vor einigen monaten habe ich den kuriosen fall einer rentnerin gelesen, die sich auch beim verkauf ihres hauses das lebenslängliche wohnrecht vorbehalten hat und sowohl den käufer als auch dessen 1. erben überlebt hat.

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hoffentlich hast du dein haus wenigstens entsprechend billiger
bekommen? vor einigen monaten habe ich den kuriosen fall einer
rentnerin gelesen, die sich auch beim verkauf ihres hauses das
lebenslängliche wohnrecht vorbehalten hat und sowohl den
käufer als auch dessen 1. erben überlebt hat.

Das ist natürlich hart. Ich habe das Grundszück mit dem Haus aber nur erworben um beides in der Familie zu halten und wünsche der Bewohnerin noch ein langes Leben. Ist nämlich Mamilein.
Danke J.

hallo jaques,

wenn der „kaufvertrag“ richtig gemacht worden ist, dann ist vielleicht doch was drin. die berücksichtigung deiner aufwendungen als dauernde last i.s.v. § 10 I Nr. 1 EStG.
voraussetzung ist, dass die „dauernde last“ aus den erträgen des überlassenen vermögens (z.b. miete) erwirtschaftet werden könnte und die „dauernden lasten“ nicht kaufpreis sind, sondern dem unterhalt des berechtigten dienen.

Der Bundesfinanzhof hat hierzu geurteilt: http://www.dnoti.de/DOC/99/10r3895.doc
" Hat ein Anteilsberechtigter sich an den Räumen einer zum übertragenen Vermögen gehörenden Wohnung ein Wohnungsrecht vorbehalten, kann die Verpflichtung des Übernehmers, die Wohnung instand zu halten, bei diesem eine dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) begründen. Insoweit als Versorgungsleistungen abziehbar sind jedoch nur Aufwendungen, die der Erhaltung des im Zeitpunkt der Übergabe vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung dienen (Fortführung des BFH-Urteils vom 25.3.92 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012)"

leider gibt der geschilderte sachverhalt insofern nichts her. wenn deine mam das wohnrecht am gesamten haus hat, dann kannst du natürlich nichts vermieten und keine erträge erwirtschaften, aus denen du „dauernde lasten“ finanzieren könntest. außerdem hast du ja das haus zu einem wohl realistischen preis gekauft (wert des hauses einschließlich grund- und boden abzüglich wert des lebenslangen wohnungsrechtes).

viele grüße gunnar.

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Hi Gunnar!

Das ist aber lieb, das du dir noch mal die Mühe gemacht hast.
Ich habe das Haus mit Notariellen Vertrag gekauft, zu einen Preis wie er unter Verwanten vertretbar ist. Eingeschlossen das Wohnrecht am gesammten Haus sowie einer monatl. Rente von 300.-DM. Wir sind beide mit der Situation zufrieden. Es ist ebend nur, das für mich steuerlich die Angelegenheit recht unbefriedigend ist. Du weisst, erhalten kostet und dann nutzt man es noch nicht mal selbst.
Gruß J.