Hallo,
trotz Anwalt kein Land in Sicht.
Ein Vater hinterläßt der Tochter als Alleinerbin sein Haus, mitsamt Restschuld und Hypotheken für die die Erbin einstmals gebürgt hatte.
Zudem seiner zweiten Ehefrau das lebenslange Niesnutzrecht mit der Auflage, laufende Kosten zu tragen.
Die Erbin erhält nun die Rechnung für die Beerdigung und für eine neu eingebaute Heizung, von der Ehefrau in Auftrag gegeben kurz vorm Ableben des Herrn X.
Angebot der Witwe X ist, durch Zahlung der Rechnungen (10.000€)plus einem Betrag von 35.000€ an die Erbin Überschreibung bzw.Kauf des Hauses im Schätzwert von 160.000€ .
Hat die Erbin eine andere Chance als dankend anzunehmen ?
Hallo prolly,
trotz Anwalt kein Land in Sicht.
Möglicherweise ist ein Anwalt nicht ganz der richtige Ansprechpartner.
Ein Vater hinterläßt der Tochter als Alleinerbin sein Haus,
mitsamt Restschuld und Hypotheken für die die Erbin einstmals
gebürgt hatte.
Was geschieht mit der Bürgschaft im „Verkaufsfall“?
Zudem seiner zweiten Ehefrau das lebenslange Niesnutzrecht
mit der Auflage, laufende Kosten zu tragen.
Ist der Begriff „laufende Kosten“ klar definiert?
Die Erbin erhält nun die Rechnung für die Beerdigung und für
eine neu eingebaute Heizung, von der Ehefrau in Auftrag
gegeben kurz vorm Ableben des Herrn X.
Die Rechnung für die Beerdigung und die Rechnung für die Heizung sind doch zweierlei Schuhe. Was sagt der Anwalt zur Rechnung für die Beerdigung?
Angebot der Witwe X ist, durch Zahlung der Rechnungen
(10.000€)plus einem Betrag von 35.000€ an die Erbin
Überschreibung bzw.Kauf des Hauses im Schätzwert von 160.000€
.
Egal, wie man zu dem, was Du als „Schätzwert“ bezeichnest, steht, scheint die Nutznniesserin ein „gutes Geschäft“ zu machen. Wie kommt sie auf diese Zahlen?
Hat die Erbin eine andere Chance als dankend anzunehmen ?
Es gibt immer mehrere Möglichkeiten.
Wenn ich die Erbin wäre, würde ich die Sache mal mit spitzem Stift durchrechnen.
Was habe ich von dem Haus? (Einkünfte, steuerliche Vorteile)
Was muß ich aufwenden? (Renovierungsstau)
Was ist die Immobilie wirklich wert?
Als Hilfe scheint eher ein Steuer- und/oder Finanzexperte als ein Jurist geeignet.
Auch wichtig: Wie ist das Verhältnis zwischen Witwe und Erbin?
Und auch (so brutal es klingt): Wie alt ist die Witwe?
Gruß
Jörg Zabel
Hi, vorest würde ich die Rechenaufgabe lösen: interessant wäre, wie alt Frau Witwe x wäre und wie Kreditwürdig die Tochter bzw. ob Sie die 35.000 wirklich jetzt bräuchte? oder eben in x ? Jahren lieber 160.000 ± Wertsteigerung oder Minderung (hängt wohl auch von der Lage ab).
Wie hoch die Restschuld ist, bzw. welche Kosten noch anfallen.
Danach würde ich über die 10.000,-- nachdenken.
OL
Hi,
Und auch (so brutal es klingt): Wie alt ist die Witwe?
Es geht sogar noch brutaler: wie alt ist die Tochter?
es soll vorkommen dass die 2te Ehefrau jünger als die Tochter ist.
OL
Hallo und Dank !
Im Verkaufsfall an Witwe X übernimmt diese die Bürgschaft.
Die „laufenden Kosten“ sind nicht klar deffiniert.
Da X keine Miete zahlt muß sie den Unterhalt des Hauses tragen. Abwasser/Müll/usw. sowie die Restverschuldung aus Kredit und Hypothek.
Zahlt sie die Hypothek nicht, tritt die Bank an die Erbin bzw.Bürgin.
Beerdigungskosten sind immer vom Erben zu begleichen, wenn das Erbe angenommen wurde.
Neue Heizung fällt unter die Kosten, die die Erbin zahlen muß, laut Rechtsanwalt.
35.000€ währe in etwa die Pflichtteilssumme (abgerundet) = 1/4 vom Ganzen 160.000 nach Abzug der noch offenen Verbindlichkeiten.
Frau X 70J. ignoriert die Erbin 55J. seit Beginn der Beziehung zum Verstorbenen vor 20 Jahren.
Insofern sind die Fronten jetzt verhärtet.