Haus nicht gepflegt, Vermieter uneinsichtig

Servus zusammen,

X wohnt seit einem 3/4 Jahr in einem Mietshaus, das unter anderem auch der Vermieter bewohnt, allerdings im anderen Gebäude. Nun ist es so, daß X vorhat die Wohnung für 2-3 Monate unterzuvermieten. Allerdings ist das Haus mittlerweile in einem so katastrophalen Zustand, daß sich bestimmt niemand finden wird! Das ganze Grundstück ist ungepflegt und verdreckt, es liegen alte Zeitungen und Kippen in den Ecken. Die Dachrinne läuft über, so daß man bei Regen nur durch einen Wasserfall ins Haus kommt. Das Treppenhaus stinkt, die Ecken sind abgeschlagen, Kratzer und Farbspuren an den Wänden, die Treppe ist total kaputt usw. und so fort. In der Wohnung selbst sind uralte klapprige Fenster, einer der Rolläden ist vor ewigen Zeiten schon abgefallen. Wasser kommt ab und an nur Tröpfchenweise aus der Leitung wenn jemand anders noch badet oder so, Warmwasser muss man minutenlang laufen lassen… Auf Deutsch gesagt, X selbst hat es so weit ich konnte vermieden, überhaupt jemanden hierher kommen zu lassen, weil er sich wirklich geschämt hat.

Naja wie dem auch so. X hat jetzt heute mal angefragt „Wie ist das denn, wenn ich einen Nachmieter besorge (habe schon gekündigt), was kann ich sagen wann das gerichtet wird?“ Antwort: Gar nicht, bleibt wie es ist.

Was nu? Hat er die Chance irgendwie hier noch was einzusparen? Ich denke mir, er will jetzt einfach mal abwarten, ob sich nicht noch so ein Blöder findet wie X, der die Wohnung nimmt, drei Monate hat er (der Vermieter) ja jetzt noch die volle Miete.

Gibts da eine Möglichkeit die Miete wegen so eines Zustandes zu kürzen, oder ähnliches?

PS Falls die Frage kommt, wieso X nicht schon viel früher mal die Zustände angesprochen hat (was in der Tat schon geschehen ist). Im Hinblick auf ein gutes Mietverhältnis sind hier schärfere maßnahmen vermieden worden. Wenn allerdings der Vermieter dermaßen uneinsichtig und gierig ist, ist das Verständnis von X auch irgendwann erschöpft.

Hallo,

Frage: Der Zustand des Hauses hat sich also schlagartig verschlechtert? Bei Abschluss des Mietvertrags war alles tip-top, quasi Neubau Zustand? Oder hat der Mieter einfach günstig und im vollen Bewusstsein eine abgeranzte Bude gemietet und möchte im Nachhinein zum günstigen Preis einen Superzustand?

Das fällt mir ganz spontan dazu ein…

Gruß

S.J.

Hallo

X wohnt seit einem 3/4 Jahr in einem Mietshaus, das unter
anderem auch der Vermieter bewohnt, allerdings im anderen
Gebäude.

Eine physikalische Sensation!
Ein weiterer Beweis von am selben Ort und doch woanders, einfach genial. :wink:

Nun ist es so, daß X vorhat die Wohnung für 2-3
Monate unterzuvermieten.

Das darf der M nur mit vorheriger Zustimmung des VM. Der VM kann Bedingungen dazu vorbringen.

Allerdings ist das Haus mittlerweile
in einem so katastrophalen Zustand, daß sich bestimmt niemand
finden wird!

Na, solange das Amt das Areal nicht wegen Gefahr absperrt sind noch Spielräume für Interpretationen vorhanden.

Das ganze Grundstück ist ungepflegt und
verdreckt, es liegen alte Zeitungen und Kippen in den Ecken.

Wer wäre denn vertraglich für die Pflege des Grundstück zuständig. Sind Grudnstücksreinigungen als Umlageposten im MV aufgeführt.

Die Dachrinne läuft über, so daß man bei Regen nur durch einen
Wasserfall ins Haus kommt.

Dann kann man die Regenrinne auch einsparen. :smile:
Ein Recht auf Regenrinne für den M wäre mir unbekannt.

Das Treppenhaus stinkt, die Ecken
sind abgeschlagen, Kratzer und Farbspuren an den Wänden, die
Treppe ist total kaputt usw. und so fort.

War dies bei Einzug schon so?
WEnn ja, so waren diese Aussichten bekannt.

In der Wohnung
selbst sind uralte klapprige Fenster, einer der Rolläden ist
vor ewigen Zeiten schon abgefallen.

s. o.

Wasser kommt ab und an nur
Tröpfchenweise aus der Leitung wenn jemand anders noch badet
oder so,

Wieder ein Sensation. Wenn einer badet, beeinflußt dies den Druck auf der Wasserleitung. Alle Physikbücher müssen umgeschrieben werden… :smile:)

Warmwasser muss man minutenlang laufen lassen…

Schon mal die Zeit gestoppt?
Manmal benutzen die Leute einen Sprudler, der Wasser mit Luft vermischt, naturgemäß dauert der Wasservolumenstrom entsprechend länger.

Auf
Deutsch gesagt, X selbst hat es so weit ich konnte vermieden,
überhaupt jemanden hierher kommen zu lassen, weil er sich
wirklich geschämt hat.

Interessant Einstellung. Für die eigene Person hat es gereicht?

Naja wie dem auch so. X hat jetzt heute mal angefragt „Wie ist
das denn, wenn ich einen Nachmieter besorge (habe schon
gekündigt), was kann ich sagen wann das gerichtet wird?“
Antwort: Gar nicht, bleibt wie es ist.

Eine klare Ansage. Vielleicht wollte der VM den M loswerden…

Was nu? Hat er die Chance irgendwie hier noch was einzusparen?

Kommt auf die Absicht an, die der VM verfolgt.

Ich denke mir, er will jetzt einfach mal abwarten, ob sich
nicht noch so ein Blöder findet wie X, der die Wohnung nimmt,
drei Monate hat er (der Vermieter) ja jetzt noch die volle
Miete.

gut

Gibts da eine Möglichkeit die Miete wegen so eines Zustandes
zu kürzen, oder ähnliches?

Ja, aber nur bei (schriftlicher) Meldung der Mängel beim VM. Dann wäre eine Minderung für mietminderungsfähige Mängel innerhalb der Wohnung zum Anfang des übernächsten Monats denkbar.

PS Falls die Frage kommt, wieso X nicht schon viel früher mal
die Zustände angesprochen hat (was in der Tat schon geschehen
ist).

Gibt es dafür Beweise? WEnn nicht, kann der VM alles abstreiten.

Im Hinblick auf ein gutes Mietverhältnis sind hier
schärfere maßnahmen vermieden worden. Wenn allerdings der
Vermieter dermaßen uneinsichtig und gierig ist, ist das
Verständnis von X auch irgendwann erschöpft.

verständlich

vlg MC

Hallo Mc Leo,

Gibts da eine Möglichkeit die Miete wegen so eines Zustandes
zu kürzen, oder ähnliches?

Ja, aber nur bei (schriftlicher) Meldung der Mängel beim VM.
Dann wäre eine Minderung für mietminderungsfähige Mängel
innerhalb der Wohnung zum Anfang des übernächsten Monats
denkbar.

wenn ich dir auch in der Weise zustimme mag, dass hier offensichtlich eine Minderung nicht durchsetzbar sein wird, trotzdem folgende Anmerkung zu deinem Geschriebenen:

Bestehen Mängel die zur Minderung berechtigen, und diese waren bei Vertragsabschluß nicht bekannt oder wurden als nicht vertragsmäßig anerkannt (mit vorbehaltlichem Recht der Minderung nach §536b BGB), so kann der Mieter ab dem Zeitpunkt mindern, da der Vermieter vom Mangel Kenntnis erlangt hat. Es ist also nicht erforderlich eine Frist einzuhalten oder den Vermieter vom Mangel schriftlich in Kenntnis zu setzten um einen Minderungsanspruch zu erwirken.

Gruß

Joschi

Frage: Der Zustand des Hauses hat sich also schlagartig
verschlechtert? Bei Abschluss des Mietvertrags war alles
tip-top, quasi Neubau Zustand?

Wo war davon die Rede? Du kannst gerne davon ausgehen, daß sich während des letzten Winters so einiges „getan“ hat. Ein Schuppen aus Preßplatten kann während drei Monaten Schnee auch sehr lustige Sachen machen. Und ja, auch der Ein-/Auszug von zwei Parteien gepaart mit ein paar „jungen Erwachsenen“ als Mietern kann interessante Auswirkungen auf den Pflegezustand eines Hauses haben…

Oder hat der Mieter einfach

günstig und im vollen Bewusstsein eine abgeranzte Bude
gemietet und möchte im Nachhinein zum günstigen Preis einen
Superzustand?

Der Mieter hat sogar überteuert (für den Zustand) im vollen Bewußtsein eine abgeranzte Bude gemietet, weil er auf die Schnelle nichts anderes fand.

Noch was?

Hallo,

PS Falls die Frage kommt, wieso X nicht schon viel früher mal
die Zustände angesprochen hat (was in der Tat schon geschehen
ist). Im Hinblick auf ein gutes Mietverhältnis sind hier
schärfere maßnahmen vermieden worden. Wenn allerdings der
Vermieter dermaßen uneinsichtig und gierig ist, ist das
Verständnis von X auch irgendwann erschöpft.

uneinsichtig ja okay…aber gierige Vermieter hab ich noch keinen einzigen kennengelernt…im Gegenteil - meine verschiedenen Vermieter haben jeden Pfennig (jetzt Cent) gespart, damit 5 Jahre später ne größere Renovierung stattfinden konnte (wie z.B. neue Fenster, neue Heizungsanlage etc.)

was denken Mieter eigentlich was der Erhalt eines Hauses kostet?
hier mal ein paar Daten z.B. für ein 4-Parteienhaus:
neue Kunststoff-Fenster mit Rollos (1993 50.000 DM)
neue Gas-Etagenheizung (1993 40.000 DM)
Vollwärmeschutz (2005 ca. 40.000 Euro).

Hat natürlich wenig mit Sauberkeit zu tun; aber ist die Durchführung der Säuberung des Hausflures und der Grundstücksflächen nicht fast immer per Mietvertrag auf die Mieter übertragen? Wenn´s so ist, dann fasst euch mal selbst an die Nase…

Gruss von Sid

Richtig, das wird von vielen Mietern übersehen. Wir sanieren gerade das Haus meiner verstorbenen Schwiegereltern, d. h. wir bauen eine Heizanlage, die unsere Wohnung und das Haus versorgt und sanieren das Bad, nach Fertigstellung soll das Haus vermietet werden.

Die kompletten Mieteinnahmen werden zur Tilgung eingesetzt. Ist die Tilgung abgeschlossen, stehen schon die nächsten Sanierungsarbeiten an, die Erneuerung der Fenster.

Es gibt Vermieter, die Abzockermentalitäten haben und dann gibt es Vermieter, die eigentlich nur die Immobilie erhalten wollen.

Gruß
Tina

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Hallo,

Der Mieter hat sogar überteuert (für den Zustand) im vollen
Bewußtsein eine abgeranzte Bude gemietet, weil er auf die
Schnelle nichts anderes fand.

Noch was?

dann muss er sich wohl damit abfinden.

Das sind Mieter, wie sich kein Vermieter wünscht.

Erst den bekannten Zustand akzeptieren und dann fordern, dass alles in Neuzustand versetzt wird.

Persönlicher Tip an den betroffenen Mieter: Das nächste Mal eine Wohnung anmieten, die im subjektiv guten Zustand ist.

Gruß

S.J.

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Guten Tag,

Erst den bekannten Zustand akzeptieren und dann fordern, dass
alles in Neuzustand versetzt wird.

Sag mal hast Du eigentlich irgendwas davon gelesen, was ich im Eingangspost geschrieben habe?

Ihr habt beide schon recht, das ganze muss aber irgendwie in der Relation bleiben.

Beispiel: Beim Einzug ist dem Mieter wenige Tage danach eine der Rolläden beim erstmaligen Schließen mit einem lauten krachen abgerissen und auf die Terrasse gekracht, wo er in zig Teile zerborsten ist, das Material ist vollkommen porös und brüchig.

Mieter geht zum Vermieter, teilt ihm den Schaden mit, Antwort: „Ja das ist immer dieses Plastik das geht so schnell kaputt. Aber im Winter isoliert das eh nicht so, das wird immer überschätzt“ Das Ding hängt bis heute halb abgerissen und oben zusammengebunden da.

Wenn ihr das als übliches Verhalten anseht…

Hi, als übliches Verhalten seh ich das natürlich auch nicht - aber kommt einem da vielleicht auch die Idee, daß Vermieter vielleicht finanziell nicht so gut dasteht und dies nicht zugeben möchte…

wenn ich viele Posts hier so lese, kommt der Gedanke daß die Vermieter immer die bösen sind, aber als Vermieter muß man auch mit Mietern leben, die erst am 10. oder 13. des Monats Miete zahlen obwohl spätestens 3. Werktag im Mietvertrag ausgemacht ist. Oder Randalieren, Wohnung vermüllen - vielleicht ist der Vermieter auch einfach überfordert mit der Verantwortung für das Haus.

dem Mieter helfen diese Überlegungen natürlich nicht weiter, aber wenn man nicht zufrieden ist und keine Abhilfe bekommt, sollte man seine Konsequenzen ziehen und sich ne neue Bleibe suchen…das macht man ja in anderen Bereichen des Lebens auch…

Gruß von Sid

Hi, als übliches Verhalten seh ich das natürlich auch nicht -
aber kommt einem da vielleicht auch die Idee, daß Vermieter
vielleicht finanziell nicht so gut dasteht und dies nicht
zugeben möchte…

Der Vermieter gibt das auch ganz unverhohlen zu, durch mehrere Mieter die Probleme machten ist einiges an Einnahmen verloren gegangen. Deswegen sagt ja ein gutgläubiger Mieter dann auch „Na gut ok, also da und da ist was nicht ok, schon in Ordnung“ Es gibt halt aber auch Dinge, die gemacht werden müssen, ist nun mal so. Wenn man das nicht stemmen kann, darf man nicht vermieten.

Hey, neueste Entwicklung auf dem Rolladengebiet! Unser Vermieter ruft heute abend den Mieter an, „wieso er denn den kaputten Rolladen neben die Mülltonnen stellt. Ihm hat ja niiiiie jemand gesagt, daß die kaputt sind. Außerdem darf der Mieter ja da nicht einfach das zerflederte Teil wegwerfen, er hat ja niiiiie Bescheid gesagt. Und wenn überhaupt, dann muß das der Mieter entsorgen.“

Unser Mieter wartet jetzt auf die Übergabe, wenn der Vermieter die Kosten für die von Anfang an kaputten Rolladen fordern will :smile:

Hi,

Der Vermieter gibt das auch ganz unverhohlen zu, durch mehrere
Mieter die Probleme machten ist einiges an Einnahmen verloren
gegangen.

verstehen kann ich das. Eine Bekannte von mir hat eine kleine 2-Zimmerwohnung frisch renoviert übernommen und beim Auszug einen Schaden von über 12.000,00 € hinterlassen. Der neue Laminat total zerkratzt, die Türen vom Hund zerkratzt alles total vermüllt und verdeckt und an Miete stand auch noch einiges offen.

Wenn Du mehrere solche Mieter hast resignierst Du irgendwann.

Gruß
Tina

Hi

Hi, als übliches Verhalten seh ich das natürlich auch nicht -
aber kommt einem da vielleicht auch die Idee, daß Vermieter
vielleicht finanziell nicht so gut dasteht und dies nicht
zugeben möchte…

Die meisten VM sind keine Millionäre.

Der Vermieter gibt das auch ganz unverhohlen zu, durch mehrere
Mieter die Probleme machten ist einiges an Einnahmen verloren
gegangen.

Wäre es nicht einfach nur ehrlich, statt unverhohlen?

Deswegen sagt ja ein gutgläubiger Mieter dann auch
„Na gut ok, also da und da ist was nicht ok, schon in Ordnung“

Mängel kann eine Wohnung haben, wenn beide Vertragspartner sich einig sind, das dies so OK wäre. Oft regelt sich soetwas zB über den Mietpreis.

Es gibt halt aber auch Dinge, die gemacht werden müssen, ist
nun mal so.

Die Frage wäre eben was und von wem?
Meine Frage was dazu im Mietvertrag stehen könnte wurde bislang nicht eingegangen.

Wenn man das nicht stemmen kann, darf man nicht
vermieten.

Hmm, kann es mal im Leben vorkommen, das etwas ausprobiert wird und man erst hinterer schlauer wird über den Erfolg?

Kann es im Leben auch mal vorkommen das auch ein VM mal nicht auf der Höhe ist, weil es ihm nicht gut geht (Krankheit, Psyche, Probleme)?

Nur weil es einem persönlich gut geht muß dies auch für andere gelten.

Hey, neueste Entwicklung auf dem Rolladengebiet!

Entwicklung ist gut, s. u.

Unser
Vermieter ruft heute abend den Mieter an, "wieso er denn den
kaputten Rolladen neben die Mülltonnen stellt. Ihm hat ja
niiiiie jemand gesagt, daß die kaputt sind.

Das kann passieren, wenn eine schriftliche Mängelanzeige unterbleibt.
Das „vergessen“ muß nicht immer dabei beim VM liegen…
…oder s. o.

Außerdem darf der
Mieter ja da nicht einfach das zerflederte Teil wegwerfen,

Ja, das stimmt. Auch ein defekter Rollladen gehört zum Eigentum des VM. Dieser bestimmt desahlb was damit zu geschehen hat.

er
hat ja niiiiie Bescheid gesagt.

Gerade bei Problemen (oft vorrübergehend) mit der Psyche wird schon mal etwas vergessen, das muß keine böse Absicht sein.

Und wenn überhaupt, dann muß
das der Mieter entsorgen."

Wohl eher nicht. Wenn der M das defekte Beweisstück entsorgt kann der VM Ersatz fordern. Zudem wäre der Straftatbestand des Diebstahls gegeben, wenn vom VM keine Einwilligung vorliegt.

Unser Mieter wartet jetzt auf die Übergabe, wenn der Vermieter
die Kosten für die von Anfang an kaputten Rolladen fordern
will :smile:

Der Rollladen wurde bei Erstbenutung des M defekt. Es wird dehalb iZ ein Fachmann prüfen woran dieser tatsächlich defekt wurde.
Wenn es nicht altersschwäche war, so käme auch unsachgemäße Benutzung durch den M in Betracht. Dann lägen die Kosten beim M.

vlg MC

PS: Nur weil zuerst einmal alles abgewälzt werden soll, muß dies bei genauen Hinsehen auch so kommen…

PS: Nur weil zuerst einmal alles abgewälzt werden soll, muß
dies bei genauen Hinsehen auch so kommen…

Darauf ein kultiviertes: Hä?