Haus oder Wohnungskauf, was kommt danach?

Hallo,

mein Mann und ich haben vor uns eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen(nicht bauen). Unser Maximum liegt bei 100000 Euro. Ich weis es kommen noch 5 % drauf für Notar und sowas evtl. auch für Makler. Was kommt noch?

Was kommt vorallem an Regelmäßigen Zahlungen auf und zu Steuern, Rechnungen. Wird so etwas bei Eigentumswohnungen auf Parteien geteilt oder anteilig nach Quadratmetern?

Fragen über Fragen…:o(

Sandy

Hallo Sandy,
bei gebrauchten Immobilien sind Grunderwerbsteuer (3,5%), Notarkosten (1,5%) und evtl. Maklergebühren (6,96%) immer auf den vollen Kaufpreis zu zahlen. Es fallen Finanzierungskosten an (es sei denn, Ihr bezahlt bar)und damit verbunden auch Gutachterkosten, da es ja ein schon bestehendes Objekt sein soll.
Hinzu kommen div. Versicherungen, Grundsteuer und bei Eigentumswohnungen zusätzlich das Wohngeld. Die Nebenkosten bei Eigentumswohnungen werden natürlich anteilig auf alle Eigentümer umgelegt.
Ich hoffe, Dir damit einige Fragen beantwortet zu haben.
Gruß Yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sandy,

die Kosten für Notar und Gericht liegen zwischen 5 und 5,5% des Kaufpreises, Maklercourtage ist von der Region (und evtl. Verhandlungsgeschick) abhängig; in NRW beträgt die Käuferprovision z.B. üblicherweise 3%, in Berlin und m.W. auch in Hessen bei 5 - 6%, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.

Finanzierungskosten fallen bei Wahl des richtigen Instituts (oder Vermittlers) keine an; es gibt einige Banken, die keine Bearbeitungs- oder Schätzgebühren berechnen.

Bei einer Eigentumswohnung kommen zu den üblichen Nebenkosten (die in einer ETW grundsätzlich nicht höher sind als in einer Mietwohnung, da der Vermieter diese Kosten i.d.R. auf den Mieter abwälzen kann) noch die Instandhaltungsrücklage (je nach Zustand und Alter des Gebäudes meist zwischen 0,50 und 2,-- €/m²) sowie die Verwalterkosten (meist um 30,-- € p.M. je Wohnung) hinzu. Wie hoch diese Kosten genau sind und wie sie umgelegt werden, lässt sich aus den Wirtschaftsplänen bzw. den Abrechnungen der Vorjahre ersehen. Diese sollte man sich bei weiter gehendem Interesse an einer ETW grundsätzlich ebenso zeigen lassen wie die Protokolle der Eigentümerversammlungen der Vorjahre.

Freundliche Grüße

wolle