Haus richtig vererben zu lebzeiten

Folgender Sachverhalt.

Ehefrau erbt Haus von Tante. (gehört dann der Frau alleine und nicht dem Ehemann mit)

Ehefrau und Ehemann haben einen Sohn zusammen und Ehemann hat 3 Kinder aus erster Ehe.

Ehefrau will im Todesfall, dass der Sohn das Haus erbt damit die Kinder von Ehemann aus erster Ehe ausgeschlossen werden.

Wie muss man vorgehen?? Ausgeschlossen ist die Schenkung zu Lebzeiten seitens der Ehefrau es soll nur nach dem Tode das Haus an den Sohn zu 100% übergehen, jedoch der Ehemann abgesichert sein z.B… mit Wohnrecht.

Gesetzlich ist es ja der Fall das falls Ehefrau vor dem Ehemann stirbt der Sohn und der Ehemann je 50% erben. Es soll aber wie oben beschrieben der Sohn 100% erben und der Ehemann z.B. Wohnrecht bekommt und die Kinder aus erster Ehe vom Ehemann nicht erben.

Wie muss man vorgehen? Vielen Dank im Voraus

Hallo Daniel,

ein Erbe bleibt alleiniges Eigentum. Somit bleibt es in der gleichen Linie, Ehefrau und Sohn. Wohnrecht kann erteilt werden, ohne das davon das Erbe berührt wird.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten