Hallo,
mir bleibt hier echt gerade die Spucke weg, wie man so einen Blödsinn verzapfen kann:
Ein Rechtanwalt ist hierzu ungeignet, weil
er in Erbfragen nicht vereidigt ist. Auch ist er viel zu
teuer.
Weil Rechtsanwälte für das Thema ja so grundsätzlich ungeeignet sind, gibt es sogar eine eigene Fachanwaltschaft „Erbrecht“, die man bei Spezialisierung auf diesem Gebiet erwerben kann, wenn man das denn will. Zudem gibt es massenhaft Kollegen, die sich - mit/ohne entsprechende Fachanwaltschaft in diesem Bereich spezialisiert haben, wobei gerade die Kollegen mit reiner/überwiegender Gestaltungsberatung - um die es hier geht - oft keine Fachanwaltsschaft führen, weil die u.a. von streitigen Fällen abhängig ist, die bei Gestaltungsberatung nicht anfallen.
Auch werden weder Anwälte noch Notare für bestimmte Rechtsgebiete „vereidigt“. Und was das Thema Kosten angeht: Die Notarkollegen müssen streng nach Wert abrechnen und haben keinen Spielraum den konkreten Beratungsaufwand in Rechnung zu stellen. Daher kommt es leider nicht selten vor, dass so Gestaltungen in durchaus komplexen Fällen nicht optimal entwickelt werden, da der Kollege für die paar kümmerlichen Euro nach Wert nur das Standardformular gezückt. Insoweit mag es sein, dass man im Einzelfall beim Anwalt zwar etwas mehr Geld los wird, dafür aber dann auch die optimale Leistung bekommt. Wochenlang an Exeltabellen zu feilen, Literatur zu wälzen, Alternativvorschläge anzubieten, mit dem Steuerberater sich abzustimmen, … kann man nun mal nicht für den Satz eines Notars machen, wenn man davon leben muss und auch noch Kanzlei/Personal bezahlen muss.
Zudem ist die Lösung über einen Notar sehr viel
kostengünstiger. Denn der Notar ist ein unabhängiger Träger
eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von
Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden
Rechtspflege tätig.
Das ist ein solches bla, bla, was überhaupt nichts zur Beantwortung der Frage beiträgt. Denn hier geht es nicht darum einfach nur Siegel und den eigenen Friedrich-Wilhelm unter ein fertiges Dokument zu setzen, sondern Gestaltungsberatung zu betreiben, die intensive Kenntnisse des Erbrechtes und insbesondere auch des Steuerrechts und oft auch des Immobilien- und Gesellschaftsrechts voraussetzt.
Daher ist es ein vollkommen übliches und im Einzelfall auch sehr sinnvolles Vorgehen, den Entwurf eines Testaments/Erbvertrages mit Anwalt und ggf. Steuerberater zu erarbeiten, und - soweit gewünscht/notwendig - diesen dann vom Notar beurkunden zu lassen.
Fassungsloser Gruß vom Wiz