Haus richtig vererben

Folgender Sachverhalt.

Ehefrau erbt Haus von Tante. (gehört dann der Frau alleine und nicht dem Ehemann mit)

Ehefrau und Ehemann haben einen Sohn zusammen und Ehemann hat 3 Kinder aus erster Ehe.

Ehefrau will im Todesfall, dass der Sohn das Haus erbt damit die Kinder von Ehemann aus erster Ehe ausgeschlossen werden.

Wie muss man vorgehen?? Ausgeschlossen ist die Schenkung zu Lebzeiten seitens der Ehefrau es soll nur nach dem Tode das Haus an den Sohn zu 100% übergehen, jedoch der Ehemann abgesichert sein z.B… mit Wohnrecht.

Gesetzlich ist es ja der Fall das falls Ehefrau vor dem Ehemann stirbt der Sohn und der Ehemann je 50% erben. Es soll aber wie oben beschrieben der Sohn 100% erben und der Ehemann z.B. Wohnrecht bekommt und die Kinder aus erster Ehe vom Ehemann nicht erben.

Wie muss man vorgehen? Vielen Dank im Voraus

Hier hilft wirklich verlässlich nur ein Gang zum Notar. Der kennt sich mit der Erbfolge genau aus und weiss wie man was formulieren muss.

Das kostet zwar zuerst ein paar hundert Euro, erspart aber später viel Ärger. Ein Rechtanwalt ist hierzu ungeignet, weil er in Erbfragen nicht vereidigt ist. Auch ist er viel zu teuer.

Zudem ist die Lösung über einen Notar sehr viel kostengünstiger. Denn der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.

Hallo,

mir bleibt hier echt gerade die Spucke weg, wie man so einen Blödsinn verzapfen kann:

Ein Rechtanwalt ist hierzu ungeignet, weil
er in Erbfragen nicht vereidigt ist. Auch ist er viel zu
teuer.

Weil Rechtsanwälte für das Thema ja so grundsätzlich ungeeignet sind, gibt es sogar eine eigene Fachanwaltschaft „Erbrecht“, die man bei Spezialisierung auf diesem Gebiet erwerben kann, wenn man das denn will. Zudem gibt es massenhaft Kollegen, die sich - mit/ohne entsprechende Fachanwaltschaft in diesem Bereich spezialisiert haben, wobei gerade die Kollegen mit reiner/überwiegender Gestaltungsberatung - um die es hier geht - oft keine Fachanwaltsschaft führen, weil die u.a. von streitigen Fällen abhängig ist, die bei Gestaltungsberatung nicht anfallen.

Auch werden weder Anwälte noch Notare für bestimmte Rechtsgebiete „vereidigt“. Und was das Thema Kosten angeht: Die Notarkollegen müssen streng nach Wert abrechnen und haben keinen Spielraum den konkreten Beratungsaufwand in Rechnung zu stellen. Daher kommt es leider nicht selten vor, dass so Gestaltungen in durchaus komplexen Fällen nicht optimal entwickelt werden, da der Kollege für die paar kümmerlichen Euro nach Wert nur das Standardformular gezückt. Insoweit mag es sein, dass man im Einzelfall beim Anwalt zwar etwas mehr Geld los wird, dafür aber dann auch die optimale Leistung bekommt. Wochenlang an Exeltabellen zu feilen, Literatur zu wälzen, Alternativvorschläge anzubieten, mit dem Steuerberater sich abzustimmen, … kann man nun mal nicht für den Satz eines Notars machen, wenn man davon leben muss und auch noch Kanzlei/Personal bezahlen muss.

Zudem ist die Lösung über einen Notar sehr viel
kostengünstiger. Denn der Notar ist ein unabhängiger Träger
eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von
Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden
Rechtspflege tätig.

Das ist ein solches bla, bla, was überhaupt nichts zur Beantwortung der Frage beiträgt. Denn hier geht es nicht darum einfach nur Siegel und den eigenen Friedrich-Wilhelm unter ein fertiges Dokument zu setzen, sondern Gestaltungsberatung zu betreiben, die intensive Kenntnisse des Erbrechtes und insbesondere auch des Steuerrechts und oft auch des Immobilien- und Gesellschaftsrechts voraussetzt.

Daher ist es ein vollkommen übliches und im Einzelfall auch sehr sinnvolles Vorgehen, den Entwurf eines Testaments/Erbvertrages mit Anwalt und ggf. Steuerberater zu erarbeiten, und - soweit gewünscht/notwendig - diesen dann vom Notar beurkunden zu lassen.

Fassungsloser Gruß vom Wiz

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Hier hilft wirklich verlässlich nur ein Gang zum Notar. Der
kennt sich mit der Erbfolge genau aus und weiss wie man was
formulieren muss.

Mmmhh, also ich würde einen Anwalt bevorzugen, aus Erfahrung. Übrigens haben wir vor ein paar Jahren gerichtlich ein not. Testamtent „gekippt“.

Das kostet zwar zuerst ein paar hundert Euro, erspart aber
später viel Ärger.

Der Ärger des not. Testamentes hat gut 2 Jahre gedauert, dann wurde es für ungültig erklärt.

Ein Rechtanwalt ist hierzu ungeignet, weil

er in Erbfragen nicht vereidigt ist. Auch ist er viel zu
teuer.

Seit wann wird ein Anwalt für überhaupt irgendeines der Rechtsgebiete vereidigt? Heißt das jetzt im Umkehrschluss man darf nie einen Anwalt beauftragen, weil er ja in keinem seiner Arbeitsbereiche vereidigt wird? Und was ist mit Fachanwälten für Erbrecht?

Zudem ist die Lösung über einen Notar sehr viel
kostengünstiger. Denn der Notar ist ein unabhängiger Träger
eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von
Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden
Rechtspflege tätig.

Und muß nach der Kostenordnung für Notare abrechnen, die vermutlich ähnliche Kosten wie ein Notar verursachen wird.

Wir haben einen Übergabevertrag von einem Notar ausarbeiten lassen. Ich könnte mich noch heute in den Hintern beißen, daß wir da nicht nochmal einen Anwalt drüberschauen haben lassen. Das hätte uns einiges an Geld erspart. In einigen Teilen war die Beratung des Notars schlichtweg falsch.

Gruß
Tina

Erbvertrag und/oder Testament erstellen
Guten Tag,

Sie müssen ein entsprechendes Testament oder einen Erbvertrag erstellen, um sicher zu gehen, dass alles nach Ihrem Willen passiert. Wenn Sie nichts unternehmen bekommen - wie Sie richtig geschrieben haben - Ihr Mann und Ihr Sohn je 50% des Hauses.

Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und die betroffenen Parteien (Ihr Ehemann und Sohn) müssen einverstanden sein und mit unterschreiben. In dem Vertrag kann dann auch das Wohnrecht eingeräumt werden. Dies wäre wohl die sicherste Variante für Sie.

In jedem Fall ist es jedoch hilfreich ein eigenhändiges Testament zu erstellen, das Sie auch ohne Rechtsanwalt anfertigen können. Wichtig zu beachten sind die Pflichtteile, um die Sie eigentlich nicht herumkommen. Die gesetzlichen Erbquoten können Sie z.B. berechnen auf http://www.online-testament.net/
Theoretisch hat Ihr Mann bei Ihrem Tod (wenn er nicht in einem Erbertrag darauf verzichtet) einen Anspruch auf den Pflichtteil. Hier wären dies 25% von Ihrem gesamten Nachlass, wozu dann auch das Haus zählt.
Für das Testament gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, Ihren Willen umzusetzen. Sie können festlegen, dass der Sohn Ihr Haus erben soll, Ihr Mann ein Wohnrecht eingeräumt bekommt und Sie wünschen, dass Ihr Mann auf seinen Anteil am Haus (25%) verzichtet. Solange er diesen nicht gerichtlich geltend macht, ist Ihr Wille verbindlich.
Eine andere Möglichkeit ist, Sie setzen im Testament Ihren Mann generell nur auf den Pflichtteil und bestimmen Ihren Sohn als Alleinerben. Allerdings stellen Sie damit Ihren Mann relativ schlecht im Testament.
Eine weitere Möglichzeit ist, eine zweistufige Erbfolge zu verfügen. D.h. Sie bestimmen im Testament Ihren Mann als Vorerben und im Fall dessen Ablebens soll Ihr Sohn als Nacherbe eingesetzt werden.
Aber auch Kombinationen der genannten Vorschläge sind denkbar. Letztlich müssen Sie wissen, wen sie wie begünstigen wollen.

Viel Erfolg