Haus steht zum Verkauf, dennoch ALG II abgelehnt

Hallo,

eine Person hat letztes Jahr ein halbes Haus geerbt (laut Gutachter circa einen Wert von 66.000 Euro (also das ganze Haus)). Das Haus steht nun auch schon länger zum Verkauf, wird auch von einem Makler verwaltet. Zurzeit wohnen dort noch die Mutter (lebenslanges freies Mietrecht) und die Lebensgefährtin + Kind (2. Erbe) des Verstorbenen.
Sowie seit neuestem ein Mieter, der aber die Renovierungskosten über die Miete absetzen darf, d. h., dieses Jahr braucht keiner mit Mieteinkommen rechnen…

Vor 3 Monaten hat die Person einen Antrag auf ALG II gestellt; gestern gab’s bei dieser Person – als Ostergeschenk – einen Brief vom Amt, dass der Antrag abgelehnt wird, da ein Vermögen im Wert von 17.000 € vorläge.

Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dennoch an ALG II zu kommen?
Die Person kann sich ja schlecht von Ziegelsteinen und Mauerwerk ernähren.

Außerdem wäre es nicht für lange, da die Person im Herbst das Abitur anfangen will…

Vielen Dank im Voraus

Moment, woher kommen denn nun diese 17.000 €?
Vom Haus ja wohl nicht, oder?

Gruß
Granini

Moment, woher kommen denn nun diese 17.000 €?
Vom Haus ja wohl nicht, oder?

Gruß
Granini

66.000 Euro Hauswert durch 2 Erben − Freibetrag = rund 17.000 €. (Die genaue Aufschlüsselung stand in diesem Brief – die Zahlen sind gerundete, grobe Angaben.)

Doch doch, der Wert soll vom Haus herstammen.

Grüße

und was ich vergessen habe noch zu schreiben:

Die Person, hat ansonsten keinerlei Vermögen, ausser eben dieses besagte Haus.

Grüsse

Hallo windbreath,
dem Bescheid liegt sicherlich eine Rechtsfolgebelehrung mit Widerspruchsfrist bei. Ab zum nächsten Anwalt für Sozialrecht damit.
Grüße
Almut

Ist fast schon auf dem Weg :wink:

Danke

Hallo, klingt jetzt doof aber was solls. Bei Peter Zwegat dem Schuldenberater aus Berlin hatten sie vor ca. 2Wochen so einen Fall gehabt dort sollte die Frau auch kein Alg2 bekommen wegen dem Haus. Einfach mal die Sendung im Netz ansehen, aufklären lassen, Wiederspruch einlegen und zum Anwalt gehen. Viel Glück… Sunny

Am Freitag ist Anwaltstermin :wink:

Grüsse

Ich hatte einen ähnlichen Fall, ALGII wurde darlehensweise gewährt und musste nach dem Verkauf des Hauses zurückbezahlt werden.
Das war auch so rechtlich i.O.