Haus-Stromhauptanschluss muß neu

Hallo,
man wohnt in einem kleinen Haus, welches noch in der DDR gebaut wurde. Nun hat man sich dort eine Solaranlage aufs Dach gebaut, die aber nicht angeschlossen werden kann, weil „der Hauptanschluss/Verteilerkasten auf einem Nachbargrundstück liegt“ (also das Haus selbst hat natürlich einen Hauptanschluss und einen, bzw. zwei Sicherungskästen). Nun hat der Stromanbieter wohl bedenken, dass wir mit unserer PV Anlage den Nachbarn mitspeisen könnten. Ich persönlich kann mir das gar nicht so wirklich vorstellen, aber gut.
Deswegen soll jetzt wohl ein neuer Kasten nur für das PV-Anlagen Haus gemacht werden, Kostenpunkt zwischen 1500 und 2000 Euro.

Da würde mich mal interessieren, ob man das wirklich zu zahlen hat, denn hier scheint ja ganz offensichtlich schon im Vorfeld Schmuh gemacht worden zu sein.
Ich weiß, dass beide Grundstücke früher mal ein großes war und irgendwann aufgeteilt wurde.

Weiß jemand, ob sich das wohl lohnen könnte sich da auf die Hinterbeine zu stellen und wo man sich mal dran richten kann?

Vielen Dank

Hast Du einen Stromzähler ? Oder ist der auch beim Nachbarn ?

Für die PV-Anlage kann der Versorger bestimmen dass dein Verteilerschrank den aktuellen Bestimmungen entspricht. Dein Elektriker soll das mal prüfen, wenn der Schrank aktuell ist oder erweitert werden könnte, dann sollte das mit der PV schon gehen.

Mit dem neuen Schrank bekommst du ja noch keine eigene Hauptleitung, oder habe ich da was missverstanden ?

MfG
duck313

Hallo,

Die Antwort ist wie immer: Es kommt darauf an.
Und ich denke, es kann schwer werden.

Möglicherweise wurde nur das und soviel gemacht, wie im jeweils augenblicklichen Moment grad nötig war. Die Idee, dass das Irgendwem mal irgendwann böse auf die Füsse fallen kann, hatte Keiner. Und wenn doch, dann wurde das Geld gespart, weil es ja doch im Moment lief…

Ist es möglich, die ganze Geschichte dieser Immobile zu rekonstruieren? Wer hat aus welchem Vertrag oder auf Grund welcher Rechtsgrundlage welche Rechte und Pflichten? Wann sind diese Rechte und Pflichten auf wen übergegangen?
Und wer könnte dagegen verstossen haben? Wenn es diese Person gibt, muss sie noch haften oder ist die ganze Geschichte verjährt?

Fragen über Fragen, die zu klären sind, bevor man sich mit einigermassen Aussicht auf Erfolg auf die Hinterbeine stellt.

Und ist die ganze Geschichte dann auch die 2000 Euro wert, die da im Raum stehen? Möglicherweise stellt sich heraus, dass Keiner etwas „falsch“ gemacht hat.

Gruss
Jörg Zabel

Also das Haus wurde in den 1980er Jahren gebaut. Vor ca. 8 Jahren wurde es renoviert und da wurde auch der Stromzählerkasten im Haus erneuert (mit Digitalanzeige).
Dabei war der Hauptanschluss vorher im Keller und wurde nach oben verlegt. Der Strom kommt aber immer noch an der Stelle ins Haus (dicker schwarzer Stromkasten).

Irgendwann kamen halt Leute vom örtlichen Stromwerk und hatten da geschaut wo die Anschlussleitungen vom Haus hingehen und diese gingen eben herüber zum Nachbargrundstück wo sich draußen ein Holzkasten befindet, wo sich wohl ein Stromverteiler befindet (ich selbst war nicht anwesend, mir wurde das nur erzählt).

Mich wundert jetzt halt nur in wie weit die PV Anlage den Nachbarn versorgen soll und in weit das ein zweiter Kasten „verhindern“ könnte, was nicht schon in diesem Kasten verhindert werden könnte?

Zumal die PV Anlage mit einem Stromspeicher ausgestattet ist, damit der Strom möglichst nur von uns genutzt wird und wir keine „Rückspeisevergütung“ bekommen müssen, oder wie das heißt.

Dann nimmt man sich als Erstes den „Solarteur“ vor und fragt ihn, ab welcher Minute des Erklärfilms „Photovolatik für Dummies“ er eingeschlafen war.

Wenn klar ist, was aufs Dach kann,
wenn klar ist, ob die hausinterne Installation geeignet ist,
dann kommt die Anschlusszusage des Netzbetreibers.

Wer ohne diese in der Tasche zu haben Module bestellt oder sogar schon montiert, hat sich meiner Meinung nach disqualifiziert.

Entweder eine vorgeschobene Ausrede oder falsch verstanden.
Alle Solaranlagen im europäischen Verbundnetz schieben gemeinsam das Netz an.
Ob das Kabel von eurem Zähler direkt zum Hauptkabel in der Straße geht oder erst über einen gemeinsame Hausanschlusssäule im Vorgarten ist abrechnungstechnisch identisch.

OK, das stimmt etwas nicht mit den Begriffen.
Es gibt einen Hausanschlusskasten, der sieht so ähnlich aus:

Dann gibt es den Zählerschrankschrank:

Und zusätzlich mag es noch Unterverteilungen geben:

Bei einer Anlagenerweiterung entfällt ein etwaiger Bestandschutz von Teilen, die nicht mehr der aktuellen Normung entsprechen.
Foto von Hausanschlusskasten und Zählerschrank? (Zählernummer und andere persönliche Daten unkenntlich machen!)

Durch die PV Anlage (die ja vermutlich unter 10 kWp haben wird - bitte nenne mal die Peak-Leistung) wird das Stromnetz nicht stärker belastet also durch einen Elektroherd. Wenn zuvor der Anschluss eines Elektroherdes möglich war, dann ist eine zusätzliche Leistung von 10 kW gar kein Problem - denn das ist ja eine Einspeisung. Schlimmstenfalls werden 10 kW (knapp 16A Drehstrom) eingespeist, bestenfalls werden 0 kW eingespeist/bezogen und anders herum werden schlimmstenfalls (wie zuvor) 10 kW bezogen.

Ich habe den leisen Verdacht, dass der Netzbetreiber (mal wieder) seine Macht ausnutzen will. Da sitzen oft Piefkes, die sich ihren Machthunger als Provinzfürsten gerne mal ausleben.

Unterstützen soll dich bitte derjenige, der dir die Anlage verkauft und installiert hat - der macht das ja wohl nicht zum ersten Mal!

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