Hallo,
meine Frau ist in einem kleinen Rahmen selbständig tätig (Gewerbe im elektron. Bereich, Einnahmen-Überschussrechnung, KEINE Bilanzierung) und übt diese Tätigkeit im Arbeitszimmer unseres neuen Hauses aus. Das Arbeitszimmer ist in einem Kellerraum angeordnet, der beim Neubau des Hauses ectra dafür vorgesehen wurde (Heizung, grösseres Fenster, Dämmung etc.), hat allerdings keine Wohnraumhöhe und ist daher auch nicht als „Wohnfläche“ ausgewiesen. Nun meine Fragen:
1.) Monatliche Nebenkosten unseres Hauses können ja anteilig als Ausgaben abgegeben werden. Wie berechne ich diesen Anteil? Wir haben 101qm Wohnfläche(EG/OG) plus 30qm Nutzfläche im Dach (z.Zt. nicht ausgebaut, daher kein Wohnraum) plus 52qm Keller (von diesen 51qm werden 21qm als Arbeitszimmer genutzt). Normalerweise wird doch als Gesamtfläche die WOHNfläche angesetzt (also hier 101qm). Wie ist es aber hier, wo das Arbeitszimmer in dieser Wohnfläche gar nicht enthalten ist? Wird das Arbeitszimmer im Keller hinzugezählt? Dann wäre der Anteil: 21qm geteilt durch (101 + 21qm), also 17,2%. Richtig?
2.) Die Finanzierungskosten (Zinsen) sowie die Abschreibung können ja dann ebenfalls als Ausgaben angesetzt werden. Wie wird hier der anteilige Wert des Arbeitszimmers berechnet? Wie oben, oder wird der Arbeitszimmeranteil hier auf die Gesamt-Wohn-/NUTZfläche (hier 182qm) bezogen? Oder muss ich es auf den Wert des Kellers beziehen, z.B. 21qm geteilt durch 51qm Gesamtkellerfläche mal Kellerpreis (den ich übrigens ja gar nicht kenne)? Wie sieht es mit den eindeutig dem Arbeitszimmer zuzurechnenden Zusatzkosten aus (zusätzlicher Heizkörper, grösseres Fenster, Dämmung, Teppichboden, Malerarbeiten?
3.) Finanzierungskosten: Werden hier nur die anteilig zu zahlenden Zinsen oder auch die Tilgung als Ausgaben angesetzt?
4.) Das Haus ist zu etwa 75% durch Kredit finanziert. Wenn z.B. das Arbeitszimmer einen anteiligen Wert von 35.000 DM hat, könnte ich z.B. sagen, dass das Arbeitszimmer zu 100% fremdfinanziert ist und unser Eigenkapital nur in den anderen Häuserteilen steckt (Vorteil: ein höherer Finanzierungskostenanteil würde als Ausgaben für das Arbeitszimmer gelten)? Müsste ich dieses irgendwie schriftlich belegen? Oder gilt das Verhältnis 75% zu 25% Eigenkapital generell für alle Räume im Haus?
5.) Wie sieht das mit der Eigenheimzulage aus? Diese fliesst in einen separaten Kredit, der nach Ablauf der Förderung getilgt ist. Muss dieser anteilige Wert des Hauses, der sich quasi „selber trägt“ irgendwie herausgerechnet werden?
6.) Die Finanzierungskosten kann sie doch als Ausgaben auch nur dann angeben, wenn sie den Wert des Arbeitsraums fiktiv in das Gewerbe einfliessen lässt, dann jedes Jahr abschreibt (wie hoch?), und wenn man nach einigen Jahren das Gewerbe aufgibt, das Arbeitszimmer wieder dem Gewerbe entnimmt. Richtig? Wie muss sie dabei vorgehen? Wer legt den Wert des Arbeitszimmers in einigen Jahren fest, wenn man ihn wieder entnimmt? Heutiger Wert minus Abschreibung über einige Jahre = Entnahmewert bei Aufgabe des Gewerbes? Oder muss man dann das Haus schätzen lassen für einen fiktiven Marktwert?
Ergänzende Info:
Wir sind gemeinsam je zur ideellen Hälfte Eigentümer des Hauses und haften je als Gesamtschuldner.
Wer weiss Rat?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
MfG
Werner