Haus u. Grundstückverkauf -Gemeindeeigentum

Kann eine Gemeinde -vertreten durch den Bürgermeister- ein in ihrem Besitz
befindliches Haus mit Grundstück ohne Ausschreibung verkaufen.
Für eine hilfreiche Antwort bedanke ich mich schon jetzt

Hallo,
ja natürlich kann sie das.

Es könnte Einschränkungen auf Stadt-, Kreis- oder Landesebene bis hin zum EU-Beihilferecht geben, aber die sind vom örtlichen Orts- und Satzungsrecht und von ggf. mit dem Verkauf verbundenen Bedingungen für den Käufer abhängig.

Gruß vom
Schnabel