Haus über Kauf, Erbpacht oder Schenkung erwerben?

Hallo,
habe vor einem halben Jahr durch Erbe 1/4 Haus erworben. Leider ist es in einer Erbengemeinschaft. 1/4 gehört mir, 1/4 meinem Bruder (deraber hier nie wohnen möchte)und 1/2 einer weitläufigen Verwandten (wohnte bissher allein im Haus). Ich wohne seit letztem Jahr hier und würde das Haus gern übernehmen. Beide Mitbesitzer währen froh ihren Anteil los zu werden.
Ich kenne mich da leider nicht so gut aus! was wäre die günstigsta Variante einer Übernahme?
Kauf,Erbpacht,Schenkung…
Die 1/2-Besitzerin hat auch noch eine Tochter, die möchte das Haus aber ebnfalls nicht.
Der Zustand ist stark sanierungsbedürftig. Seit Jahren wurden keine Rücklagen mehr gebildet.
Kann mir jemand einen guten Rat geben?
Bin für alles dankbar und offen

LG
Biggi

Hallo,

ich glaube kaum, dass die anderen Parteien einfach ihren Anteil verschenken werden. Es muss ein Gutachten über den wert der Immobilie erstellt werden und dann würde jede Partei anteilig ausgezahlt werden.

Z.B. Wert 100.000,-
–> Bruder bekommt 25.000,-
Vernwandte bekommt 50.000,-

Man bekommt in dieser Welt nichts geschenkt…

erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Alle anderen Parteien wollen Ihren Anteil definitiv an mich abtreten! Angebot liegt bei 1 Euro pro Mitbesitzer.
Problem ist nur, erkennt diesen Kaufpreis das Finanzamt an?
Das Haus ist baulich ziemlich am Boden, aber soweit ich weiß, geht das FA von einem ortsüblichen Schätzwet aus. Wie soll ich denn nachweisen, daß das Haus nicht mehr diesem Wert entspricht?

LG
Biggi

Hallo,

da du bereits zu 1/4 Eigentümer in Erbengemeinschaft bist, wäre hier ein Erbauseinandersetzungsvertrag zu machen (bist du im Grundbuch so eingetragen?).

In diesen Vertrag würde dann auch aufgenommen, dass du keine Herauszahlungen an deine Miterben zu leisten hast, da das Haus stark renovierungsbedürftig ist.

Zu klären wäre ferner, ob die 1/2 Eigentümerin weiterhin ein Wohn- bzw. Nutzungsrecht in dem Haus hat (Mehrfamilienhaus?).

Ob Schenkungssteuer anfällt, wäre zu klären. Das richtet sich nach dem derzeitigen Wert des Hauses und den steuerlichen Freibeträgen. Dies kann man aber bei der Erbschafts- u. Schenkungssteuerstelle des zuständigen Finanzamtes vorab erfragen.

Das ganze ist beim Notar keine große Sache. Vielleicht einfach mal bei einem Notariat nachfragen und dort alles weitere klären.

Gruß
i73

@der Hausinspektor:
In diesem Fall einer Erbauseinandersetzung ist es weder erforderlich noch üblich, dass ein Gutachten erstellt wird! Es MUSS kein Gutachten erstellt werden, es sei denn, die Vertragsparteien wären sich uneinig! Ein Gutachten wäre - meiner Meinung nach - in diesem Fall zum Fenster herausgeworfenes Geld!
Gruß i73

Auf diesem Wege können Sie zu diesem sehr persönlichen, vermögens- u. steuertechnischen Thema verläßliche Vorschläge nicht erwarten, da es sehr verschiedene Lösungen gibt, u n d mit zum Teil sehr weitreichenden Konsequenzen verbunden sein können. Die Lösungen sind sehr von Ihren persönlichen Verhältnissen und Wünschen abhängig, sie können hier im Web nicht erörtert werden. Sie sollten unbedingt einen erfahrenen (also älteren) Notar beauftragen. Dieser wird Ihnen das Für und Wider einzelner Lösungsmöglichkeiten darlegen, nachdem alle Wünsche und Sicherheitsbedürfnisse abgefragt und besprochen worden sind. Wenn er einen Beurkundungsauftrag von Ihnen erhalten hat, sind alle Fragen kostenneutral. Vorteilhaft kann sein, dass alle Beteiligten den/die Notar/in beauftragen und befragen. –
Üblich ist, einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag zu schließen. Darin wird z.B. vereinbart, wer welchen Betrag als Abfindung wann erhält. Wer nichts haben will, erklärt dieses darin.

Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Hallo i73,
bin im Grundbuch zu 1/4 eingetragen.Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus. 3Etagen, 2 bewohnbar ausgebaut (nutze ich und die 1/2-Besitzerin), 3. Etage Kammern und Räume ohne Heizung und Strom. Die nette Dame im Haus würde auch gern wohnen bleiben. Ist schon 84 und leicht dement.
Kurz zum Erbe:
Haus gehörte 2 Schwestern, die es an ihre erstgebohrenen Söhne weitergaben. Einer ist 2009 gestorben und hat seine Hälfte an seine Frau (die alte Dame im Haus) vererbt. Ich und mein Bruder haben 2012, durch den Tod meines Vaters, die zweite Hälfe geerbt.
Wie funtioniert das mit dem Erbauseinandersetzungsvertrag? Kann ich das auch beim Notar klären?

LG Biggi

ich kann dir leider nicht helfen, tut mir leid. Viel Erfolg.

Hallo, wenn du zu 1/4 im Grundbuch eingetragen bist und mit den anderen Erben einig, ist das kein Problem. Lass dich beim Notar beraten (wenn du nachher auch den Vertrag dort machst, ist die Beratung kostenfrei). Da kannst du dann auch angeben, dass die ältere Dame ein Wohnrecht erhält.

Du schreibst, die Dame sei „leicht dement“. Hat sie einen Betreuer oder ist sie noch weitestgehend klar? Mit einer dementen Person darf nämlich kein notarieller Vertrag geschlossen werden, dann braucht sie einen Betreuer bzw. Ergänzungsbetreuer. Vielleicht hat aber auch eines ihrer Kinder eine Generalvollmacht (Vorsorgevollmacht), dann dürfen die auch für die Mutter handeln. Das solltest du vorab unbedingt klären. Wenn die Dame tatsächlich nur „leicht dement“ ist, solltest du das für dich behalten und nirgendwo erwähnen, dann lässt sich das problemlos abwickeln.

Gruß
i73

Hallo Biggi,

die Frage ist schwer zu beantworten:

  1. Bei Schenkung kenne ich mich mit dem Steuerrecht nicht aus.

  2. Bei Kauf auf Leibrente zahlst du den vereinbarten Betrag so lange, bis alle Vertragspartner gestorben sind.

  3. Ich würde immer kaufen. Lass das Haus schätzen (vom Gutachter des TÜV - der ist präzise und günstig)und verhandele auf der vorgeschlagenen Basis mit den beiden Mitbesitzern. Du kannst auch ein Darlehen bei der Bank beantragen. Dann schätzt die Bank das Haus (und das sicher nicht zu hoch). Ich wünsche dir eine gute Hand bei deiner Entscheidung und sei immer vorsichtig. Du weißt: Wenn es um’s Geld geht…

Hulda aus Fulda

Hallo Biggi,

am besten befragst du mal deinen Steuerberater zu dem Thema.