Haus über Rentenbasis

einer erwirbt ein Haus auf Rentenbasis dies wird von einem Notar beurkundet.
Monatlich geht per Lastschrift der beurkundete Betrag auf das Konto des Rentners, weil dieser aus welchem grund auch immer benachteiligt fühlt möchte er von mir noch eine zusatz Rente dies geschah dann auch von den Erwerber eine zeitlang.
Der Rentner aber hat dem Erwerber gedroht und wollte dies vom Erwerber schriftlich.
Muss der Erwerber diese zusatzliche Rente überhaupt entrichten wenn sie nicht im Notarvertrag verankert ist und kann der Rentner den Notarvertrag rükgängig machen?

Was glaubt Rentner denn, wozu so ein Notarvertrag gemacht wird? Damit jeder nach Lust und Laune im nachhinein die Bedingungen ändern kann?
Verträge müssen eingehalten werden - von beiden Seiten.

Hallo,

einen Notarvertrag kann man nicht rückgängig machen, wenn er bereits vollzogen ist. Nach Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch ist der Grundstückskaufvertrag abgewickelt!

Der Erwerber sollte nochmal den Passus bzgl. der Leibrente im Notarvertrag nachlesen. Er sollte außerdem einen Grundbuchauszug vorliegen haben und dort die Eintragungen in Abt. II prüfen. Steht dort nur das Rentenrecht mit einer Leibrente Betrag X für Rentner R, kann dieser keine weiteren Forderungen stellen.

Ist jedoch im Vertrag eine Anpassungsklausel für die Leibrente enthalten müßte die Rente anhand dieser Klausel regelmäßig angepasst werden. Diese Anapassungen erfolgen meist unter Zugrundelegung vom Lebenshaltungskostenindex des Statistischen Bundesamts Deutschland.

Steht in Abt. II des Grundbuchs z.B. eine Rückauflassungsvormerkung für R sollte der Erwerber im Kaufvertrag prüfen, an welche Bedingungen diese Rückübertragung geknüpft ist.

Wenn die Leibrente immer treu und brav bezahlt wurde braucht sich der Erwerber keine Sorgen zu machen. R hat über die Rentenzahlung nebst evtl. Anpassungen hinaus keinerlei Ansprüche gegen den Erwerber.

Viel Spaß bei der Vertragsauslegung!

MfG