Haus übertragen ohne die Kinder zu fragen

hallo,
Was für Rechte hat man, wenn ein Elternteil eine Immobilie an das eigene Kind verkauft (Hälfte des MArktwertes) ohne die anderen Kinder zu Fragen.
Welche Ansprüche kann man dem Geschwisterteil stellen.
Vielen Dank für ihre antworten schon im vorraus.

Da die Eltern Eigentümer sind, können die wohl machen was sie wollen.

hallo,
Was für Rechte hat man, wenn ein Elternteil eine Immobilie an
das eigene Kind verkauft (Hälfte des MArktwertes) ohne die
anderen Kinder zu Fragen.

Hi,

gewisse Anspruchshaltungen verwundern mich immer wieder. Man muß seine Kinder nicht fragen, wenn man sein Eigentum veräußern will, man könnte das Haus auch verkaufen und sich eine Luxusreise gönnen. Gottseidank haben Kinder darauf keinen Einfluß, wäre ja noch schöner. Ebenso muß man seine Kinder nicht fragen, an welches Kind man sein Eigentum übertragen möchte.

Welche Ansprüche kann man dem Geschwisterteil stellen.

Keine, es sei denn es wäre vertraglich etwas anderes geregelt. Ich gehe davon aus, daß der verkaufende Elternteil noch lebt.

Vielen Dank für ihre antworten schon im vorraus.

Aber bitte doch!

Gruß
Tina

Hallo!

gewisse Anspruchshaltungen verwundern mich immer wieder.

Das sehe ich genauso wie Du.

Welche Ansprüche kann man dem Geschwisterteil stellen.

Keine

Das sieht der Gesetzgeber mE anders. Bei einem Verkauf zum halben Wert muss man den Rest wohl als Schenkung betrachtet; das würde auch das Finanzamt tun. Für eine Schenkung würde dann aber gelten:

==============
BGB § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

(2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Wert in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.

(3) Die Schenkung bleibt unberücksichtigt, wenn zur Zeit des Erbfalls zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstands verstrichen sind; ist die Schenkung an den Ehegatten des Erblassers erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Gruß,
Max

es sei denn es wäre vertraglich etwas anderes geregelt.

Ich gehe davon aus, daß der verkaufende Elternteil noch lebt.

Vielen Dank für ihre antworten schon im vorraus.

Aber bitte doch!

Gruß
Tina

Das sieht der Gesetzgeber mE anders. Bei einem Verkauf zum
halben Wert muss man den Rest wohl als Schenkung betrachtet;
das würde auch das Finanzamt tun. Für eine Schenkung würde
dann aber gelten:

==============
BGB § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

Es geht dem Fragestelle wohl darum was man jetzt machen kann und da hat „Vorsicht Zickig“ wohl alles gesagt.

Hallo!

gewisse Anspruchshaltungen verwundern mich immer wieder.

Das sehe ich genauso wie Du.

Welche Ansprüche kann man dem Geschwisterteil stellen.

Keine

Das sieht der Gesetzgeber mE anders. Bei einem Verkauf zum
halben Wert muss man den Rest wohl als Schenkung betrachtet;
das würde auch das Finanzamt tun. Für eine Schenkung würde
dann aber gelten:

==============
BGB § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

Ich schrieb ich gehe davon aus, daß der Schenkende noch lebt. Dann können auch keine Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Schenkungen gilt zudem die 10 Jahresfrist, d. h. wenn der Schenker länger als 10 Jahre nach der Schenkung noch lebt, gibt es unter gewissen Voraussetzungen auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Gruß
Tina

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Hallo!

Ich schrieb ich gehe davon aus, daß der Schenkende noch lebt.

Ja, stimmt, hatte ich überlesen. Es war auch nicht als Kritik, sondern als Ergänzung und Erweiterung deines Posts gedacht. Also nix für ungut. :smile:

Dann können auch keine Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend
gemacht werden.

Bei Lebenden ist das mit den Erbansprüchen grundsätzlich tendenziell schwierig. :smile:))

d. h. wenn der Schenker länger als 10 Jahre nach der Schenkung
noch lebt, gibt es unter gewissen Voraussetzungen auch keinen
Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Das steht ja auch im Gestz.

Lg,
Max

ja genau,
es geht um die Schenkung. Soviel ich weiss, darf man ja nicht einfach so Schenkungen machen.
wie lange hat man denn ein Recht gegen diese Schenkung zu klagen.Und wie wird die Schenkung eigentlich aufgeteilt.

Hallo!

es geht um die Schenkung. Soviel ich weiss, darf man ja nicht
einfach so Schenkungen machen.

Doch, eigentlich schon. Der Schenker kann (und muss) zwar unter bestimmten Umständen die Schenkung zurückverlangen (z. B. wenn er durch die Schenkung verarmt und vom Staat Sozialhilfe beziehen will), aber von einer grundsätzlichen Einschränkung, was man an wen verschenken darf, habe ich noh nie gehört.

wie lange hat man denn ein Recht gegen diese Schenkung zu
klagen.

Als Dritter? Mir fällt kein Grund ein, warum ein Dritter gegen die Schenkung klagen könnte. Das einzige, was ich in dieser Hinsicht kenne, habe ich geschrieben, und das wird erst dann und nur dann relevant, wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren stirbt.

Und wie wird die Schenkung eigentlich aufgeteilt.

Erst den Bären erlegen - dann das Fell aufteilen. :smile:

Max

ja genau,
es geht um die Schenkung. Soviel ich weiss, darf man ja nicht
einfach so Schenkungen machen.
wie lange hat man denn ein Recht gegen diese Schenkung zu
klagen.Und wie wird die Schenkung eigentlich aufgeteilt.

Das einzig relevante und rechtssichere was dazu geschrieben wurde, hat Tina geschrieben und dem ist nichts hinzuzufügen ausser evtl. dass man verschenken kann was und an wen man will u. dass müssen weder Kinder noch Verwandte sein.
MfG ramses90

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Moin,

Was für Rechte hat man, wenn ein Elternteil eine Immobilie an
das eigene Kind verkauft (Hälfte des MArktwertes) ohne die
anderen Kinder zu Fragen.

keine.

Welche Ansprüche kann man dem Geschwisterteil stellen.

Keine.

Die Eltern können das Haus auch dem Tierschutzverein schenken, ohne daß Du was dagegen tun kannst.

Gandalf

Hi

Erst den Bären erlegen - dann das Fell aufteilen. :smile:

Max

cooler Spruch - kannte ich noch nicht - gefällt mir super :wink:

Erst den Bären erlegen - dann das Fell aufteilen. :smile:

cooler Spruch - kannte ich noch nicht - gefällt mir super :wink:

Ist uralt und in diversen Variationen im Umlauf:

http://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegrif…

http://www.phrasen.com/uebersetze,Man-soll-das-Fell-…

http://www.google.de/#hl=de&q=B%C3%A4r+Fell+erlegen+…

Gruß,
Max

ja genau,
es geht um die Schenkung. Soviel ich weiss, darf man ja nicht
einfach so Schenkungen machen.

Warum sollte man das nicht dürfen? Der einzige Grund der mir einfiele wäre, wenn der Schenkende zum Zeitpunkt der Schenkung bedürftig wäre. Dann würde der Sozialhilfeträger evtl. auf die Schenkung zurückgreifen, wenn diese nicht länger als 10 Jahre her wäre. Allerdings kann der Beschenkte dies dadurch umgehen, in dem er den Schenkenden finanziell unterstützt.

wie lange hat man denn ein Recht gegen diese Schenkung zu
klagen.U

Aus welchem Grund sollte eine Klage möglich sein? Weil es einem nicht passt oder weil man sich übergangen fühlt, sind keine Klagegründe.

nd wie wird die Schenkung eigentlich aufgeteilt.

Wie aufgeteilt? Geschenkt ist geschenkt, warum sollte man von einem Geschenk etwas abgeben müssen?

Gruß
Tina