Hallo,
ich bin es wieder, mit einer Frage zum Hauserwerb
Jemand schaut sich ein Haus an mit dem Interesse es zu kaufen. Er hört sich auch in der Nachbarschaft um und ein Nachbar erwähnt etwas von Rissen und strukturellen Mängeln und dass das Haus als unbewohnbar erklärt worden wäre. Nun möchte der Interessent in Erfahrung bringen, ob das Haus tatsächlich als unbewohnbar erklärt worden ist.
Inwiefern kann man im Land Brandenburg feststellen, ob die zuständige Behörde ein Haus als unbewohnbar erklärt hat und auf welcher Rechtsgrundlage würde eine solche Erklärung beruhen? Welche Behörde ist in Brandenburg für sowas zuständig?
(Dass es zusätzlich ratsam wäre, einen Statiker o.ä. hinzuzuziehen um das Haus zu beurteilen, liegt auf der Hand.)
danke und Gruß