Haus unbewohnbar?

Hallo,

ich bin es wieder, mit einer Frage zum Hauserwerb :slight_smile:
Jemand schaut sich ein Haus an mit dem Interesse es zu kaufen. Er hört sich auch in der Nachbarschaft um und ein Nachbar erwähnt etwas von Rissen und strukturellen Mängeln und dass das Haus als unbewohnbar erklärt worden wäre. Nun möchte der Interessent in Erfahrung bringen, ob das Haus tatsächlich als unbewohnbar erklärt worden ist.
Inwiefern kann man im Land Brandenburg feststellen, ob die zuständige Behörde ein Haus als unbewohnbar erklärt hat und auf welcher Rechtsgrundlage würde eine solche Erklärung beruhen? Welche Behörde ist in Brandenburg für sowas zuständig?
(Dass es zusätzlich ratsam wäre, einen Statiker o.ä. hinzuzuziehen um das Haus zu beurteilen, liegt auf der Hand.)

danke und Gruß

Zuständig kann sein das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde und natürlich auch das Bauamt.

Wenn direkte Gefahr bestehen würde dann hätte das Ordnungsamt das Haus entsprechend abgesichert(Bauzaun etwa) und gekennzeichnet mit Warnungen usw.

Das Problem wird hier aber sein, dass die Behörden dir als Kaufinteressent keine Auskünfte erteilen dürfen (Datenschutz).
Sprich den Verkäufer/Eigentümer an,ob so eine Verfügung der Gemeinde vorliegt,lass sie dir zeigen oder bitte den Verkäufer dir eine Vollmacht zur Einsicht in die Unterlagen zu geben.
Wenn er das nicht macht,heißt das ja wohl nichts Gutes- dann lieber nach andrem Objekt schauen.

Wenn er dich mit Fachmann (Architekt/Bauingenieur) eine ausführliche Begehung des Hauses machen lässt dann sollten diese Fachleute schon eine Einschätzung geben können wie der Bauzustand ist und ob es sich lohnt hier Geld zu investieren.

Wenn das alles soweit vorgeklärt wäre muss man noch unbedingt bei der Gemeinde die Pläne für Grundstück und die ganze Gegend einsehen. Da kann ja was geplant sein was du unbedingt wissen musst vor der Kaufentscheidung.

MfG
duck313

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Was könnte da so Gemeinde-weit geplant sein?

ahja, der Datenschutz mal wieder, stimmt schon

An das Ordnungsamt hatte ich nicht gedacht, danke. Durch eigene Recherche stieß ich noch auf den Begriff Bauakte (beim Bauamt), da stünde sowas bestimmt drin.

hi,

irgendwas zwischen Umgehungsstrasse und Kläranlage.

Selbst der Neubau einer größeren Wohnblocksiedlung auf einem der aktuell brach liegenden Nachbargrundstücke könnte bereits die Kaufentscheidung beeinflussen.

grüße
lipi

Sagt er: gibts nicht

Kann er nicht, wenn es sie nicht gibt.

Vollmacht (?) für Einsicht in Unterlagen, die es nicht gibt? Abgesehen davon, dass sich hier der Sinn einer Vollmacht nicht erschließt. Das ganze Prozedere setzt voraus, dass an den Aussagen etwas dran ist. Das ist einigermaßen unwahrscheinlich, weil, wie du selbst geschrieben hast, in so einem Fall von außen etwas sichtbar wäre.
Das würde nun etwaige Vorstufen nicht ausschließen. Aber wenn nichts ist und das alles nur ein Gerücht eines missgünstigen oder einfach nur tratschenden Menschen, ziehst du Rückschlüsse aus etwas, das gar nicht ist, und andest bei veritablen Fehlschlüssen.

Bebauungspläne sollte man sich immer ansehen und da kommt man auch gut dran. Manchmal sogar inzwischen Online.
Nur mal so als Denkanstoß: So ein Nachbar kann auch persönliches Interesse haben daran, potentielle Käufer zu vergraulen, so u.a. wenn eigenes Interesse besteht. Dann senken solche Aktionen u.U. zügig den Preis, je nachdem, wie schnell verkauft werden soll, sogar deutlich.

Da die Einsicht in die Pläne kostenlos ist oder allenfalls geringe Gebühr, würde ich die Reihenfolge erst Pläne, dann mit Architekt / Sachverständigen besichtigen wählen, es sei denn man hat jemanden, in der Familie, wo das nur eine Grillwurst kostet.

Wenn sowas in der Bauakte zu finden wäre, dann kann man in diese Akte mit einer Vollmacht Einsicht nehmen - und entweder darin etwas Entsprechendes finden oder nicht.