Liebe/-r Experte/-in,
mein verlobter hat ein haus, wohnfläche 120qm grundstück 1300qm und ca. 8000,- euro bargeld geerbt. wie sieht es mit der erbschaftsteuer aus? wir bewohnen das haus selbst. evtl. können sie mir auch einen tipp geben wie wir ein testament verfassen was mich später als alleinerbin einsetzt. heiraten wollen wir eigentlich nicht. danke yvonne kasten
herzlchen Dank für Ihre erbrechtlichen Anfrage.
An sich verlobt man sich, um später zu heiraten…
Steuerlich - insbesondere erbschaftssteuerlich - hat das erhebliche Vorteil, denn der Erbschafts- und Schenkungsfreibetrag beträgt grundsätzlich nur 20.000 Euro. Alles was darüber geht, müsste versteuert werden.
Den Freibetrag können Sieals 10 Jahre erneut ausschöpfen…
Aber das mag dann nicht mehr reichen, wenn Sie mit der Zeit Vermögen akkummulieren.
Bei einer Heirat können sich allerdings auch finanzielle Nachteile ergeben - etwa in Hinblick auf den Verluste einer bereits bestehenden Rente…
In einem privatschriftlichen Testament können Sie Ihren Verlobten als Alleinerben einsetzen. Solange Sie nur verlobt sind, kommt jedoch eine gemeinschaftliches Testament nicht in Frage, allerdings wäre ein notarieller Erbvertrag möglich.
Weitere Hinweis finden Sie auch unter:
http://www.dr-erbrecht.de
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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Die Erbsch.Steuer richtet sich zunächst einmal danach, ob und ggf. in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Erbe zum Erblasser stand (wegen der erheblich unterschiedlichen Freibeträge). Im übrigen habe ich mich nicht für Steuerfragen hier eingetragen.
Zur Testamentsfrage: Ohne die persönlichen Situationen und Wünsche zu kennen, kann man eine seriöse und passende Lösung nicht anbieten. Es sind also eingehende Infos/Gespräche nötig. Bei Immobilien ist oft ein notarielles Testament im Enderfolg preisgünstiger! Sicherer ist es auch! Ratschläge bekommen Sie obendrein kostenfrei!
MfG
H.G.
Hallo,
Ihre Frage könnte ich nur umfassend beantworten, wenn ich wüßte, von wem Ihr Verlobter geerbt hat. Wenn von seinen Eltern, dann stellt sich die Frage, wieviel ist das Haus im Falle eines Verkaufes wert? Da es erhebliche Freibeträge gibt, Sohn derzeit wohl 200.000,00 Euro, dürfte wohl keine Steuer anfallen. Selbstverständlich werden die Bargeldbeträge und das sonstige Vermögen (Schmuck, Bilder, Teppiche usw.) auch als Wert hinzugerechnet.
So, jetzt zum Testament. Ihr Verlobter kann bei einem Notar oder selbst handgeschrieben Sie als seine Alleinerbin einsetzen. Achtung: Jeder von Ihnen muss getrennt ein Testament verfassen, nur Eheleute können ein gemeinsames Testament schreiben. Und handgeschrieben ist von oben bis unten „handgeschrieben“! sonst ist das Testament ungültig.
MfG
PB