Haus und Geld zurück fordern

Hallo,
jemand überschreibt Jemand2 ein Mietshaus. Jemand2 verkauft sein RH und kauft sich in der Nähe ein DHH. Jemand gibt ihm 40000 € dazu…wird nix schriftliches festgehalten.

Die Zwei verkrachen sich, und jetzt will Jemand das Mietshaus und Kohle wieder haben, er will Jemand2 verklagen

Hat Jemand Chancen alles wieder zu bekommen

danke

lisa

Hallo,

entschuldige bitte, aber kannst Du bitte in ganzen und verständlichen Sätzen antworten?

Ich kann verstehen, dass Du mögllicherweise emotional bewegt bist und dass Du die Angelegenheit genau kennst und Dir klar ist, was Du ausdrücken möchtest.
Aber es sollte auch für einen Fremden, der Dir einen Rat geben möchte, verständlich sein. (Sonst könnte die Sache mit dem guten Rat nach hinten losgehen.)

Gruß
Jörg Zabel

Ohne Beweise über die erolgte Zahlung nicht.
Eine Rückübertragung des Hauses könnte allerhöchstens wegen grobem Undanks geschehen.
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/bgh-zum-groben-undank-bei-einer-schenkung/9128/
MfG ramses90

Hallo,

Rückfragen:
Was steht im notariellen Vertrag, der die „Überschreibung“ geregelt hat?
Was spricht gegen die Annahme, dass es sich bei dem Geldbetrag um eine Schenkung gehandelt hat?

Gruß
Jörg Zabel

grober Undank liegt nicht vor…Jemand ist nur sauer, weil alles

ist eine ganz normale Überschreibung…keine Forderungen…so wie…wenn du nicht so machst, wie ich das will, bekomme ich das Haus zurück

weiß ich nicht, Jemand wollte sogar noch mehr geben, aber Jemand2 sagte…reicht…

Hallo,
bei der Umschreibung des Mietobjekts wurden keine Forderunegn festgehalten.Genauso war es mit dem Geld, wurde nichts schriftliches gemacht.

LIsa

Arme Lisa,

wie kann man etwas derart dilletantisch machen???

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass „jemand“ gut aus der Sache rauskommt.

Aber bei genauerer Darstellung (wie von Jörg Zabel empfohlen) könnte man vielleicht etwas Hilfestellung leisten.

Gruß Walter VB

Hallo,

wenn keine Bedingungen für eine eventuelle Rückübertragung festgehalten wurden und es über den Geldtransfer keinerlei Unterlagen gibt, hat „jemand“ nur sehr geringe Chancen, sein ehemaliges Eigentum zurück zu bekommen.

Es könnte sogar sein, dass die Ereignisse, die @Lisa in ihrem zweiten Kommata schildert

Könnte als Erpressung und vielleicht Nötigung gewertet werden.

Vor Gerichten könnte das ein jahrelanger Rechtsstreit werden, bei dem beide als Verlieren da stehen.

Grüße
Pierre

danke für eure Hilfe