Haus und Grundstück an 2 Kinder richtig vererben

Sorry, ich stelle meine neue Frage hier noch einmal ein weil ich denke dass sie untergeht weil sich eine neue Situation ergeben hat und sie nun nicht mehr so recht zur Überschrift passen will.

Töchterchen 2 (die Jüngere) möchte an das vorhandene Elternhaus anbauen, die Bank verlangt Sicherheiten für die Finanzierung und so ist eine Grundstücksteilung eine unserer Optionen.

Töchterchen 1 sieht sich nun im Nachteil wenn wir Töchterchen 2 das Grundstück zur Verfügung stellen und damit Töchterchen 1 die Möglichkeit verbauen dasselbe zu tun.
Sie geht noch einen Schritt weiter und sagt dass sie ja nun selbst in ein Grundstück investieren müsse für den Fall dass sie bauen will und damit benachteiligt sei.
Nun könnte man sicher über eine Ausgleichzahlung nachdenken, aber die Eltern sind nicht mit Donald Duck verwandt.
Eigentlich arbeiten die Eltern eher hart daran sich nach 45 Jahren Arbeit eine Grundlage für ein gesichertes und angenehmeres Rentnerleben anzusparen. Das Vorhaben der Eltern ist Töchterchen 1 beim Erbe mit einem höherprozentigen Erbanteil zu entschädigen.
Kann T1 eine solche Forderung stellen? Wie kann man so etwas für alle zufriedenstellend lösen?
Vielleicht kann ja jemand hier helfen, die Eltern sind dicht daran das ganze Vorhaben zu verwerfen.

Danke schon jetzt für Eure Tipps!!!

Lösung, Gerichtfestes Gutachten über das Grundstück anfertigen, Tochter 1 erhält den Wert des Grundstückes und Tochter 2 wird in das Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Beide erhalten den Wert zum Festgelegten Stichtag.

ja kann Sie und recht dazu hat sie auch, im Erbfall sind beide gelichberechtigt, ausser es gibt ein Testament, da kann T1 nur den Pflichtteil einklagen.

Danke @Naseweis!

Offen gestanden, ich scheine zu sehr Laie zu sein um zu verstehen warum das die Lösung ist, auch weil die Bank ja den Baugrund unter dem zu erstellenden Anbau als Sicherheit für die Finanzierung benötigt. Kannst Du das bitte noch einmal erklären, vielen vielen Dank.

Zur Forderung durch T1, ist es nicht so dass ich zu Lebzeiten selbst entscheiden kann was ich mit dem Haus mache und wem ich es letztendlich vererbe solange ich ein Testament erstellt habe?

Sorry für die vielleicht dummen Fragen!

Zunächst einmal ist man ja glücklicherweise zu Lebzeiten frei mit seinem Eigentum zu machen, was man will. Insoweit kann sich hier die andere Tochter durchaus „einbringen“, sie hat aber keine aktuell durchsetzbaren Anspruch auf irgendetwas. D.h. wenn das Grundstück (teilweise) auf die andere Tochter überschrieben wurde, ist es weg, und nur für den Fall des Versterbens des/der Schenker binnen zehn Jahren kann dies dann noch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch der „benachteiligten“ Tochter gegenüber der bevorteilten Tochter auslösen.

Das ist aber natürlich in dieser Plattheit die Garantie für Streit in der Familie für die nächsten paar Ewigkeiten, und ist nur dann eine Option, wenn die Familienverhältnisse ohnehin schon zerrüttet sind.

Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass die finanzielle Gerechtigkeit oft nicht die einzige Gerechtigkeit ist! D.h. man muss sich ansehen, inwieweit Objekte wirklich sinnvoll teilbar und nutzbar sind/veräußerbar wären, und welche Möglichkeiten welche Beteiligten haben, für finanziellen Ausgleich zu sorgen. Dabei sollte man auch nicht außer Acht lassen, dass die mit den Eltern auf dem selben Grundstück lebenden Kinder dann typischerweise die sind, die sich später mal um Versorgung und Pflege der Eltern mehr kümmern werden, als die entfernter wohnenden Kinder.

Hier wäre jetzt zunächst mal zu prüfen, inwieweit eine spätere Lösung für das Grundstück unter Berücksichtigung beider Kinder aussehen könnte. D.h. z.B. eine Tochter baut heute am elterlichen Haus an, zweite Tochter kann dann ggf. später das Elternhaus übernehmen. Das Grundstück bekommt man auch nach WEG so geteilt, dass dann beide Parteien ihren Teil vom Grundstück hätten.

Wenn es jetzt um einen sofortigen Ausgleich geht, so kann man natürlich darüber nachdenken, dass die eine Tochter das Teilgrundstück zwar von den Eltern geschenkt bekommt, dafür dann aber einen +/- hälftigen Ausgleich an die andere Schwester zahlen muss. dann gehen beide wertmäßig für diesen ersten Teil vergleichbar aus. Den Rest macht man dann über Testament/Erbvertrag.

Das ist aber eine so komplexe Geschichte, dass man hier ganz dringend den Gang zum spezialisierten Anwalts- oder Notarkollegen anraten muss! Vernünftige Lösungen gibt es eigentlich immer.

Hallo @Wiz,

was soll ich sagen, Du / Ihr macht Euch so viel Arbeit mit dem Beantworten von Fragen hier!!!
Vielen Dank!!!

So geht das, man will doch wirklich nur Gutes mit der Idee des Anbau’s und dann ein monatelanges Gewusel in den Gesetzen und jetzt auch noch die Gefahr des Streites zwischen den Töchtern…das braucht kein Mensch.

Zu Beginn, ja, wir haben inzwischen eine Notarin hinzu gezogen, die Erbfrage haben wir zumindest bis jetzt allerdings nur beiläufig mit ihr diskutiert.

Ja, dann lag ich ja zumindest richtig was die Tatsache betrifft das ich zu Lebzeiten frei über mein Eigentum verfügen kann.
Unsere Töchter sind sehr unterschiedlich, und beide sind sich einig dass ein Zusammenleben im Haus trotz gewisser räümlicher Distanz später nach unserem Ableben zumindest schwierig würde. Umso mehr freuen wir uns natürlich dass sie sich im Moment gut verstehen, und wir würden das gerne auch so belassen und machen uns fast schon Vorwürfe diese Idee des Anbau’s laut ausgesprochen zu haben … Die beiden waren sich übrigens sogar schon einig dass die Tochter die anbaut die Andere Auszahlen würde.

Natürlich steht auch die gegenseitige Hilfe mit Enkeln, Unterstützung im Garten oder Krankheit und Pflege im Alter eine Rolle bei unseren Gedanken und dürfen nicht vergessen werden in der Diskussion um gerechten Ausgleich.

Ja, auf die Möglichkeit der Schenkung und dann dem Ausgleich durch die Schwester klingt wirklich hochinteressant. Vielleicht ist das ja wirklich ein gehbarer Weg der auch den Frieden in der Familie erhält. Wir werden ihn nun erstmal mit den beiden Bauherren in spe durchsprechen.

Noch einmal vielen Dank für die Hilfe!!!

Als rechtswissenschaftlich Ahnungslose möchte ich nur zu diesem einen Punkt Stellung nehmen und betonen, wie wichtig er mir erscheint.
Wenn Tochter 1 da sozusagen einen weit größeren Teil der „Pflicht“ (hoffentlich wird es mehr, als nur das :relaxed: ) übernehmen würde und das im besten Falle auch vorher schon besprochen sein wird, so dass die gegenseitigen Erwartungen oder zumindest Wünsche kommuniziert sind, wenn die eine Tochter da also signifikant mehr übernimmt, dann wäre es eine Überlegung wert, ob ihr damit nicht auch ein entsprechend größerer Erbteil oder eben sonstiger Vorteil zustünde.
Zumindest aber in der jetzigen Planung mit beiden Kindern ausgesprochen werden darf und sollte, dass das durchaus einen Wert hat, der auch in der einen oder anderen Form materiell ausdrückbar wäre.

Dass Ihr zu Lebzeiten mit Eurem Eigentum machen könnt, was Ihr wollt wurde ja schon betont und nun wünsche ich Euch, dass Ihr alle gut kommunizieren könnt, bis alles möglichst klar ist und alle ein stimmiges Gefühl zu der Sache haben und dann weiter viel Freude am Familienleben!

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Da hast du dich vertan.
Die eine dumme, aber unsagbar reiche Ente, welche ein bisschen dämlich im Kopf ist, heißt DAGOBERT Duck.
Die andere nennt sich Donald TRUMP.

Zur eigentlichen Frage:
T1 scheint ein wenig neidisch zu sein.
Immerhin - so verstehe ich es - soll T2 das Grundstück geschenkt bekommen, um es dann nicht nur nicht kaufen zu müssen, sondern es auch als Sicherheit für den Kredit benutzen zu können.
Das bringt natürlich eine Gefahr:
Wenn die Ehe (ich hab mal geraten) von T2 scheitert, könnte es schwierig mit dem Kredit werden.
Und dann haben die Eltern neue Nachbarn - die, die das Grundstück erwerben / ersteigern.

Da muss zwar einiges schief laufen, aber sowas passiert jeden Tag in Deutschland, Es kann auch eine plötzliche Erwerbslosigkeit oder gar -unfähigkeit in das Leben von T2 platzen.

Vielleicht könnten die Eltern ja selber bauen und den Anbau dann an T2 vermieten?
Dann wäre niemand benachteiligt und man müsste das Grundstück nicht teilen.

Hallo @X_Strom,

Danke für Deinen humorrvollen Beitrag,

Ja, der Dagobert, wie konnte ich nur… aber der Donald T. passt ja auch in diese Sammlung.
Obwohl, gegen den ist Dagobert ja eher brav.

Ja, Neid spielt da sicher eine Rolle, bei T2 läuft alles so wie es sich T1 es für sich auch gewünscht hätte.
Und ja, wir sind längst mit einigen Lösungsansätzen unterwegs, und fraglos birgt jeder der Wege Gefahren.

Natürlich wäre die Lösung das die Eltern selbst bauen eine tolle Lösung, aber auch die haben keinen Zugang zu Dagoberts oder Donalds Schatzkammer. :slight_smile: