Haus- und grundstücksüberschreibung vor dem tod

hallo, erst mal pardon für kleinschreibung, habe einen gipsarm…
also, folgendes: mutter, 89 j., überschreibt o.g. an eines ihrer 3 kinder. diese sind sich einig. nun soll der schätzwert des alten hauses - 70.500,-- beim notar mit nur 50.000,-- angegeben werden.angebl.,um hohe kosten zu vermeiden.
meine frage -kann bei der auszahlung an die geschwister denen dann ein nachteil entstehen?
vielen dank für schnelle antwort.

Die Wertangabe beim Notar für die Kostenberechnung ist offenbar gemeint. Diese hat in der Regel keinen Einfluss auf das beurkundete Geschäft. Auf Rechtsbeziehungen zwischen dem Erwerber und den nichtbeteiligten Geschwistern ebenfalls nicht, da es an Vereinbarungen zwischen diesen fehlt. Werden feste Abfindungen vereinbart, dann sind diese verbindlich.
H.G.

Nach meinem Verständnis kann ich die Frage nur so beantworten, bin aber kein Anwalt: Der Notar berechnet die Gebühren nach der Höhe des angegebenen Wertes und darüber gibt es dann eine Urkunde.
Ein Nachteil könnte nur daraus entstehen, wenn sich das Kind, welches das Haus erhalten hat, bei der Auszahlung auf die Urkunde beruft und nicht auf die mündlichen Absprachen (in Geld 6.866€ pro Geschwister weniger).

Hoffe es ist Dir geholfen worden, ich war zur Kur habe erst jetzt die Anfrage gesehen. Allerdings hab ich dazu kaum Ahnung, mein Gefühl sagt mir jedoch daß bei Änderung des Wertes nach unten bei Erbschaft auch Nachteile entstehen können.
Gruß
Silverrose11