Haus und haftplicht versicherung

hallo zusammen,
und zwar hab ich eine frage, bei der Ich hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt :smile:

Und zwar geht es um die haus und haftplicht versicherung die ich momentan für unsere wohnung habe ( 64 qm ).
Ich und meine Familie werden so wie es aussieht bald umziehen in eine 130 qm große wohnung. Was Ich eigentlich auch nur wissen möchte, ist folgendes:
Wenn wir Umziehen und das der Versicherung melden, bleibt dann alles gleich oder muss man dann mehr zahlen? Geht es hierbei um die qm Zahl oder nur den Wert den Ich Versichern lassen will?? Kann mir einer odere mehrere weiterhelfen???
Schon mal vielen Danke.

Hallo,

natürlich sollte man der Haftpflichtversicherung seine neue Adress melden, das hat allerdings bei der Haftpflicht überhaupt keine Auswirkungen, da diese sich nicht auf die Wohnung bezieht. Die Haftpflicht leistet für Schäden, die ich anderen zufüge, und das ist natürlich unabhängig von meiner Wohnung.

Was Sie evtl. meinen ist die Hausratversicherung, die bezieht sich auf die eigene Wohnung. HIer hätte es in der Tat Auswirkungen, wenn sich die Wohnungsgröße verändert. Lassen Sie sich aber - sofern eine Hausrat besteht oder beabsichtigt ist - nicht erzählen, Sie müssten eine feste Summe absichern (meist 650 € je qm Wohnfläche). Dies dient lediglich zur Vereinfachung für Kunde und Berater. Bei Ihnen wären das 84.500 €, was schon recht viel kosten wird. Wenn Sie sagen, der Wert all Ihrer Habe ist geringer, dann wählen Sie bitte (auch bzw. vor allem gegen den Rat des Vermittlers!) eine passende Summe.

Das spart Beiträge und Sie sind eben NICHT AUTOMATISCH unterversichert (so wird aber gern argumentiert!).

Toi toi beim Umzug und Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo,

in der Haftpflichtversicherung ändert sich durch den Umzug allein nichts.

Im Hinblick auf die Hausratversicherung kann ich mir vorstellen, wird es einige Änderungen geben. Hierzu kann ich aber leider keine Aussage treffen.

Hier wäre jemand zu fragen, der sich in Sachversicherung auskennt.

viele Grüße
Nancy

ich nehme an, mit „haus“ meinst du die Hausratversicherung? Wenn die Wohnung größer ist, steigt auch die Prämie. Bei der Haftpflichtvers. ändert sich nichts.
mfG
WS

Hallo,in der privaten Haftpflicht ändert sich grundsätzlich mal nichts, zu prüfen ist allerdings ob eine seaparte (oder eingeschlossene) Haftpflicht für einen eventl. vorhandenen Heizöltank oder eventl. eine PV-Anlage, das wäre dann eine USV-Deckung, wenn Ihr Betreiber seid) erforderlich ist.
Wenn sich Eure Hausrat über qm berechnet, macht die Anpassung sinn, weil man so eine Unterversicherung vermeiden kann. Eine außerordentliche Kündigung wegen des Umzugs ist nicht möglich.
Weitere Fragen gerne
Jürgen

Grundsätzlich ist diese Änderung (Umzug) zu melden.
Beitragsrelevant wird diese Ändg. im Grunde nur in der Hausrat. Der Haftpflicht ist es wurscht, ob du in 64 oder 130 m² wohnst.
Üblicherweise ändern sich dann in der Hausrat (z.B. wegen der höheren m²) die Vers.-Summen und damit der Beitrag. Man kann aber die Vers.-Summe lassen wie sie ist, dann erhöht sich deswegen auch der Beitrag nicht.
Hier ist dann allerdings des Thema Unterversicherung bzw. Verzicht auf Anwendung dieser Klausel zu beachten. Diesbzgl. soll aber bittschön der Vermittler / Betreuer des Vertrags beraten…der bekommt Geld dafür.

Wenn künftig mal eine (Hausrat-) Versicherung gewünscht wird, die neben anständigen Leistungen und Preisen auch qualifizierte Beratung (vor Vertragsbeginn, während dessen Laufzeit und im Schadenfall) beinhaltet, dann stehe ich gern per Direktkontakt zur Verfügung (Kontaktdaten im Impr. meiner wwwebsite).

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Sorry, aber ich verstehe die Frage nicht?

Handelt es sich um eine Haus oder Hausrat-Versicherung?

Handelt es sich um eine Haftpflicht oder Private Haftpflichtversicherung?

Konkrete Fragen = konkrete Antworten!

Alles andere ist Kaffee-Satz-Leserei!

sorry
pe sturm

Hallo auch!

Die Haftpflichtversicherung ändert sich bei einem Umzug nicht. Die Hausratversicherung muss nach dem Umzug angepasst werden, die Wohngebäudeversicherung natürlich auch, sofern man diese unterhält.

Grüße
CKH