Werte Experten,
folgendes Szenarium: Ein Mieter (M) will ein Haus mit Garten mieten. Der Vermieter (V) hat für Haus und Hoftüre nur je 1 Schlüssel zur Verfügung. Er stelle es daher dem M frei, sich selbst Kopien anfertigen zu lassen. Soweit wohl kein Problem.
Nun meine V aber, es könne sein, dass weitere Schlüssel beim Vormieter verblieben seien. Er schlage deshalb dem M vor, sicherheitshalber überhaupt neue Schlösser (Haus und Garten) einbauen zu lassen - auf Kosten des M.
Wem würde es in so einem Fall obliegen, die Kosten für neue Schlösser zu übernehmen? (Es gehe nicht um Schlösser/Schlüssel innerhalb des Hauses).
Danke im Voraus für Antwort
Gruß
Metapher