wie weit darf ein geschäftsführer oder betreiber ein haus und geländeverbot erteilen?
wenn duch unstimmigkeiten des geländeinhabers und einer weiteren person ein haus und gelände verbot ausgesprochen wird, darf der inhaber das auch auf einen imbiss ausdehnen, dem er ein stück des grundstückes verpachtet / vermietet hat?
Hallo!
Über fehlende Groß-und Kleinschreibung wundert man sich schon bald nicht mehr.
Aber kann man es nicht klar beschreiben,was gemeint ist ?
Die auftretenden Personen sind :
Geschäftsführer
Betreiber
Geländeinhaber
weitere Person (Nebenrolle,Statist)
Inhaber
Betreiber des Imbissstandes
und als Hauptperson der Störenfried,der Hausverbot erhielt
Vielleicht lautet die Frage ja so :
Darf eine Person,die Hausverbot erhielt,trotzdem das Firmengelände betreten,um an einem Imbiss dort ein Würstchen zu essen ?
mfG
duck313
Hallo!
darf der inhaber das auch auf einen imbiss ausdehnen,
dem er ein stück des grundstückes verpachtet / vermietet hat?
Mit der Vermietung gibt der Vermieter auch das Hausrecht am vermieteten Objekt einschl. der Wege dorthin auf. Der Vermieter hat also nicht über Besucher/Kunden seines Mieters zu befinden.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Personen, die bereits z. B. wegen Vandalismus oder Gewalttätigkeiten auf dem Anwesen des Vermieters auffällig wurden, kann ein Vermieter den Zutritt auch zu vermieteten Flächen/Räumen untersagen.
Gruß
Wolfgang
Ich habe die Frage, genauso wie sie gestellt wurde, richtig verstanden. Vielleicht haben es „Klugscheißer“ da schwerer.
Viele Grüße
Hallo!
Das ist aber schön !
Dann steht ja einer Antwort von Deiner Seite aus nichts mehr im Wege.
Darf man darauf hoffen und später hier noch mal reinschauen ?
Oder kommt nichts mehr ?
mfG
duck313
Ich habe lediglich geschrieben, dass ich die Frage verstanden habe und es keiner Erklärung von Ihrer Seite bedarf. Außerdem wurde die Frage schon beantwortet.