Haus unter Wert an Schwager verkaufen

Hallo,

was sind die Folgen wenn jemand ein von Ihm nicht genutztes Haus 3 Monate nach Erwerb an seine Schwester und Ehemann verkauft.

Dabei ergibt sich aus dem Kaufpreis und dem Verkaufserlös ein „Verlust“. Dies spart offensichtlich Grunderwebssteuer. Zusätzlich liegt hier kein Gewinn vor und somit muss er die TRansaktion nicht versteuern bzw. keine Steuaern auf Gewinne entrichten.

Aber ist dies wirklich nur positiv und so intelleigent?

Welche Folgen hätte dies?

Wird das Finanzamt hellhörig?

Oder was könnte sonst auf die Person zukommen?

Aber ist dies wirklich nur positiv und so intelleigent?

Wie man es nimmt.

Welche Folgen hätte dies?

Kaum vorhersehbar.

Wird das Finanzamt hellhörig?

Wenn einem Sachbearbeiter auffällt, dass der vereinbarte Kaufpreis deutlich vom Verkehrswert abweicht, und man diese Abweichung nicht wirklich gut begründen kann, kann die Grunderwerbssteuer nach einem vom FA festgesetzten Objektwert festgelegt werden.

Merke: Die Mitarbeiter in den Finanzämtern sind in der Mehrzahl keine Dumpfbacken, sondern schwer ausgeschlafene Typen.

Moin,
und dann die Differenz noch als Schenkung.
Da freut sich das Finanzamt, bei den Freibeträgen.

vnA

unabhängig von den Kommentaren von Nordlicht und vnA
Wenn Du das Haus zu einem Vernünftigen Preis in die Zeitung setzt und diesen Preis sukzessive bei wiederholten Annoncen runtersetzt und sich tatsächlich kein Käufer findet. Dann könntest Du dem Sachbearbeiter nachweisen, dass hier kein Vorsatz vorliegt, bzw dass ihr nicht den Staat beschubsen wollt.

was sind die Folgen wenn jemand ein von Ihm nicht genutztes
Haus 3 Monate nach Erwerb an seine Schwester und Ehemann
verkauft.

Denn das musste dem FA schon erklären können warum Ihr sowas macht.

Dabei ergibt sich aus dem Kaufpreis und dem Verkaufserlös ein
„Verlust“. Dies spart offensichtlich Grunderwebssteuer.
Zusätzlich liegt hier kein Gewinn vor und somit muss er die
TRansaktion nicht versteuern bzw. keine Steuaern auf Gewinne
entrichten.

Ne schlimmer noch, er bekommt noch Geld zurück vom Staat! Und da wird das FA sicherlich ein Auge draufwerfen!

Aber ist dies wirklich nur positiv und so intelleigent?

Schon fast betrügerisch, aber mir unklar wie es zu so eine Konstellation kommt?
Alternative vermiete es an Deine Schwester, mit einer Vorkaufsrechtklausel. Versuch dann zu verkaufen und alles ist wie zwischen Fremden Menschen geregelt. Ist zwar gemein dem potenziellen Käufer gegenüber, aber nun ja.