Haus vererben/verschenken

Großfamilie mit 8 Kindern möchte ihr Haus an den jüngsten Sohn überschreiben,vererben bzw. verschenken…ist es in jedem Fall so,dass der jüngste Sohn seine 7 Geschwister anteilmäßig ausbezahlen muss?Gibt es wenn ja eine Lösung dieses zu umgehen?

Das Testament muss von A bis Z eigenhändig geschrieben werden und es muss mit Ort,
Datum und Unterschrift versehen sein, damit es gültig ist. Ein Testament kann in komplizierten
Fällen, oder wenn das Schreiben schwer fällt, auch in öffentlicher Urkunde vor
dem Notar ausgefertigt werden.

Wenn sie d. Haus vererben, haben d. restlichen Geschwister ein Recht auf mindestens d. Plichtanteil, der in bar fällig wird.
Wenn sie d. Haus verschenken, haben d. restlichen Geschwister nach Ablauf von 10 Jahren keinen Anspruch mehr. Vor Ablauf d. 10 Jahre, wird beim Tode d. Erblasser die Schenkung auf d. Erbe angerechnet.
MfG ramses90.