Haus verkauf als miterbe

Dies ist kompleziert aber vielleicht kann mir jemanden helfen.
ich habe 1987 mit meiner Frau ein Haus gebaut,allerdings habe ich mich nie im Grundbuch eintragen lassen,vor 12 Jahren ist meine Frau gestorben und ich bin wieder verheiratet.Ich habe eine 20 j.Tochter die zugleichen Teilen erbin ist. Meine jetztige Frau und ich wollen nun weg ziehen.Wie sieht es jetzt aus muss ich ihr die hälfte des Haus preises Zahlen? Meine jetztige Frau hat sehr viel in dieses Haus gesteckt und wir haben viel umgebaut. Ein andres altes Haus von meiner Ex Schwiegermutter steht noch mit dran,hierfür musste ich 5ooo Euro an einer ihrer Söhne zahlen,das sogenannte Wohnrecht aus zahlen,muss ich alles alleine Zahlen,oder wird meiner Tochter auch was abgezweigt.Ich kenne mich einfach nicht aus und bin über Hilfe sehr dankbar.

Kann da nicht helfen, eine Sache für einen Experten.

Hallo

so einfach ist dies nicht zubeachten ist ob in erster ehe eine gütertrennung vorhanden war… zudem erbt der ehepartner nur 1/4 die nachkömmlinge erster ordnung 3/4.

Wert Haus fiktiv 100.000 Hältiger besitz
Ehepartner 12.500
kinder 37.500

Da ihre erste Frau aber allein im Grundbuch stand kann das ganz anders aussehen…

Wert Haus fiktiv 100.000
Ehepartner 25.000
kinder 75.000

Bitte unbedingt Fachanwalt für eine Beratung am besten mit der Tochter aufsuchen und sich gütlich einigen… unbedingt schriftlich Anwaltlich / Notariel festhalten auch wenn ihr derzeitiges verhältnis noch so gut ist.

MFG

Hallo!
Deine Lage ist ja sehr vezwickt, in deinem Fall kann man schnell einen falschen Rat geben, du solltest dich mal bei einem Rechtsanwalt welcher auf diesem Gebiet Fachanwalt ist, beraten lassen (das erste mal ist meistens kostenlos beim jeden weiteren Beratungsgespräch hatte ich damals ca. 50€ bezahlt welche sich aber lohnen können!
Handle aber nie übereilt solch eine Abwicklung kann sehr lange dauern.
Auf jeden Fall ist es so, was du mit Rechnungen belegen kannst ist auch deins, also kann von der Schätzsumme abgezogen werden so war es bei mir.
mfg
Anubis57

Da bin ich völlig überfragt.

Hallo Tobaccoland,
Ich kann dir leider in dem Fall nicht helfen, ich empfehle dir einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu befragen.
mfg
Großerbär

Kann leider nicht helfen!

Hallo,
eine ganz einfache Antwort: Solange du noch lebst kannst du machen was du willst und musst niemanden auszuahlen, oder etwas teilen.
pete

Hallo Tobacoland
Ich habe von Erbrecht bzw Vererbungsrecht keine ahnung. Geh lieber zu einem Fachanwalt der kann dir besser helfen als ein Laie,
MfG
Michael

Ich bin leider kein Experte auf diesem Gebiet,

Habe leider „Keine Ahnung“ vom Erbrecht sorry
alles gute 2013 und Kopf hoch