Haus verkaufen, 1 Kind verstorben der Mann unauffinbar

Ganz kurz erläutert.
Die Eltern besaßen ein Haus.
Der Vater ist gestorben und diese hälfte gehört alle 6 Kinder.
Muster noch lebend und ist bereit das Haus zu verkaufen.
1 Kind ist gestorben und dafür ist der Mann zuständig zu Unterschreiben.
Der Mann möchte nichts mehr mit der Familie zu tun haben ist in einem anderen Land gezogen ohne in Kontakt zu bleiben.
Die haben jedoch 3 Kinder, 1 davon 21 geworden und diese sind mit der Schwester der gestorberne Tante ausgewachsen.
Wie kann man das Haus verkaufen auch wenn der Mann nicht kommen möchte und nichts schriftliches Hinterlassen möchte. Kann sein Sohn dies übernehmen? Das Haus steht nur seit Jahre so!
Oder eine andere Lösung um das Haus zu verkaufen

Hallo

Alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer müssen bei einem Verkauf zustimmen und unterschreiben.

Der Mann (Vater des verstorben Sohnes) könnte an seinem Aufenthaltsort eine notariell beglaubigte Vollmacht zugunsten seines Sohnes ausstellen lassen; dann muss er nicht herkommen, damit der Kaufvertrag geschlossen werden kann.

Eine andere Möglichkeit ist die Einleitung eines Teilungsversteigerungsverfahrens zwecks Auflösung der Erbengemeinschaft. Im Verfahren könnte irgendein Käufer oder auch der Rest der Erbengemeinschaft mitbieten.
http://www.teilungsversteigerung.net/
So ein Verfahren kostet natürlich Geld und meist ist der Erlös nicht in erhoffter Höhe, aber manchmal bleibt das nur als einziger Ausweg, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft/Eigentümergemeinschaft nicht mitspielt. Abzuwarten bis das Haus verfallen ist oder der Mann gestorben, dürfte noch mehr Geld vernichten …

Grüsse Rudi

Rudi hat das perfekt beantwortet. Ansonsten können Sie sich bei einem Notar oder Rechtsanwalt auch nochmals erkundigen.

MfG Roland Ritt