Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:
Frau R. besitzt ein 2 Familienhaus, das 1904 erbaut wurde,renovierungsbedürftig ist,das seit dem 01.07.08 zum Verkauf steht.Frau R.erster Mann bekommt wegen Zugewinn noch Geld,darum der Verkauf,und ihrer Mutter muss Frau R. das Wohnrecht abkaufen,damit sie verkaufen kann.
Folgende Frage nun??
Kann Frau R. das Haus auch versteigern lassen?
Was für Unkosten kommen auf sie zu??
danke
lisa
Kann Frau R. das Haus auch versteigern lassen?
Eine Privatsteigerung ist natürlich immer möglich, es gibt Immobilienverkäufer, die das regelmäßig durchführen. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten.
Wenn es mehr als einen Eigentümer gibt, kann man auch die Zwangsversteigerung „zur Aufhebung der Gemeinschaft“ veranlassen. Über die Kosten hierfür kann ich Dir nichts sagen.
Wenn es mehr als einen Eigentümer gibt, kann man auch die
Zwangsversteigerung „zur Aufhebung der Gemeinschaft“
veranlassen. Über die Kosten hierfür kann ich Dir nichts
sagen.
Hallo,
Zwangsversteigerungen machen die Amtsgerichte, sie sollten auch Infos zu Kosten geben.
Gruss Helmut