Haus verkauft , offene Forderungen

Hallo ,
ein Haus wurde zum 1.1.2020 verkauft. Der alte Vermieter und der Mieter haben noch Unstimmigkeiten bezüglich alter Nebenkosten Abrechnungen. Wie verhält sich das nach den Hausverkauf? Sollten seitens des Mieters Schulden bestehen … gehen die auf den neuen Vermieter über ? Und, sollte es aber anders rum sein , und der alte Vermieter dem Mieter noch Rückzahlungen Schulden.
Und , was wäre, wenn der alte Vermieter im Dezember fristlos kündigt und der Mieter der Kündigung widerspricht ??

Kauf bricht nicht Miete (Mietvertrag !

Also kommt es darauf an,ob aus dem Mietvertrag alles vor dem 1.1. 2020 abgewickelt wurde, Alte Nebenkostenabrechnung z.B. müsste der Alteigentümer abwickeln, und Mieterforderungen eben auch.

anders wenn der neue Eigentümer den Mieter „mitgekauft“ hat( Normalfall). Dann wäre der für alles zuständig. Er übernimmt Forderungen an den Mieter und müsste auch Forderungen des Mieters übernehmen.
So zahlt er z.B., irgendwann auch mal die Mietkaution aus.

Fristlos kündigen kann der Vermieter nur wenn es dazu einen zulässigen Grund gäbe. Der Verkauf ist kein solcher Grund !
Vielmehr könnte der neue Eigentümer fristgerecht kündigen wegen Eigenbedarfs z.B.,

MfG
duck313

Nein.
Mieter werden immer „mitgekauft“, aber der neue Eigentümer hat mit Abrechnungen/Forderungen aus Vorjahren nix zu tun.
Der neue ist lediglich für die Abrechnung im Jahr des Kaufs bzw. der Lastenübergabe zuständig. Das ist in aller Regel auch so im Kaufvertrag formuliert.

Das ist was völlig anderes.

Dein Kalender geht vor. :wink:

Alles aus Vorjahren müssen die beiden unter sich klären. Der neue Eigentümer hat damit nix zu tun.

Kann man nicht am 1.8 zum 1.1 des Folgejahres verkaufen? :wink:

Oder zum 31.12.2019? Eine nicht ganz unwichtige Frage.

Da dürfen sich Mieter und alter Eigentümer fein alleine weiterstreiten.

Kommt darauf an, was im Kaufvertrag geregelt ist. Ist nicht geregelt, gehen alle Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag zum Zeitpunkt des Übergangs des Besitzes auf den neuen Eigentümer über, d.h. auch eventuelle Forderungen oder Verbindlichkeiten aus der noch zu erstellenden Abrechnung für 2019.

Gruß
C.

Genau so hatte ich das gemeint :grinning:

Ups , irgendwie bin ich jetzt durcheinander gekommen , und bekomme den Post nicht gelöscht.
Also , verkauft wurde jetzt , scheinbar zum 1.1. 2020
Also wäre der alte VM noch zuständig für die Nebenkosten Abrechnung von 2019 ?
Und ja es gibt Ungereimtheiten, bezüglich offener Vorderungen zwischen Mieter und Vermieter