Ich habe das Haus verkauf am 30.09.2011 Notar.
am 16.10.2011 habe ich die Übergabe gemacht mit Zeuge und Protokoll.Das Sie absofort für das Haus und andere Sachen halften.
Am 20.10-21.10. rufen sie neue Eigentümer an, das die Heizung im Anbau Rohrbruch hat.
Ich habe den Eigentümer gesagt, das ich immer mit Pellets geheizt habe und die Gastherme nur für Warmwasser benutzzt habe .Daher nicht die Heizungköper benutzt habe.
Ich habe den deswegen gesagt, bitte überprüfen lassen, beovr Sie es mitbenutzten.
Jetzt ist aber doch Rohrbruch passiert.
Muss ich da Halften ?
Da das Hausverkaufpreis summe noch nicht bezahlt wurde.Aber ich habe die früher reingelassen, damit Sie renovieren können.
Ein Rohrbruch ist normalerweise ein Fall für die Gebäudeversicherung. Die regelt das. Solange du noch Eigentümer bist, würde ich mir deshalb keine Sorgen machen.
ich glaube der Termin vom Notar ist wichtig und Bindent! und nicht die Geldübergabe ist wie beim Autoverkaufen da zählt auch der Datum im Verkausprotokoll was danach ist ist sein Problem!
MfG aber um ganz Sicher zu sein lieber einen Anwalt zitieren…MfG
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann dir zu diesem Thema keine Antwort geben.
Meiner Meinung nach kann es bei einem Streit auf einen versteckten Mangel ihrer Seits hinausgehen. Es währe gut bei einem Rechtsberater sich beraten zu lassen.
lg
Josef
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Ich habe das Haus verkauf am 30.09.2011 Notar.
am 16.10.2011 habe ich die Übergabe gemacht mit Zeuge und
Protokoll.Das Sie absofort für das Haus und andere Sachen
halften.
Am 20.10-21.10. rufen sie neue Eigentümer an, das die Heizung
im Anbau Rohrbruch hat.
Ich habe den Eigentümer gesagt, das ich immer mit Pellets
geheizt habe und die Gastherme nur für Warmwasser benutzzt
habe .Daher nicht die Heizungköper benutzt habe.
Ich habe den deswegen gesagt, bitte überprüfen lassen, beovr
Sie es mitbenutzten.
Jetzt ist aber doch Rohrbruch passiert.
Muss ich da Halften ?
Da das Hausverkaufpreis summe noch nicht bezahlt wurde.Aber
ich habe die früher reingelassen, damit Sie renovieren können.
es wäre mir Recht einen anderen zu befragen, rechtlich gesehen weiß ich nur, dass wenn es kein Vorsatz war, also Sie wussten von der geplatzten Heizung nichts, müssen Sie nicht aufkommen. Da Sie aber Ihr Geld noch nicht haben, kann ein Rechtsstreit entstehen und Sie warten auf Ihr Geld … vielleicht ist es besser, den Rohrbruch einfach zu beheben … aber wie gesagt, ich bin kein Experte auf diese Rechtsfragen.
Sorry,
das geht in unser Rechtssystem ein.
Ich empfehle unbedingt einen Rechtsanwalt.Wichtig ist
das die Empfehlung das System im Vorfeld zu checken Ihrerseits schriftlich festgehalten wurde,ansonsten sind schlechte Karten vorprogrammiert.
Tip ev. sich die Kosten für den Rohrbruch halbe halbe
zu teilen um einem ev. teuren Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.
Hallo, meiner Meinung nach ist nach der Übergabe mit Protokoll u. Zeugen die Gewährleistung auf denn Käufer übergegangen, aber ich bin kein Rechtsanwalt, bitte die Sache einem Anwalt vortragen, die Anwaltskosten sind bestimmt geringer als die Reparatur der Heizungsanlage auf Ihre Kosten. m.f.G. petgri