Haus vermieten.ein Zimmer für den Vermieter lassen

Hallo,

ich habe folgendes vor:

Ich möchte mein Haus vermieten, aber ein (grosses) Zimmer (ausgebautes Dachgeschoss) für mich behalten.
Grund: Ich bin viel im Ausland unterwegs, möchte nicht dass das Haus leer steht, aber gleichzeitig auch noch meine Meldeadresse(Meldepflicht in D) und meine Postanschrift behalten.Und natürlich die Option des Zugangs zum Objekt.

Dann würde ich den Anteil des Hauses, der vermietet wird, ausrechnen und die dafür anfallenden zu versteuernden Mieteinnahmen mit den Kosten( Finanzierung, AfA etc) in meiner Einkommenssteuererklärung gegenrechnen.

Das mir weiterhin zur Verfügung stehende Zimmer bliebe bei der steuerlichen Behandlung natürlich unberücksichtigt.

Jetzt die Frage:

Gibt es aus irgendeiner Sicht(Steuerrecht, Melderecht, Mietrecht etc pp) Bedenken?

Bin für Tips dankbar!!

Vielen Dank

Franco

sorry,
ich fühle mich für mietrecht, nicht aber für vermieterrecht zuständig,
udo

Hallo,

aus meiner Sich gibt es keine Bedenken, sein Haus zu vermieten. Regeln Sie ab er in einem Mietvertrag die genaue Nutzung, Dauer, Miete und Nebenkosten. Ausgaben, die Sie für die Mieträume haben können Sie dann in der Anlage „Vermietung und Verpachtung“ gegenrechnen.

mfG P. Kunze

Weter Fragesteller!
Sie sind Eigentümer dieses, zu vermietenten, Hauses.
Sie werden im Falle einer Vermietung die Mieteinnahmen versteuern müssen. Weil Mietennahmen zu dem

verteuerten Einkommen gehören! Dass Sie einen Teil des Hauses selbst bewohnen, spielt dabei wohl keine Rolle.

Nun bin ich kein Experte für Steuerrechtliche Fragen, aber soweit reichen meine Kenntnisse.
Grundsteuer tragen Sie zusammen mit dem potentiellen Mieter anteilig; was szu beachten ist, das sind die Einkommenssteuern und dazu zählen Mieteinnahmen.
Soweit meine Meinung zu Ihrem Problem. Genaue Auskünfte, die auch eine Rechtssicherheit wären, erteilt Ihr Steuerberater.
Mit freundlichem Gruß, Ihr „Großer Sucher“.

Hallo,

wenn das Haus dein Eigentum ist, spricht nichts dagegen.
Für die Steuererklärung wird die Mieteinahme
angegeben.
Mach einen vernünftigen Mietvertrag und fertig.
Bedenke nur, das auch du im Winter, trotz Abwesenheit der Streu- und Räumpflicht nachkommen müsstest.
Du könntest dir natürlich einen Mieter nehmen, der das übernimmt. (schriftlich vereinbaren).
Viele Grüße
Llissy

Hallo Franco,

nein,keinerlei Bedenken. Einfach Mietvertrag machen und alle anfallenden Kosten (anteilig für den vermieteten Teil) geltend machen.
Die Mieteinnahmen müssen ale solche angegeben werden.

MfG

Jutta J. Fieseler

Dein Problem dürfte doch ganz woanders liegen: Wenn du keinen eigenen Eingang hast, eigenes Bad, WC, Keller, Wasserversorgung, Heizung usw. wird es früher oder später Konflikte mit dem Mieter geben. Das würde ich vorrangig behandeln und Abmachungen nur schriftlich tätigen. Was von der Steuer- und Meldepflicht verlangt wird weisst du ja selbst.

Gruss
Werner
Gruss
Werner

Moin, ich gebe nur Mietern eine Empfehlung.

Hallo,
mir sind keine Bedenken aus irgendeiner Sicht (Steuerrecht, Melderecht, Mietrecht etc.) bekannt. Allerdings würde ich das in dem Haus selbstgenutzte Zimmer im Mietvertrag benennen, damit es mit dem künftigen Mieter keine Probleme gibt. Ich weiss allerdings nicht wie es aussieht, wenn du längere Zeit in deinem Zimmer deines vermieteten Hauses wohnst: hast du ein eigenes Badezimmer? wie wird das Hausgeld abgerechnet/Wasserzähler etc. Hast du einen eigenen Stromzähler?- Ich denke wenn du diese Dinge in Bezug auf eine Hausvermietung regelst (schriftlich) dürfte es keine Probleme geben.- Die Mieteinnahmen müssen natürlich in die Steuererklärung übernommen werden.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Lieben Gruß
dornfelder1000

Hallo,
mit dem Steuerrecht kennen wir uns nicht aus. Für den Mietvertrag gibt es keine Besonderheiten, machen Sie einen ganz normalen Mietvertrag und schauen Sie wie hoch in etwa Ihre zu erwartende Kaltmiete wäre (zum Beispiel Mietspiegel, ähnliche Objekte, etc…)

Machen Sie getrennte Briefkästen.

Problematisch könnte es bei der Abrechnung der Nebenkosten werden. Vermutlich haben Sie nicht Zähler für die Mieter und für sich. Da müssten Sie dann aufpassen.

Wegen der Meldepflicht brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Sie sind hier erreichbar und können damit auch hier in Deutschland gemeldet bleiben.

Viele Grüße
JB

Hallo,

ich sehe da keine Probleme, doch ich hab auch keine Ahnung. Ein Steuerberater kann da sicher mehr helfen. Viel Glück

Bedenken bestehen höchstens hinsichtlich Ihrer Zugangsmöglichkeit!

„Melderecht, Mietrecht“ - Ich wüsste nicht warum das nicht gehen würde.

Den Steuerberater würde ich aber in jedem Fall konsultieren, ggfs. wirkt sich das noch mehr zu Deinen Gunsten aus.