Wir besitzen ein ziemlich neues EFH, das noch rund 10 Jahre durch Hypotheken belastet ist. Nun wollen wir ziemlich weit wegziehen, das Haus aber nicht verkaufen, da eine Rückkehr nicht ausgeschlossen ist. Problem beim Vermieten: wir sind zu weit weg, um uns um alles zu kümmern und eine professionelle Hausverwaltung erscheint uns zu teuer. Ausserdem gibt es noch einige Ecken im Haus, die noch der Fertigstellung harren …
Deshalb kam mir der Gedanke, anstatt einem Mietvertrag einen „Nießbrauchsvertrag“ anzubieten. Also: der Nießbraucher bezahlt uns einen Geldbetrag in Höhe des monatlichen Abtrages und erhält dafür für die Laufzeit des Vertrages (Jahresvertrag mit automat. Verlängerung) das Nießbrauchsrecht.
(Natürlich müsste man Regeln, wie man bei der Kündigung mit Investitionen des Nießbrauchers verfährt etc. - ismirschonklar …)
Das wäre dann eine win-win-Situation für alle. Der Nießbraucher kommt günstiger weg als wenn er Miete bezahlt und wir haben weder Kosten noch müssen wir uns kümmern. Die Hütte bleibt uns trotzdem erhalten.
Geht sowas? Ich habe von Nießbrauch bisher immer nur in Zusammenhang mit Erbfolge gelesen - also als ein dauerhaftes Recht.