Haus vermietet - Gewerbe angemeldet

Hallo liebe Fachleute,

ich habe mein Elternhaus (Einfamilienhaus mit Hof und Garten) vermietet. Zum Haus gehört ein Kellerraum, der früher die Werkstatt meines Vaters war. Bisher hatte ich den Werkstattraum nicht mitvermietet. Nun möchte mein Mieter diesen Raum benutzen und seine Firma, die bisher unter der Adresse seiner Schwiegereltern gemeldet war in die Adresse meines Elternhauses ummelden.

Die Firma meines Mieters ist ein Hausmeister-Service mit den Schwerpunkten: Aufsicht, Pflege von Hof und Garten, Instandsetzung, Handwerkliche Tätigkeiten, Winterdienste, Montagearbeiten.

Was muss ich beachten?

Ich möchte (wenn es nicht erforderlich ist) keine zusätzliche Miete verlangen: der Kellerraum gehört zum vermieteten Haus.

Vermiete ich nun einen „Gewerberaum“? Es geht mir um den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Was ändert sich für mich in der Steuererklärung?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im Voraus!

Anne Schmidt

So lange Du das Haus als Privatperson vermietest verändert sich für Dich nichts. Du vermietest nach wie vor ohne Ausweisung der MwSt.

Allerdings solltest Du Dich erkundigen, ob Du in einem Mischgebiet wohnst, in dem bestimmte gewerbliche Tätigkeiten erlaubt sind. So gibt es Wohngebiete, in denen gar keine Unternehmenssitze erlaubt sind, in anderen Wohngebieten dürfen nur kleine Dienstleistungsunternehmen ansässig sein (RAs, Unternehmensberater, Finanzberater, Ärzte…) weil hier kein erhöhtes VErkehrsaufkommen gewünscht ist. Und andere Gebiete sind frei für alle Unternehmen.
Daneben gibt es eine Genehmigungspflicht in einigen Gemeinden für das Anbringen von Firmenschildern an der Fasade.

Auf beide Punkte solltest DU Deinen Mieter hinweisen, damit er sich schlau macht.

Ansonsten kannst Du das Haus so in Summe vermieten. Der Mieter muss dann zusehen, wie er seine Kosten auf seine Firma und seine private Nutzung verteilt. In der Regel passiert das im Verhält nis der qm.

Bei einer Warmvermietung solltest Du darauf achten, dass die Preise für die Nebenkosten stark steigen können, da die Räume ja 8 Stunden mehr am Tag genutzt werden ggf der (kalte?) Keller mehr geheizt werden muss etc… da solltet Ihr dann nachverhandeln. Bei einer normalen Nebenkostenabrechnung werden dann ja auch die Mehrkosten direkt wieter geleitet.

Vermiete ich nun einen „Gewerberaum“? Es geht mir um den
Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Hier müsstest Du mal einen Blick in die Haftpflichtversicherungsbedingungen der Versicherung werfen, die das Risiko bisher abgedeckt hat. Wird in Deinem Fall wahrscheinlich die Privathaftpflichtversicherung sein. Dort steht vermerkt inwieweit diese für weitere Wohnungen und/oder Räume aufkommt.

Ggf. ist dann eine gesonderte Haftpflichtervsicherung abzuschliessen.

…zum Thema Haftpflicht: Du könntest zudem noch darauf bestehen, dass der Mieter für sein Gewerbe eine Haftpflicht abschließt. Die Greift ein bei Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes des Grundwassers bei Brand etc. durch die Firma. Diese Versicherung ist speziell für Firmen und nicht vergleichbar mit der normalen Haftpflicht. Je nachdem was er bei Dir im Haus beruflich macht könnte das sinnvoll sein. Das Vorlegen einer solchen Versicherung ist in manchen Bereichen üblich. Bei verschiedenen Kooperationspartnern musste ich diese Versicherung auch nachweisen… wenn ich also beim Kunden den PC vom Tisch fege, dann bin ich dagegen als Firma versichert.