Haus von Eltern übernehmen 100000€ Restschuld

Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher hier richtig zu sein aber möchte dennoch mein Problem schildern. Meine Eltern haben 1986 ein 3 Familienhaus gebaut und zu dieser Zeit einen Kredit von knapp 500000 DM aufgenommen. Das Haus ist derzeit noch mit rund 100K(€) belastet.

Meine Eltern möchten das ich das Haus übernehme und die Restschuld abtrage.
Was ich mittlerweile weiss, ist dass bei einer Schenkung keine Grunderwerbssteuer fällig wird. Notar und Grundbuchkosten aber ja generell in jedem Falle eines Übertrags anfallen.

Ich habe auch gelesen das nach 489 BGB nach 10 Jahren nach Komplettauszahlung des Kredites + 6 monatiger Kündigungsfrist eigentlich keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr anfallen sollte.

Das Problem könnte sein das meine Eltern vor ca.2 Jahren einen neuen Sollzins von 7,5 % auf 5,024 % eff. mit einer Laufzeitverlängerung von 3 auf jetzt noch 9 Jahre bis 2021 mit der Bank verhandelt haben.

Hat dieses Ereignis nun Einfluss auf den evtl. Wegfall der Vorfälligkeitsentschaedigung ?

die 100K habe ich schon, wollte ich ursprünglich für mein eigenes Haus aufwenden…wie das Leben so spielt.

Was wäre sonst noch zu beachten ?

Ich bin wirklich für jede Antwort dankbar.

Beste Grüsse

Tumbe

Sehr geehrte® Tumbe,
für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung maßgeblich ist der letzte Termin, zu dem das Darlehen abermals auf neue Konditionen umgestellt wurde. Das war wohl im Jahr 2010. Von diesem Umstellungstermin 10,5 Jahre weitergerechnet ergibt sich der erste Termin einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Ebenso vom Ablösetermin des Darlehens bis zu dem gerade eben genannten Termin 10,5 Jahre nach Verlängerungsvereinbarung darf eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden; es sei denn, das Ende der Zinsbindung fällt auf einen früheren Termin. Dann gilt dieser.

Um die Vorfälligkeitsentschädigung können Sie herumkommen, wenn Sie das laufende Darlehen der Eltern zu geltenden Zinssatz von 5,024% übernehmen. Dafür darf eine Bank nur eine kleine Bearbeitungsgebühr verlangen, nicht jedoch einen prozentualen Betrag von bspw. 0,5 oder 1% des Darlehensvolumens.

Was günstiger ist, kann nur nach finanzmathematischer Analyse beurteilt werden. Wird das Darlehen übernommen, so zahlen Sie Jahr für Jahr mehr als die zurzeit marktübliche Verzinsung. Wird die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, so ist ein hoher Einmalbetrag fällig, man kann aber für die Zukunft die zurzeit günstigen Marktkonditionen nutzen.

Die Umfinanzierung auf neue Konditionen lohnt sich bei einer noch neunjährigen Restlaufzeit eigentlich nur, wenn sich die Vorfälligkeitsentschädigung durch vorhandene Sondertilgungsrechte oder Tilgungssatzanpassungsrechte erheblich reduzieren lässt.

Auf jeden Fall empfehle ich im Fall der Umfinanzierung, die Vorfälligkeitsentschädigung zu überprüfen, denn Banken rechnen diese in 4 von 5 Fällen zu hoch aus. Es lohnt sich allerdings nicht, die banklich erteilte Abrechnung einfach in einen Online-Rechner einzuspeisen. Zum Einen rechnen die meisten Online-Rechner nicht nach den höchstrichterlichen Vorgaben, sondern dienen nur als Lockinstrument zur Kundengewinnung für eine Umfinanzierung. Zum Anderen sind die banklichen Schadensberechnungen, sofern man die Kontrolle mit einem korrekt rechnenden Onlineprogramm durchführt nicht zu beanstanden, weil der Fehler dieser Bankberechnungen fast nie in einer falschen Rechenweise liegt, sondern in einer fehlerhaften Übertragung der Vertragsdaten in die Berechnung oder einer fehlenden Berücksichtigung ergänzender rechtlicher Vorgaben durch die Bank.
Daher sollten Sie den Vertrag und die Rechtsprechung selbst auswerten oder einen Experten herbeiziehen.

Ich hoffe, alle Fragen sind jetzt zur Zufriedenheit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt,

vielen Dank für ihre zügige und äusserst ausführliche Antwort. Diese beantwortet meine Frage(n) in vollem Umfang und ich kann mich dafür nur noch einmal bedanken.

Ich habe nun die Summe der Vorfälligkeit bei der Kreditabteilung der Bank meiner Eltern in Auftrag gegeben. Diese sollte mir Anfang September vorliegen. Die Konditionsbefristung ist Gott sei Dank lediglich bis zum 31.12.2014 was ja nun für die Vorfälligkeit maßgebend ist. Je nach Höhe der Vorfälligkeit werde ich diese dann bezahlen oder ggf. am 31.12.14 den Kredit unter Beachtung der Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen zum 31.12.14 löschen/zahlen.

In jedem Fall werde ich die Vorfälligkeitsaufstellung der Bank noch einmal von einem Experten gegen rechnen lassen !

Vielen Dank

Beste Grüße

Björn Bender

Die Frage, die Sie hier stellen wollen, lautet vermutlich: Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung für das bestehende Darlehen, wenn dieses zum jetzigen Zeitpunkt wegen Übernahme der Immobilie gekündigt wird. Richtig?

Dazu müsste man den aktuell gültigen Darlehensvertrag prüfen und mit den darin enthalten Parametern die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Ganz einfach.

Hallo Herr Pütz, bin jetzt etwas irritiert…;=) In der Antwort von mir auf den Beitrag von Herrn Wehrt steht doch

Ich habe nun die Summe der Vorfälligkeit bei der Kreditabteilung der Bank meiner Eltern in Auftrag gegeben. Diese sollte mir Anfang September vorliegen … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Haben sie meine Antwort nicht gelesen ?

Beste Grüße

Tumbe