Hallo,
wir sind gerade dabei ein Haus von einer Erbengemeinschaft(23, davon 2 Minderjährig) zu Erwerben. Wer von euch hat das schon hinter sich und kann mir erzählen wie lange es gedauert hat, bis alle beim Notar waren.
Danke
Wie kommst du zu der Ansicht, dass irgendjemand das beurteilen könne. Die einen schaffen das an einem Tag, die anderen schaffen das nie.
Bei Minderjährigen könnte auch das Familiengericht noch mitspielen.
vnA
Hallo,
wir sind gerade dabei ein Haus von einer Erbengemeinschaft(23,
davon 2 Minderjährig) zu Erwerben. Wer von euch hat das schon
hinter sich und kann mir erzählen wie lange es gedauert hat,
bis alle beim Notar waren.
Was hilft es Dir, wenn ich folgendes erzähle:
Da ist jemand gestorben und vererbt an seine Cousins und Cousinen sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits.
Alle Miterben treffen sich und „wählen“ zwei Vertrauensleute, die das Erbe „flüssig“ machen sollen. Der Ortsgerichtsvorsteher ist da und nimmt gleich die notwendigen Vollmachten auf (kassiert auch gleich seine Gebühr). Nach vier Wochen war alles restlos abgewickelt.
Ich hab es wirklich so erlebt.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Die für Dich richtige Antwort wäre: Es kommt darauf an, wie die Miterben „gestrickt“ sind. Bei Minderjährigen sind ganz spitze Finger angesagt.
Hallo, mir ist klar, dass das von Fall zu Fall unterschiedlich ist und nicht pauschalisiert werden kann, mich hätte es dennoch gefreut ein Paar erfahrungs Berichte zu lesen. Das Erbe wird durch einen Anwalt Verwaltet und soweit ich weis, muß bei den Minderjährigen das Familiengericht entscheiden.
Also wenn jemand durch eine Ähnliche Situation an sein Haus gekommen ist, würde ich mich freun, wenn er mir davon Berichtet.
Hallo elch,
wie die anderen schon schrieben kann man das nie vorhersagen.
Günstig ist wenn von der Erbengemeinschaft einer Vollmacht von den anderen erhält. Aber es gibt noch andere Hindernisse.
Das Amtsgereicht muss das ganze Verfahren hinterher anerkennen, und tut es nicht immer. Ich hatte mal den Fall da hat das Gericht den vom Anwalt aufgesetzten Vertrag nicht anerkannt. Folgen: Neu Beurkundung, weitere Zeit, weitere Kosten…
Gruß elmore
Hallo,
mich hätte es
dennoch gefreut ein Paar erfahrungs Berichte zu lesen.
Mein Beitrag ist ein Erfahrungsbericht. Ich war lediglich nicht der Erwerber, sondern „unterlegener Mitbieter“.
Das
Erbe wird durch einen Anwalt Verwaltet und soweit ich weis,
muß bei den Minderjährigen das Familiengericht entscheiden.
Dann frag doch den Anwalt. Er wird ja wohl seine Pappenheimer kennen und fachkundig genug sein, den zeitlichen Ablauf einzuschätzen.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
Du hast sicher die bisherigen Antworten gelesen. Was nützen Dir irgendwelche Erfahrungsberichte? Aktuelle Praxis: 1 Jahr! Auch schon erlebt: Zwei Jahre *und* Zwangsversteigerung…
Sowas geht nahezu nie schnell. Allein das Familiengericht kann für den notwendigen Beschluss bei entsprechender Überlastung Monate brauchen.
Der Testamentsvollstrecker (hier wohl der Anwalt) kann das erheblich beschleunigen, indem sich untereinander Vollmachten ausgestellt werden, was natürlich kostet. Unterhalt Dich mal mit dem.
Gruß vom
Schnabel